Die Waschmaschine flutet das Bad, die Kaffeekanne explodiert und hinterlässt ein expressionistisches Gemälde auf den Küchenwänden – eine kleine Unachtsamkeit kann zu einer großen Katastrophe führen. Gegen Schäden am Hausrat hilft eine Haushaltsversicherung. Doch auch hier gilt: Die vereinbarten Bedingungen im Vorfeld genau prüfen, ansonsten können böse Überraschungen ins Haus stehen.

Das beinhaltet eine Haushaltsversicherung

Die klassische Haushaltsversicherung besteht aus zwei Teilbereichen: Der Sachversicherung für den Hausrat und einer privaten Haftpflichtversicherung. Die Sachversicherung beinhaltet eine Feuerversicherung, Absicherung gegen Sturmschäden, gegen Einbruch- und Diebstahl, gegen Glasbruch und gegen Schäden durch Leitungswasser.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche, die an den Versicherten gestellt werden (als Privatperson) und die gerechtfertigt sind. Außerdem hilft die private Haftpflichtversicherung bei der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen an den Versicherten. Die Höhe der Versicherung sollte so angelegt sein, dass nach einem Schadensfall der gesamte Haushalt in derselben Qualität wieder angeschafft werden kann.

Die Versicherung kann durch zusätzliche Extras erweitert werden, beispielsweise kann der Einbruch in den eigenen Wagen gleich mitversichert werden.

So kann eine Haushaltsversicherung gekündigt werden

Wenn der Versicherungsvertrag befristet ist, dann endet er automatisch dann, wenn dieses Datum erreicht wird. Dann ist eine Kündigung nicht zwingend nötig. Aber Achtung: Einige Verträge erhalten die Klausel, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Also ganz genau hinschauen!

Bei Wohnungswechsel kann der Versicherte den Vertrag kündigen. Das Kündigen nicht vergessen, ansonsten geht der Vertrag automatisch auf die neue Adresse über.
Im Schadensfall darf sowohl die Versicherungsanstalt als auch der Versicherte den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese Voraussetzungen werden in den Versicherungsbedingungen festgehalten.

Kunst und Designermöbel versichern
Besonders teure Gegenstände wie wertvolle Kunstgegenstände oder teure Designermöbel sollten zusätzlich noch extra versichert werden. Zwar fällt dieser „Hausrat“ auch unter die Versicherung, allerdings wird nur der Wert bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze erstattet.

Auch Bilder oder Skulpturen können die Obergrenze der Hausratsversicherung leicht übersteigen, schließlich ist selbst ein kleines Werk eines großen Künstlers schnell einmal mehrere tausend Euro wert.
Wer sich bildende Kunst in den eigenen vier Wänden (noch) nicht leisten kann, hat jetzt andere Design-Möglichkeiten, um die kahlen, weißen Wände endlich aufzupeppen: Mit Wandtattoos! Orientalische Kreationen, minimalistische Städte-Skylines oder üppige Dekormuster – Wandtattoos sind der letzte Schrei flippiger Designer und ermöglichen es jedem, seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Hierbei findet man auf http://www.stickergalaxie.de/ eine große Auswahl, um sein zu Hause zu verschönern, in unserer Redaktion hängen bereits die ersten Tattoos an der Wand. Hausratsversicherung ist für die lässigen Design-Statements für Wände zum Glück keine nötig!

Weitere Beiträge