13. und 14. Gehalt in Österreich: Warum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anders besteuert werden

13. Gehalt, 14. Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen gehören in Österreich für viele Arbeitnehmer:innen zum Jahreseinkommen. Trotzdem gibt es jedes Jahr dieselben Fragen: Warum ist das Netto anders als beim normalen Monatsgehalt? Warum fällt das Urlaubsgeld manchmal höher oder niedriger aus? Was bedeutet Jahressechstel? Und bekommt man das 13. und 14. Gehalt automatisch?

Die wichtigste Antwort zuerst: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in Österreich arbeitsrechtlich meist über den Kollektivvertrag, den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt. Steuerlich werden sie als sonstige Bezüge behandelt. Deshalb werden sie anders abgerechnet als laufendes Monatsgehalt. Für eine erste Orientierung zum laufenden Gehalt hilft der Brutto-Netto-Rechner für Österreich; bei Sonderzahlungen musst du aber zusätzlich auf Jahressechstel, Sozialversicherung, Freibetrag und mögliche aliquote Auszahlung achten.

Frage Kurze Erklärung
Ist das 13. und 14. Gehalt gesetzlich garantiert? In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch. Anspruch, Höhe und Fälligkeit ergeben sich meist aus dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Was ist Urlaubsgeld? Urlaubsgeld wird häufig auch Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe genannt. Viele Kollektivverträge regeln es als Sonderzahlung, oft ungefähr in Höhe eines Monatsbezugs.
Was ist Weihnachtsgeld? Weihnachtsgeld heißt häufig Weihnachtsremuneration. Es wird meist im November oder Dezember ausgezahlt, die genaue Fälligkeit hängt aber vom Kollektivvertrag ab.
Warum ist das Netto anders? Sonderzahlungen werden innerhalb des Jahressechstels mit festen Steuersätzen behandelt. Außerdem gelten eigene Regeln bei Sozialversicherung und Jahressechstel.
Was bedeutet Jahressechstel? Vereinfacht gesagt entspricht das Jahressechstel bei gleichbleibendem Gehalt ungefähr zwei durchschnittlichen Monatsbezügen. Nur bis zu dieser Grenze ist die begünstigte Besteuerung möglich.
Was passiert bei Jobwechsel? Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt war, erhält Sonderzahlungen meist nur anteilig. Bei Wechsel im Kalenderjahr kann die Abrechnung zusätzlich komplizierter werden.
Wann sollte man den Lohnzettel prüfen? Immer bei Eintritt, Austritt, Teilzeitwechsel, Gehaltserhöhung, längeren Krankenständen, Karenz, Kündigung oder wenn Sonderzahlungen deutlich anders ausfallen als erwartet.

Anspruch auf 13. und 14. Gehalt: Nicht automatisch, sondern geregelt

Viele glauben, das 13. und 14. Gehalt sei in Österreich generell gesetzlich vorgeschrieben. Das stimmt so nicht. In vielen Branchen bekommen Arbeitnehmer:innen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, weil es im Kollektivvertrag geregelt ist. Ohne passenden Kollektivvertrag und ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag kann der Anspruch fehlen.

Die Arbeiterkammer erklärt, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld Sonderzahlungen sind und manche Kollektivverträge diese Zahlungen als 13. und 14. Gehalt bezeichnen. Anspruch, Höhe und Fälligkeit hängen vom jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ab.

Wenn du nicht sicher bist, ob dein Gehalt und deine Sonderzahlungen richtig geregelt sind, solltest du zuerst den passenden Kollektivvertrag prüfen. Der Ratgeber Mindestlohn und Gehaltsgrundlagen in Österreich hilft bei der ersten Einordnung von Mindestgehalt, Einstufung und Überzahlung.

Warum der Kollektivvertrag so wichtig ist

Der Kollektivvertrag kann regeln, ob du Sonderzahlungen bekommst, wie hoch sie sind, wann sie fällig werden, welche Zulagen einbezogen werden und was bei Eintritt oder Austritt während des Jahres passiert. Gerade bei Teilzeit, regelmäßigen Mehrstunden, Branchenwechsel oder Kündigung lohnt sich der Blick in den konkreten Kollektivvertrag.

Wichtig ist auch: „Ein Monatsgehalt“ klingt einfach, kann aber je nach Kollektivvertrag unterschiedlich berechnet werden. Manche Regelungen sehen nur das Grundgehalt vor, andere berücksichtigen bestimmte regelmäßige Entgeltbestandteile.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld: Wann wird ausgezahlt?

In vielen Betrieben wird das Urlaubsgeld im Juni oder Juli und das Weihnachtsgeld im November oder Dezember ausgezahlt. Fix ist das aber nicht in jedem Arbeitsverhältnis gleich. Entscheidend ist die Fälligkeit im Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer sonstigen gültigen Regelung.

Manche Kollektivverträge knüpfen das Urlaubsgeld an den Urlaubsverbrauch. Andere sehen fixe Auszahlungstermine vor. In bestimmten Branchen gibt es wieder eigene Regeln. Deshalb ist ein Vergleich mit Kolleg:innen aus anderen Branchen oft irreführend.

Typische Auszahlungssituationen

  • Ganzjährig beschäftigt: Häufig werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld vollständig ausbezahlt.
  • Unterjähriger Eintritt: Meist wird nur der aliquote Anteil bezahlt.
  • Unterjähriger Austritt: Oft besteht Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen, Details hängen aber von Beschäftigtengruppe und Kollektivvertrag ab.
  • Teilzeit: Die Sonderzahlungen richten sich nach dem entsprechenden Teilzeitentgelt; regelmäßige Mehrstunden können relevant sein.
  • Karenz oder Präsenz-/Zivildienst: Für bestimmte Zeiten kann kein Anspruch auf Sonderzahlungen bestehen.
  • Krankenstand: Die Folgen hängen von Entgeltfortzahlung, Dauer und konkreter arbeitsrechtlicher Situation ab.

Warum das 13. und 14. Gehalt netto anders ist

Das laufende Monatsgehalt wird nach dem normalen Lohnsteuertarif behandelt. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dagegen steuerlich als sonstige Bezüge abgerechnet. Innerhalb des Jahressechstels gelten feste Steuersätze. Genau deshalb ist das Netto oft anders als beim normalen Monatsgehalt.

Das heißt aber nicht, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld komplett steuerfrei sind. Es heißt nur: Sie werden bis zu bestimmten Grenzen begünstigt besteuert. Zusätzlich wird Sozialversicherung abgezogen, und es können Besonderheiten wie Jahressechstel, Freibetrag, Freigrenze oder ein Sechstelüberhang eine Rolle spielen.

Bestandteil Wirkung auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Sozialversicherung Auch Sonderzahlungen sind grundsätzlich beitragspflichtig, allerdings gelten eigene Regeln und Höchstbeitragsgrundlagen für Sonderzahlungen.
Freibetrag Für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gilt ein Freibetrag von 620 Euro.
Freigrenze 2026 Wenn das Jahressechstel höchstens 2.615 Euro beträgt, unterbleibt die Besteuerung mit den festen Steuersätzen.
6-Prozent-Besteuerung Für viele Arbeitnehmer:innen wird ein großer Teil der Sonderzahlungen nach Abzug von SV und Freibetrag mit 6 Prozent besteuert.
Jahressechstel Nur Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels können begünstigt behandelt werden. Darüber hinausgehende Teile werden anders besteuert.
Sechstelüberhang Wenn Sonderzahlungen das Jahressechstel überschreiten, wird der übersteigende Teil nach Tarif besteuert und kann netto deutlich weniger bringen.

Das Jahressechstel einfach erklärt

Das Jahressechstel ist der zentrale Begriff bei der Besteuerung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Vereinfacht gesagt ist es die Grenze, bis zu der sonstige Bezüge steuerlich begünstigt behandelt werden können. Bei gleichbleibendem Gehalt entspricht es ungefähr zwei durchschnittlichen Monatsbezügen.

Die WKO beschreibt das Jahressechstel als Wert von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen. Es wird bei jeder Auszahlung eines sonstigen Bezuges neu berechnet. Dadurch kann sich die steuerliche Behandlung ändern, wenn sich laufende Bezüge im Jahr verändern.

Warum das Jahressechstel nicht immer exakt zwei Monatsgehälter ist

Bei ganzjährig gleichbleibendem Gehalt ist die Sache relativ einfach. Schwieriger wird es bei Gehaltserhöhung, Jobwechsel, variablen Bezügen, längeren unbezahlten Zeiten, Teilzeitwechsel, Prämien oder regelmäßigen Zulagen. Dann können laufende Bezüge und Sonderzahlungen anders zusammenspielen.

Wenn dein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld deutlich anders ausfällt als erwartet, ist der Lohnzettel die erste Prüfstelle. Im Beitrag Lohnzettel verstehen in Österreich findest du die wichtigsten Zeilen wie Brutto, Netto, SV, Lohnsteuer, Sachbezug und Sonderzahlung erklärt.

Steuersätze für Sonderzahlungen 2026

Für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gelten nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge feste Steuersätze. Für 2026 sind besonders diese Werte wichtig:

Teil der Sonderzahlung Lohnsteuerliche Behandlung 2026
Erste 620 Euro 0 Prozent Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels.
Nächste 24.380 Euro 6 Prozent Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels.
Nächste 25.000 Euro 27 Prozent Lohnsteuer.
Nächste 33.333 Euro 35,75 Prozent Lohnsteuer.
Darüber hinaus Besteuerung nach Tarif.
Freigrenze 2026 Liegt das Jahressechstel höchstens bei 2.615 Euro, unterbleibt die Besteuerung mit den festen Steuersätzen.

Für die meisten normalen Arbeitnehmer:innen ist vor allem die Kombination aus 620 Euro Freibetrag und 6-Prozent-Besteuerung relevant. Bei höheren Einkommen, Boni oder mehreren Sonderzahlungen können die weiteren Stufen wichtiger werden.

Beispiel: Warum Urlaubsgeld netto höher wirken kann

Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Person verdient monatlich gleichbleibend 3.000 Euro brutto und bekommt Urlaubsgeld in ähnlicher Höhe. Beim normalen Monatsgehalt wirken Sozialversicherung und der normale Lohnsteuertarif. Beim Urlaubsgeld wird nach Abzug der Sozialversicherung und unter Berücksichtigung des Jahressechstels ein Teil mit den festen Steuersätzen behandelt. Deshalb kann das Netto vom Urlaubsgeld anders aussehen als beim normalen Monatslohn.

Dieses Beispiel ist bewusst vereinfacht. In der echten Lohnverrechnung zählen Bundesland, Sozialversicherungswerte, laufende Bezüge, Sonderzahlungs-Höchstbeitragsgrundlage, Freibetrag, Freigrenze, Jahressechstel und mögliche Absetzbeträge. Deshalb sollte man bei konkreten Beträgen nicht nur im Kopf rechnen, sondern Lohnzettel, Kollektivvertrag und Abrechnung prüfen.

Warum ein Online-Rechner abweichen kann

Ein Rechner kann eine gute Orientierung geben, aber er kennt nicht automatisch alle Besonderheiten deiner Lohnverrechnung. Abweichungen entstehen etwa durch Sachbezug, Pendlerpauschale, Familienbonus, Teilzeitwechsel, Krankenstand, Einmalprämien, Jobwechsel oder falsche Annahmen zur Sonderzahlung.

Wenn du laufendes Monatsgehalt und Sonderzahlungen vergleichen willst, starte mit dem Brutto Netto Rechner Österreich und prüfe anschließend den tatsächlichen Lohnzettel. Bei Abweichungen ist die Personalverrechnung die bessere Stelle als ein zweiter Rechner.

Aliquotes 13. und 14. Gehalt: Wenn du nicht das ganze Jahr beschäftigt warst

Wer nicht das ganze Kalenderjahr im Betrieb war, bekommt Urlaubs- und Weihnachtsgeld häufig anteilig. Das nennt man aliquote Auszahlung. Das betrifft vor allem Eintritt während des Jahres, Austritt, Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder bestimmte längere Unterbrechungen.

Ein einfacher Gedanke hilft: Wer nur sechs Monate im Betrieb war, hat in vielen Fällen nicht Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung, sondern nur auf den entsprechenden Anteil. Die genaue Berechnung hängt aber vom Kollektivvertrag und der konkreten Beendigungsart ab.

Bei Austritt besonders genau prüfen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses lohnt sich ein genauer Blick auf die Endabrechnung. Dort können aliquote Sonderzahlungen, offene Urlaubsersatzleistung, Überstunden, Zeitausgleich, Rückverrechnung bereits bezahlter Sonderzahlungen oder Abzüge auftauchen. Nicht jede Kürzung ist automatisch falsch, aber jede sollte nachvollziehbar sein.

Wenn du unsicher bist, ob dein letztes Gehalt, dein Urlaubsgeld oder dein Weihnachtsgeld korrekt abgerechnet wurde, solltest du Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Lohnzettel und Endabrechnung nebeneinanderlegen.

Mehrstunden, Überstunden, Prämien: Was zählt in die Sonderzahlung?

Ob Überstunden, Mehrstunden, Prämien oder Zulagen in Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfließen, hängt stark von der jeweiligen Regelung ab. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien nur dann enthalten sein müssen, wenn dies im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist. Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.

Entgeltbestandteil Worauf du achten solltest
Grundgehalt oder Grundlohn Ist meist die Basis für die Sonderzahlung, sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.
Regelmäßige Mehrstunden bei Teilzeit Können beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen sein. Besonders wichtig bei dauerhaft höherer Arbeitszeit.
Überstunden Müssen nicht automatisch einbezogen werden. Entscheidend sind Kollektivvertrag, Vereinbarung und Regelmäßigkeit.
Prämien und Provisionen Ob sie einfließen, hängt von Vereinbarung und Kollektivvertrag ab. Einmalige Boni sind anders zu prüfen als laufende variable Entgelte.
Zulagen Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Nacht- oder Sonntagszulagen können je nach Regelung relevant sein.
Sachbezug Laufende Sachbezüge können steuerlich relevant sein und auch das Jahressechstel beeinflussen.

Jobwechsel im selben Jahr: Warum die Steuer komplizierter wird

Bei einem Jobwechsel im Kalenderjahr können Sonderzahlungen unübersichtlicher werden. Das liegt daran, dass das Jahressechstel an laufende Bezüge und bereits erhaltene sonstige Bezüge anknüpft. Wenn der neue Arbeitgeber frühere Lohnzettel nicht kennt oder nicht berücksichtigen kann, kann die Berechnung anders ausfallen.

Die WKO weist darauf hin, dass bei mehreren Dienstverhältnissen nacheinander die Bezüge des vorherigen Arbeitgebers bei der Jahressechstelberechnung berücksichtigt werden können, wenn der Arbeitnehmer einen Lohnzettel aus vorhergehenden Arbeitsverhältnissen vorlegt. Ohne entsprechende Unterlagen kann das Jahressechstel beim neuen Arbeitgeber niedriger ausfallen.

Praktischer Tipp bei Jobwechsel

Heb Lohnzettel und Endabrechnung des alten Arbeitgebers auf und gib relevante Unterlagen der neuen Personalverrechnung, wenn sie danach fragt. Besonders bei Eintritt im zweiten Halbjahr kann das wichtig sein, weil Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sonst anders besteuert werden können, als du erwartest.

Sonderzahlungen und Arbeitnehmerveranlagung

Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden über die Lohnverrechnung abgerechnet. Trotzdem kann die Arbeitnehmerveranlagung wichtig sein, wenn im Jahr mehrere Arbeitgeber, Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, schwankende Bezüge, Pendlerpauschale, Familienbonus oder absetzbare Kosten dazukommen.

Begünstigt besteuerte Bezüge wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden steuerlich anders behandelt als laufende Bezüge. Für deine gesamte Jahressteuer können aber mehrere Faktoren zusammenspielen. Wenn du Geld zurückholen willst, passt der Ratgeber Steuer absetzen in Österreich als nächster Schritt.

Typische Fehler bei 13. und 14. Gehalt

Viele Fehler entstehen nicht, weil die Lohnverrechnung „falsch“ ist, sondern weil Begriffe verwechselt werden. Brutto-Sonderzahlung, SV-Basis, Lohnsteuer-Basis und Nettoauszahlung sind unterschiedliche Werte.

Fehler oder Missverständnis Was richtig ist
„Jeder bekommt automatisch 13. und 14. Gehalt.“ Nein. Anspruch, Höhe und Fälligkeit ergeben sich meist aus Kollektivvertrag oder Vertrag. Ohne Regelung kann der Anspruch fehlen.
„Urlaubsgeld ist steuerfrei.“ Nein. Es ist begünstigt besteuert, aber nicht einfach komplett steuerfrei.
„Das 13. Gehalt muss netto gleich hoch sein wie ein Monatsgehalt.“ Nein. Sonderzahlungen werden anders abgerechnet und können netto höher oder niedriger wirken.
„Bei Jobwechsel bekomme ich immer alles doppelt.“ Nein. Sonderzahlungen werden meist aliquot berechnet; frühere Bezüge können beim Jahressechstel relevant sein.
„Überstunden sind immer im Weihnachtsgeld enthalten.“ Nicht automatisch. Entscheidend sind Kollektivvertrag, Vereinbarung und Art der Stunden.
„Teilzeit hat keinen Einfluss.“ Doch. Höhe, Mehrstunden und Zeitraum können die Sonderzahlung beeinflussen.

So prüfst du Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf dem Lohnzettel

  1. Kollektivvertrag prüfen: Gibt es Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, und wann ist es fällig?
  2. Abrechnungszeitraum kontrollieren: Wurde ein voller Zeitraum oder ein aliquoter Anteil abgerechnet?
  3. Brutto-Sonderzahlung vergleichen: Passt der Betrag zu Grundgehalt, Teilzeit, Eintrittsdatum und Kollektivvertrag?
  4. Mehrstunden und Zulagen prüfen: Sind regelmäßig relevante Bestandteile richtig berücksichtigt?
  5. SV-Abzug ansehen: Sonderzahlungen haben eigene sozialversicherungsrechtliche Regeln.
  6. Lohnsteuer prüfen: Wurde die Sonderzahlung innerhalb des Jahressechstels oder teilweise nach Tarif behandelt?
  7. Jobwechsel beachten: Wurden frühere Bezüge und Lohnzettel richtig berücksichtigt?
  8. Netto mit Konto vergleichen: Der Auszahlungsbetrag am Lohnzettel sollte mit dem Zahlungseingang übereinstimmen.
  9. Unklarheiten schriftlich klären: Personalverrechnung oder Arbeitgeber konkret nach Berechnungsgrundlage fragen.

Einordnungen aus offiziellen Stellen

  • Arbeiterkammer: Die AK erklärt Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Sonderzahlungen und stellt klar, dass Anspruch, Höhe und Fälligkeit im Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt sind.
  • AK-Juristin Jasmin Haindl: Im AK-Arbeitsrechtstalk beantwortet sie zentrale Fragen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für Arbeitnehmer:innen ist dabei besonders wichtig: Sonderzahlungen sollten immer anhand des konkreten Kollektivvertrags geprüft werden.
  • Wirtschaftskammer Österreich: Die WKO beschreibt die lohnsteuerliche Behandlung sonstiger Bezüge und nennt für 2026 die Freigrenze von 2.615 Euro, den Freibetrag von 620 Euro und die festen Steuersätze innerhalb des Jahressechstels.
  • Österreichische Gesundheitskasse: Die ÖGK führt Sonderzahlungen 2026 als Entgelt an, das in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt wird; dazu zählen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld sowie der 13. und 14. Monatsbezug.

FAQ: 13. und 14. Gehalt in Österreich

Hat jeder in Österreich Anspruch auf 13. und 14. Gehalt?

Nein. In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch. In vielen Fällen ergibt sich der Anspruch aber aus dem Kollektivvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer gültigen Vereinbarung.

Warum ist das Urlaubsgeld netto anders als mein normales Gehalt?

Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und wird steuerlich anders behandelt als laufendes Monatsgehalt. Innerhalb des Jahressechstels gelten feste Steuersätze; zusätzlich wird Sozialversicherung abgezogen.

Was ist das Jahressechstel?

Das Jahressechstel ist die Grenze, bis zu der sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld begünstigt besteuert werden können. Bei gleichbleibendem Gehalt entspricht es ungefähr zwei durchschnittlichen Monatsbezügen.

Wie hoch ist der Freibetrag für Sonderzahlungen 2026?

Für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gilt 2026 ein Freibetrag von 620 Euro. Zusätzlich ist die Freigrenze von 2.615 Euro relevant.

Wann wird Weihnachtsgeld in Österreich ausgezahlt?

Weihnachtsgeld wird häufig im November oder Dezember ausbezahlt. Der konkrete Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Regelung ab.

Bekomme ich Urlaubsgeld, wenn ich erst im Laufe des Jahres begonnen habe?

Meist bekommst du Sonderzahlungen dann anteilig. Die genaue Berechnung hängt vom Kollektivvertrag, Eintrittsdatum und der konkreten Vereinbarung ab.

Was passiert mit dem 13. und 14. Gehalt bei Kündigung?

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden Sonderzahlungen häufig aliquot abgerechnet. Je nach Kollektivvertrag, Beschäftigtengruppe und Beendigungsart können auch Rückverrechnungen oder besondere Regeln gelten.

Werden Überstunden beim Weihnachtsgeld berücksichtigt?

Nicht automatisch. Regelmäßig geleistete Überstunden oder Prämien müssen nur dann einbezogen werden, wenn dies im Kollektivvertrag oder einer Vereinbarung vorgesehen ist. Bei Teilzeit können regelmäßige Mehrstunden relevant sein.

Warum wurde ein Teil meiner Sonderzahlung höher besteuert?

Wenn Sonderzahlungen das Jahressechstel überschreiten, kann der übersteigende Teil nach Tarif besteuert werden. Das nennt man häufig Sechstelüberhang und kann das Netto deutlich beeinflussen.

Wo sehe ich am Lohnzettel, ob Urlaubsgeld richtig abgerechnet wurde?

Prüfe die Zeilen zu Sonderzahlung, Brutto-Sonderbezug, SV-Abzug, Lohnsteuer und Nettoauszahlung. Vergleiche den Betrag zusätzlich mit Kollektivvertrag, Arbeitszeit, Eintrittsdatum und möglichen Mehrstunden.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Die konkrete Abrechnung von 13. und 14. Gehalt hängt von Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag, Beschäftigungszeitraum, Teilzeit, Zulagen, Mehrstunden, Jobwechsel und persönlicher Lohnverrechnung ab. Bei strittigen Beträgen sollte immer der konkrete Lohnzettel samt Kollektivvertrag geprüft werden.

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