Die Wohnungsgebäudeversicherung sichert gegen eine Vielzahl von Schäden ab, auf die der Mensch oft überhaupt keinen Einfluss hat. Dazu zählen zum Beispiel Schäden von Leitungswasser oder Wasserdampf, Rohrbruchschäden und Frostschäden, Sturm-, Hagel- und Brandschäden, Blitzschlag, Explosionen und Flugzeugaufpralle.
Absicherung auch gegen einzelne Gefahren
Die Wohngebäudeversicherung kann jedoch auch nur hinsichtlich einer Gefahr abgeschlossen werden, zum Beispiel gegen Feuer, gegen Leitungswasser oder gegen Sturm.
Zusätzlicher Schutz durch Elementarschadenversicherung
Die Liste der versicherten Schäden kann auch durch eine Elementarschadenversicherung ergänzt werden, in der Lawinen-, Erdbeben- und Erdrutsch- sowie Überschwemmungen enthalten sind. Die Elementarschadenversicherung kann jedoch nicht in jeder Region Deutschlands abgeschlossen werden, nicht versicherbar bleiben auch weiterhin Sturmfluten und Rückstau.
Versichert sind natürlich jeweils nur die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Gebäudebestandteile und eventuelles Zubehör. Gewerblich genutzte Räume und Gebäudeteile sind darin nicht inbegriffen.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Wert des zu versichernden Gebäudes. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte ein gleitender Neuwert vertraglich festgelegt werden. Dies garantiert, dass im Schadensfall nicht nur der damalige Neuwert des Gebäudes, sondern auch eventuelle Preissteigerungen beim Wiederaufbau abgedeckt sind.
Die Wohngebäudeversicherung sollte dann abgeschlossen werden, wenn das Haus fertig gebaut und bezogen ist. In der Bauphase eignet sich statt einer Wohngebäudeversicherung zum Beispiel eine Feuerrohbauversicherung.
Inwiefern eine Wohngebäudeversicherung verzichtbar ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Grundsätzlich jedoch ist die Chance, dass eine der genannten Schäden das eigenen Haus treffen, durchaus gegeben, bei zunehmender Klimaveränderung sowieso. Ist man nun nicht ausreichend oder sogar gar nicht versichert, muss der komplette Neuaufbau des Hauses bzw. die Renovierung beschädigter Gebäudeteile aus eigener Tasche bezahlt werden – wobei die Kosten dafür durchaus sechsstellig sein können. Allerdings kann es genauso gut sein, dass das Haus zu Lebzeiten niemals beschädigt wird – in diesem Fall wäre der Versicherungsbeitrag natürlich umsonst gezahlt.
Viele Versicherungen bieten die Wohngebäudeversicherung auch in Kombipaketen an, so zum Beispiel für Vermieter mit einer möglichen Mietausfallversicherung – diese zahlt, wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich abführen.