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Versicherung

Haushaltsversicherung Österreich: Leistungen, Kosten & Tipps

David Reisner
aktualisiert: 13. Juli 2026 14:51
Worauf sollte man bei der Haushaltsversicherung achten? - Tipps
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Eine Haushaltsversicherung ist in Österreich grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber vor hohen Kosten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Haftpflichtschäden schützen. Versichert werden vor allem die beweglichen Gegenstände in der Wohnung. In vielen Tarifen ist zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung enthalten.

Entscheidend ist nicht nur die Prämie. Prüfen Sie insbesondere den Unterversicherungsverzicht, den Neuwertersatz, Entschädigungsgrenzen für Naturkatastrophen und Wertgegenstände, die Deckung bei grober Fahrlässigkeit sowie die Versicherungssumme der Privathaftpflicht. Ein günstiger Vertrag mit niedrigen Sublimits kann bei einem größeren Schaden deutlich weniger leisten als erwartet.

Frage Kurzantwort und Tipps
Ist eine Haushaltsversicherung Pflicht? Nein, eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht in Österreich nicht.
Was ist versichert? Vor allem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände des Haushalts.
Welche Gefahren sind häufig enthalten? Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und – je nach Tarif – Glasbruch.
Ist eine Privathaftpflicht enthalten? In österreichischen Haushaltsversicherungen ist sie häufig Bestandteil des Pakets.
Was kosten aktuelle Tarife? In einem AK-Modellvergleich für eine 90-m²-Mietwohnung lagen die Jahresprämien Anfang 2026 ungefähr zwischen 155 und 295 Euro, mit Selbstbehalt zwischen 122 und 236 Euro.
Sind Hochwasser und andere Naturgefahren vollständig gedeckt? Oft nur bis zu eigenen Entschädigungsgrenzen. Diese Sublimits müssen separat geprüft werden.

Was deckt eine Haushaltsversicherung in Österreich?

Die Haushaltsversicherung schützt grundsätzlich den Wohnungsinhalt. Vereinfacht gesagt gehört dazu, was bei einem Umzug mitgenommen werden könnte: Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Elektrogeräte, Bücher, Sportausrüstung und andere persönliche Gegenstände.

Welche Schäden tatsächlich bezahlt werden, ergibt sich ausschließlich aus der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Häufig gebündelt sind folgende Bereiche:

  • Feuerversicherung: beispielsweise bei Brand, Blitzschlag oder Explosion im vereinbarten Umfang.
  • Sturmversicherung: etwa für versicherte Schäden durch Sturm, Hagel oder Schneedruck.
  • Leitungswasserversicherung: beispielsweise bei Schäden durch austretendes Wasser aus versicherten Leitungen.
  • Einbruchdiebstahlversicherung: für versicherte Gegenstände nach einem nachweisbaren Einbruch.
  • Glasbruchversicherung: nur dann, wenn Glasbruch im gewählten Tarif enthalten ist.
  • Privathaftpflicht: für berechtigte Schadenersatzforderungen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche im privaten Bereich.

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch ein Leitungswasserschaden. Auch einfacher Diebstahl ist nicht mit einem versicherten Einbruchdiebstahl gleichzusetzen. Bei Sturm, Überschwemmung, Rückstau, Grundwasser, undichten Fugen oder langsam eindringender Feuchtigkeit können je nach Ursache und Vertrag unterschiedliche Ausschlüsse gelten.

Hausrat, Gebäude und private Haftpflicht unterscheiden

Die Haushaltsversicherung deckt vor allem den Inhalt der Wohnung ab. Schäden an Dach, Fassade, tragenden Bauteilen oder anderen Bestandteilen des Hauses fallen dagegen grundsätzlich in den Bereich der Eigenheimversicherung in Österreich. Bei einer Eigentumswohnung wird die Gebäudeversicherung üblicherweise über die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Hausverwaltung organisiert. Der eigene Wohnungsinhalt benötigt dennoch eine Haushaltsversicherung.

Die enthaltene Privathaftpflicht betrifft Schäden, die versicherte Personen anderen zufügen. Dabei geht es nicht nur um die Bezahlung berechtigter Forderungen. Der Versicherer prüft üblicherweise auch, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Ausführlichere Beispiele finden Sie in unserem Beitrag zur privaten Haftpflichtversicherung in Österreich.

Thementipp: Wohngebäudeversicherung – Worauf sollte man achten?

Kosten und Haushaltsversicherung vergleichen

Eine einheitliche Durchschnittsprämie lässt sich nicht seriös nennen. Die Kosten hängen unter anderem von Wohnfläche, Wohnort, Ausstattung, Versicherungssumme, gewähltem Leistungsumfang, Selbstbehalt und individuellen Risikomerkmalen ab.

Eine Orientierung bietet ein im Jänner 2026 veröffentlichter Vergleich der Arbeiterkammer Oberösterreich für eine 90 m² große Mietwohnung mit definiertem Mindestschutz. Die Jahresprämien lagen bei den untersuchten Tarifen ungefähr zwischen 155 und 295 Euro ohne Selbstbehalt. Tarife mit einem Selbstbehalt von maximal 200 Euro kosteten ungefähr 122 bis 236 Euro pro Jahr.

Diese Werte sind ein Modellvergleich und keine allgemeingültige Preisliste. Für eine kleinere Wohnung, einen anderen Wohnort, einen höheren Hausratwert oder zusätzliche Leistungen können sich deutlich andere Prämien ergeben.

Diese Punkte sollten Angebote vergleichbar machen

Vergleichspunkt Worauf Sie achten sollten
Versicherungssumme Sie sollte dem tatsächlichen Neuwert des gesamten Wohnungsinhalts entsprechen.
Unterversicherungsverzicht Der Versicherer soll bei korrekten Angaben auf eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung verzichten.
Neuwertersatz Prüfen Sie, unter welchen Voraussetzungen der Wiederbeschaffungswert und nicht nur der Zeitwert ersetzt wird.
Grobe Fahrlässigkeit Kontrollieren Sie, ob und bis zu welcher Summe grob fahrlässig verursachte Schäden gedeckt sind.
Naturkatastrophen Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben sind häufig nur bis zu niedrigen Sublimits versichert.
Wertgegenstände Für Schmuck, Bargeld, Sammlungen, Kunst und Uhren gelten oft besondere Grenzen und Aufbewahrungspflichten.
Privathaftpflicht Versicherungssumme, räumliche Geltung und mitversicherte Personen vergleichen.
Selbstbehalt Eine niedrigere Prämie muss gegen die Eigenleistung bei jedem Schaden abgewogen werden.
Laufzeit und Kündigung Hauptfälligkeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und mögliche Dauerrabatt-Rückforderungen prüfen.

Die Haushaltsversicherung sollte nicht isoliert nach dem billigsten Jahresbeitrag ausgewählt werden. Versicherungsprämien gehören zusammen mit Miete, Energie und Rücklagen in die laufende Haushaltsplanung. Ergänzend zeigen wir in unserem Ratgeber, wie Sie strukturiert monatlich Geld sparen, ohne wichtige Absicherungen vorschnell zu streichen.

Worauf beim Abschluss besonders achten?

Unterversicherung und Neuwertersatz

Eine Unterversicherung kann entstehen, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Ohne wirksamen Unterversicherungsverzicht darf die Leistung bei einem Schaden unter Umständen anteilig gekürzt werden.

Beispiel: Ist der Haushalt tatsächlich 100.000 Euro wert, aber nur mit 70.000 Euro versichert, besteht rechnerisch eine Unterversicherung von 30 Prozent. Bei einem Teilschaden von 20.000 Euro könnte die Leistung – abhängig vom Vertrag – entsprechend reduziert werden.

Viele moderne Tarife berechnen die Versicherungssumme pauschal anhand der Wohnfläche und enthalten einen Unterversicherungsverzicht. Trotzdem müssen Wohnfläche, Nutzung und Ausstattung korrekt angegeben werden. Besonders hochwertige Einrichtungen können eine gesonderte Bewertung erforderlich machen.

Naturgefahren und niedrige Sublimits

Bei Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Erdrutsch oder Erdbeben besteht häufig kein unbegrenzter Schutz. Stattdessen sehen Verträge eigene Höchstbeträge vor. Solche Sublimits können auch dann unverändert bleiben, wenn die allgemeine Versicherungssumme und die Prämie regelmäßig indexiert werden.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob „Naturkatastrophen“ in der Polizze genannt werden, sondern auch:

  • welche Naturgefahren konkret eingeschlossen sind,
  • welcher Höchstbetrag pro Schaden und Versicherungsjahr gilt,
  • ob ein Selbstbehalt vorgesehen ist,
  • ob Aufräum-, Trocknungs- und Entsorgungskosten enthalten sind,
  • ob Rückstau oder Grundwasser ausgeschlossen sind,
  • ob die Sublimits regelmäßig wertangepasst werden.

Mit der österreichischen HORA-Gefahrenkarte lässt sich eine erste Einschätzung zu Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben, Schnee und weiteren Naturgefahren am eigenen Standort vornehmen. Die Karte ersetzt jedoch weder eine bautechnische Prüfung noch eine verbindliche Deckungszusage des Versicherers.

Fahrräder, E-Bikes und Wertgegenstände

Ein Fahrrad oder E-Bike ist in der Wohnung oder in einem ausschließlich selbst genutzten, versperrten Kellerabteil häufig anders versichert als auf der Straße, am Bahnhof oder während einer Reise. Für Diebstahl außerhalb der Versicherungsräume kann ein Zusatzbaustein oder eine eigene Fahrradversicherung notwendig sein.

Auch bei Schmuck, Bargeld, Kunst, Sammlungen und teuren Designermöbeln gelten häufig Entschädigungsgrenzen. Rechnungen, Zertifikate, Fotos und Wertgutachten sollten sicher und möglichst zusätzlich digital aufbewahrt werden.

Nach größeren Anschaffungen oder einer umfassenden Neugestaltung der Wohnung sollte der Hausratwert erneut geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn zunächst nur Wohnideen oder Wandgestaltung – beispielsweise über www.stickergalaxie.de – geplant werden und daraus später neue Möbel, Kunst oder hochwertige Technik entstehen.

Mitversicherte Personen kontrollieren

Aus der Polizze muss klar hervorgehen, welche Personen durch die Privathaftpflicht geschützt sind. Ehe- oder Lebenspartner:innen, Kinder, Studierende mit Nebenwohnsitz oder andere Haushaltsmitglieder sind nicht in jedem Tarif unter denselben Voraussetzungen eingeschlossen.

Prüfen Sie außerdem die räumliche Geltung. Manche Verträge gelten weltweit, andere sehen zeitliche oder regionale Einschränkungen vor. Für Drohnen, Kraftfahrzeuge, berufliche Tätigkeiten, bestimmte Tiere oder größere Bauvorhaben sind regelmäßig eigene Haftpflichtlösungen erforderlich.

Schadensfall, Umzug und Kündigung

Nach einem Schaden sollten Sie zuerst weitere Schäden verhindern, soweit das gefahrlos möglich ist. Drehen Sie bei einem Leitungswasserschaden beispielsweise die Wasserzufuhr ab und verständigen Sie bei Bedarf Feuerwehr, Installationsbetrieb oder Hausverwaltung.

  1. Schaden dokumentieren: Fotografieren oder filmen Sie Schadenstelle, betroffene Gegenstände und erkennbare Ursache.
  2. Versicherung rasch informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich und beachten Sie die vertraglichen Meldefristen.
  3. Belege sammeln: Rechnungen, Kaufnachweise, Seriennummern, Gutachten und Kostenvoranschläge bereithalten.
  4. Polizei verständigen: Einbruch, Diebstahl, Raub und andere anzeigepflichtige Ereignisse unverzüglich anzeigen.
  5. Beschädigte Sachen aufbewahren: Gegenstände nicht voreilig entsorgen, sofern davon keine Gefahr ausgeht und der Versicherer noch eine Besichtigung verlangen könnte.
  6. Schadenminderung abstimmen: Notwendige Sofortmaßnahmen durchführen, größere Reparaturen aber möglichst vorher mit dem Versicherer koordinieren.

Eine Schadensmeldung ist noch keine automatische Zusage. Der Versicherer prüft Ursache, Deckungsumfang, Obliegenheiten, Selbstbehalt und vereinbarte Höchstgrenzen.

Haushaltsversicherung beim Umzug

Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden. Wird der Vertrag nicht beendet, gilt der Schutz nach den üblichen Bedingungen häufig während des Umzugs und anschließend für die neue Wohnung. Wohnfläche, Adresse, Nutzungsart und Ausstattung müssen jedoch angepasst werden.

Bei einem Umzug kann ein besonderes Kündigungsrecht bestehen. Wer davon Gebrauch machen möchte, sollte die Kündigung nachweisbar und rechtzeitig vor dem Umzug übermitteln. Eine bloße Ummeldung des Hauptwohnsitzes beendet den Versicherungsvertrag nicht automatisch.

FAQ zur Haushaltsversicherung

Ergänzende Fragen aus der Praxis

Sind Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft automatisch mitversichert?

Nein, davon sollte nicht automatisch ausgegangen werden. Entscheidend sind die in der Polizze genannten Personen und die Definition des versicherten Haushalts. In einer WG sollte schriftlich geklärt werden, ob nur die Versicherungsnehmerin beziehungsweise der Versicherungsnehmer oder auch weitere Mitbewohner geschützt sind.

Sind beruflich genutzte Geräte im Homeoffice versichert?

Privat angeschaffte Geräte können zum normalen Hausrat gehören. Betriebliches Eigentum, Waren, Kundeneigentum oder überwiegend gewerblich genutzte Geräte können dagegen ausgeschlossen oder nur begrenzt gedeckt sein. Selbstständige sollten die berufliche Nutzung ausdrücklich bekannt geben.

Zahlt die Haushaltsversicherung für geliehene Gegenstände?

Das hängt von den Bedingungen ab. Fremdes Eigentum kann mitversichert sein, wenn es sich vorübergehend im Haushalt befindet und wie eigener Hausrat genutzt wird. Für gemietete, geleaste oder beruflich überlassene Sachen können jedoch eigene Ausschlüsse gelten.

Was gilt bei Untervermietung oder kurzfristiger Vermietung?

Untervermietung, häufig wechselnde Gäste oder eine touristische Kurzzeitvermietung können das versicherte Risiko verändern. Die Nutzung sollte vorab gemeldet und schriftlich bestätigt werden. Ein gewöhnlicher Privathaushaltstarif muss Schäden aus gewerblicher Vermietung nicht vollständig abdecken.

Ist ein Fahrrad auf dem Bahnhof über die Haushaltsversicherung geschützt?

Der Standardschutz reicht häufig nur für die Wohnung und bestimmte versperrte Nebenräume. Für Diebstähle auf öffentlichen Abstellplätzen ist meist eine Erweiterung erforderlich. Zusätzlich können Vorgaben zu Schloss, Anschließen des Rahmens und unverzüglicher Polizeianzeige gelten.

Wer zahlt, wenn ein Schaden sowohl Wohnung als auch Hausrat betrifft?

Schäden am Gebäude fallen grundsätzlich in die Gebäude- oder Eigenheimversicherung, Schäden an beweglichen Gegenständen in die Haushaltsversicherung. Bei einer Miet- oder Eigentumswohnung sollten daher Haushaltsversicherung, Hausverwaltung und gegebenenfalls Vermieter unverzüglich informiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind immer die konkrete Polizze, die Versicherungsbedingungen und die schriftliche Deckungsbestätigung des Versicherers.

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