Vorbemerkungen zum gesetzlichen Unfallversicherungsgesetz
Unfälle passieren, und es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei der Arbeit verletzen. Um Arbeitnehmer vor den finanziellen Risiken von Unfällen zu schützen, gibt es in Deutschland ein spezielles Arbeitsunfallgesetz.
- Das Gesetz über die gesetzliche Unfallversicherung sieht eine Entschädigung bei einem Arbeitsunfall vor. Der Grundgedanke dieses Gesetzes ist, dass Arbeitgeber für die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verantwortlich sein sollten.
- Dazu gehört die Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung und -schulung sowie die Übernahme der Kosten, die durch Verletzungen oder Erkrankungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten entstehen.
Was ist die DGUV?
Für die soziale Absicherung ihrer Arbeitnehmer ist die deutsche gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die DGUV schützt vor Unfällen am Arbeitsplatz, in der Freizeit und auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
Die Sozialleistungen werden durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Gesetzliche Unfallversicherungen sind in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Vorschrift, die jedem Arbeitnehmer in Deutschland ein Mindestschutzniveau garantiert.
Was sagt das Gesetz zur Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung?
- Das Gesetz soll Arbeitnehmer vor einigen Risiken wie Verletzungen, Behinderungen und Tod schützen. Ziel des Gesetzes ist es, ein soziales Sicherheitsnetz zu schaffen.
- Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung deckt berufsbedingte Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes ereignen. Bei Arbeitsunfällen muss der Arbeitgeber die Hilfs- und Rehabilitationskosten tragen, die bis zu zwei Drittel des Gehalts eines verletzten Arbeitnehmers betragen können.
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung für Freiberufler – Wer braucht sie?
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet auch Schutz für Freiberufler in Deutschland. Es handelt sich um eine Unfallversicherung, die für alle obligatorisch ist, die beruflich Geld verdienen.
Freiberufler sind in Deutschland nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und müssen kein förmliches Einstellungsverfahren durchlaufen. Angesichts dessen vernachlässigen viele Freiberufler ihre gesetzliche Unfallversicherung und gehen das Risiko ein, darauf zu verzichten.
Tipp: Eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein – diese gibt es sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Zu den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich gibt es auf Mytoday einen Ratgeber zu Angeboten und Leistungen sowie Tipps. Unsere Empfehlung ist, sich neben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auch zu weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen zu informieren und Anbieter und Tarife zu vergleichen.
Angestellter vs. Freiberufler – Was sind die rechtlichen Unterschiede?
Angestellte und Freiberufler arbeiten auf unterschiedliche Weise. Arbeitnehmer haben in der Regel einen Vertrag, der ihre Arbeitszeit und Entlohnung festlegt, wohingegen die Entlohnung von Freiberuflern oft auf einem Stundensatz basiert. Die Arten von Leistungen, die Arbeitnehmer erhalten (z. B. Krankenstand, Rente) stehen Freiberuflern in der Regel nicht zur Verfügung.
Das deutsche Recht schützt Arbeitnehmer stärker als Freiberufler (Tipp: Erklärung auf Freelancermap zum Thema Vorteile von Freiberuflern), indem es ihnen bestimmte Rechte wie das Recht auf flexible Arbeitszeiten und Elternzeit einräumt. Freiberufler müssen alle ihre Steuern (z. B. Einkommensteuer) selbst bezahlen, was ihnen den Lebensunterhalt erschwert.
Ende der Arbeitgeberhaftung für Arbeitnehmer in Deutschland?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Arbeitgeberhaftung für die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr durchzusetzen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber von dieser Pflicht zur Deckung der Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung befreit werden können, wenn sie für ihre Arbeitnehmer einen Beitrag leisten.
Deutschland war eines der wenigen Länder in Europa, in dem Arbeitgeber lange Zeit den vollen Betrag selbst zahlen mussten und diesen später als einkommensabhängigen Beitrag mit ihren Arbeitnehmern teilen. Für einige war dies eine Erleichterung, da sie sich keine Sorgen machen mussten, solche Zahlungen zu leisten oder mit ihren Mitarbeitern neu zu verhandeln, wie viel von ihnen und wie viel von ihnen getragen werden sollte.
Schätzungen zufolge werden nun bis zu 10 % der deutschen Unternehmen von der Zahlung befreit
Wer ist in der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer in Deutschland verpflichtend. Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation von Unfallopfern sowie den Ausgleich ihres Erwerbsausfalls.
In der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung sind versichert:
- Alle Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler (freiwillig) und Selbstständige (freiwillig), wenn ihre Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird
- Personen, die in keiner anderen gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind
- Personen, die jährlich weniger als sechs Monate im Ausland leben
Leistungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland
Die DGUV wird durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden finanziert. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung wird von jedem Bundesland festgelegt. In Deutschland sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur DGUV in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Arbeitnehmerentgelts zu entrichten.
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland ist ein Sicherheitsnetz zur Absicherung von Unfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und sonstigen Unfällen, die sich im Rahmen der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignen.
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet im Wesentlichen drei Deckungsarten. Erstens werden Einkommensverluste aufgrund eines Arbeitsunfalls gedeckt.
Die zweite Art ist die Deckung der Kosten, die der versicherten Person aufgrund einer notwendigen medizinischen Behandlung bei einer Verletzung oder Krankheit infolge eines Arbeitsunfalls entstehen. Schließlich deckt sie die Kosten, die den Hinterbliebenen der versicherten Person durch deren Tod infolge eines Arbeitsunfalls entstehen.