Mehr Brutto vom Netto. Oder mehr Netto vom Brutto? Auch im Jahr 2016 bzw. dem kommenden Jahr 2017 sind sich viele Verbraucher auch nicht unbedingt bewusst, was unter den Begriffen genau zu verstehen ist. Verfolgt der arbeitssuchende Verbraucher Jobangebote, so wird stets auch ein Blick auf das Gehalt geworfen.

Seit einiger Zeit ist es auch verpflichtend, dieses anzugeben. Nutzen Sie an dieser Stelle den Rechner um sich selbst ein Bild zu machen!

Aktueller Brutto Netto Rechner

  • Info: Einen kostenlosen Brutto Netto Rechner mit dem Sie bequem das Netto/Brutto Gehalt berechnen können (Wieviel Netto Gehalt bleibt mir bei 1200,1500 oder 2500 € Brutto Gehalt) gibt es auf https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/ von der Arbeiterkammer Österreich.

 

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Vorteil: Eine Berechnung schafft schnell einen ersten Überblick

Information: Der Brutto-Netto Rechner ist für alle Bundesländer verfügbar und gilt für die Jahre 2010,2011,2012,2013,2014,2015,2016 – Wählen Sie einfach das Jahr, für welches Sie eine Berechnung durchführen möchten.

Wieviel Netto Gehalt bleibt mir vom Brutto Lohn in Österreich?

  • 1000 € Brutto – 848,80 € Netto
  • 1200 € Brutto – 1.018,56 € Netto
  • 1500 € Brutto – 1.221,40 € Netto
  • 2000 e Brutto – 1.482,54 € Netto

Oftmals ist die Überraschung groß, wenn das ausgezahlte Geld zum Monatsende oder Monatsanfang nicht ganz der ursprünglichen Zahl entspricht.

Was ist nun also der Unterschied zwischen Nettogehalt und Bruttogehalt? Im Folgenden sollen Hinweise auf Rechner sowie die Einkommenssteuer und den Kollektivvertrag gegeben werden.

Grundlegendes

Der Nettoolohn stellt die Summe dar, die nach Abzug der Sozialversicherung, Lohnsteuer und Kirchensteuer ausgezahlt wird. Der Bruttolohn hingegen ist als Summe zu betrachten, die noch keine Abzüge erlebt hat.

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Tipp: Auch Abzüge vom Gehalt sollten beim Vergleich beachtet werden – Prüfen Sie lieber genau!

Für den Verbraucher, der nun wissen möchte, wie das Gehalt nach Abzügen aussieht, empfiehlt sich der Gehaltsrechner des Bundesministeriums für Finanzen. Anhand weniger Klicks gibt der Gehaltsrechner darüber Aufschluss, wie viel Jahr für Jahr abgezogen wird.

Des Weiteren wird dem Verbraucher offenbart, wie viele Abzüge für den 13. und 14. Monatslohn, sofern vorhanden, vorgenommen werden.

So hat bereits Erwähnung gefunden, dass Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie Steuern zu bezahlen sind. Doch wovon ist die im Gehaltsrechner angegebene Höhe abhängig?

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Wichtig: Lassen Sie sich bei offenen Fragen zum Thema Steuern und Brutto/Nettolohn beraten, zum Beispiel beim Steuerberater

Die Steuerklasse spielt an dieser Stelle eine große Rolle. Die Berechnung der Beiträge für die Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung orientieren sich ebenfalls an der Klasse bzw. an der Höhe des Gehalts.

Wer 2013 unter 11.000 Euro im Jahre verdient, der muss keine Einkommenssteuer entrichten. Hierbei ist die Rede vom Existenzminimum.

 

Weitere Werte:

– Einkommen zwischen 11.000 und 25.000: 36,5 Prozent
– Einkommen zwischen 25.000 und 60.000: 43,2143 Prozent
– Einkommen über 60.000 Euro: 50 Prozent

Diese Werte gestalten sich jedoch verschieden, abhängig davon, ob der Verbraucher verheiratet ist oder Kinder hat. Die meisten Rechner geben darüber keine Auskunft. Wer den einen oder anderen Euro einsparen will, sollte sich bei der Arbeiterkammer oder bei einem Steuerberater informieren. Wichtig ist ein Rechner jedoch vor allem dann, wenn sich der Verbraucher an der Grenze zu einer höheren oder niedrigeren Steuerklasse befindet.

Die Einkommenssteuer

Dem Gesetz ist zu entnehmen, dass alle natürlichen Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben und einer Tätigkeit nachgehen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (§1 Abs 2 Einkommensteuergesetz).

Vermeiden Sie Überraschungen und fragen Sie lieber vorab genau nach!

Wer beispielsweise im Ausland arbeitet, unterliegt auch dem Einkommensteuergesetz. Damit der Verbraucher nicht doppelt besteuert wird, gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Einkommenssteuer errechnet sich freilich aus den einzelnen Einkünften. Wie hoch diese ausfällt, wurde bereits erwähnt. Interessant ist, dass sieben verschiedene Arten des Einkommens unterschieden werden.

Zu Anfang muss hierbei eine Differenzierung vorgenommen werden. Es existieren die betrieblichen Einkünfte, auch Gewinneinkünfte genannt.

Außerdem gibt es die außerbetrieblichen Einkünfte, auch Überschusseinkünfte. Für wen zählen diese jeweils?

Betriebliche Einkünfte:

– Einkünfte aus Landwirtschaft und Fortwirtschaft,
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
– Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Außerbetriebliche Einkünfte:

– Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (betrifft den Großteil der Bevölkerung),
– Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung,
– Einkünfte aus Kapitalvermögen (beispielsweise Sparbücher, Wertpapier etc.),
– sonstige Einkünfte.

Es existieren jedoch weitere Möglichkeiten, das Vermögen zu mehren, die nicht unter die Einkommensteuer fallen. Ein bekanntes Beispiel ist ein Gewinn in der Lotterie. Die Mehrung des Vermögens, beispielsweise durch Zinsen, wäre jedoch wiederum mit Abgaben zu zahlen.

Gibt es in Österreich einen Mindestlohn?

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Nicht immer ziehen Unternehmer und Arbeitnehmer beim Gehalt an einem Strang

Ja und Nein. Es kann festgehalten werden, dass die meisten Arbeitsplätze 2013 über einen Kollektivvertrag verfügen. Hierbei sind gewisse Sätze an Mindestlohn oder Mindestgehalt integriert.

Das hat zur Konsequenz, dass wenn der Verbraucher über eine Arbeit verfügt, die in den Bereich eines Kollektivvertrages hineinfällt, ein Monatslohn unter diesem rechtswidrig ist. Jedoch kann es auch der Fall sein, dass kein entsprechender Vertrag vorliegt. In der Folge gibt es auch keinen Mindestlohn.

In diesem Fall ist die Höhe des Lohns oder des Gehalts ein Sachverhalt, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geklärt werden muss. Einschränkungen existieren jedoch nicht. Gleiches betrifft den Sachverhalt der Sonderzahlungen.

Bereits weiter oben war vom 13. und 14. Monatsgehalt die Rede. Damit sind das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld gemeint. Die jeweilige Höhe ist in einem Kollektivvertrag festgelegt. Herrscht keiner vor, muss dies frei vereinbart werden. Zumeist herrscht in der Folge keine entsprechende Auszahlung vor.

Weitere Besonderheiten

Der Arbeiter, der einem Kollektivvertrag unterliegt, muss sich dem entsprechenden Gehaltsschema anpassen. Das heißt jedoch nicht, dass ein Leben lang ein und derselbe Lohn bezogen wird. Die Regeln fallen jedoch unterschiedlich aus. Zum einen hängt dies davon ab, wie lange im Betrieb bereits gearbeitet wird.

Zum anderen macht auch die Erfahrung im vorherigen Betrieb einen gewichtigen Anteil aus. Wichtig ist, dass bei Unklarheiten die Arbeiterkammer kontaktiert wird. In der Regel wird eine zu niedrige Gehaltsstufe oder Lohnstufe angesetzt.

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