Die meisten Bürgerinnen und Bürger in Österreich erledigen jedes Jahr ihre Steuererklärung und fragen sich, was sie von der Steuer absetzen können, bzw. welche Ausgaben sie steuerlich geltend machen können.
Oftmals kann man mehr absetzen, als man denkt und viele Menschen verschenken Geld, weil sie sich im Vorfeld nicht darüber informieren, was steuerlich geltend gemacht werden kann und dazu führen kann, dass die persönliche Steuerlast deutlich geringer ausfällt, als es sonst der Fall sein würde.
In Österreich und auch in anderen Ländern in Europa können z.B. viele Dinge abgesetzt werden, die mit dem eigenen Beruf zu tun haben und die nicht durch den Arbeitgeber erstattet werden.
Wer die entsprechenden Belege und Quittungen aufbewahrt, kann am Ende des Jahres mit einer Steuererstattung rechnen. Oftmals werden die entsprechenden Belege gar nicht angefordert, sollten aber in jedem Fall aufbewahrt werden, falls es zu Rückfragen durch das zuständige Finanzamt kommen sollte.
Merke: Belege und Quittungen sowie Nachweise müssen aufbewahrt werden!
Die wichtigste Regel bei der Steuererklärung ist, dass alles belegt und nachgewiesen werden kann. Sollten Fragen auftreten, muss man glaubhaft versichern können, die entsprechenden Ausgaben getätigt zu haben und dies am Finanzamt auch belegen können. Unter Umständen kann es sein, dass das Finanzamt an einigen Ausgaben zweifelt, oder zum Beispiel diese nur zu einem Teil anerkennt.
Wie bewahre ich Belege für die Steuererklärung sinnvoll auf?
Wer Belege für die Steuererklärung aufbewahren möchte, wird schnell merken, dass die Belege in allen möglichen Formen und Größen vorliegen. Tickets für Parkhäuser, Rechnungen für einen neuen Computer, oder aber auch z.B. Kassenbons aus Geschäften für Büromaterialien.
Da die Quittungen und Belege in der Regel nicht auf einem DinA4 Blatt zur Verfügung gestellt werden und einfach abgeheftet werden können, vergessen viele Menschen, die Belege über das Jahr zu sammeln. Zu empfehlen ist es daher, eine Kiste wie z.B. einen Schuhkarton zu nehmen und diesen über das Jahr hinweg zum Sammeln der Belege zu verwenden.
- Sammeln von Belegen in einem eigenen Ordner
- Sammeln von Belegen in Kartons oder Kisten (z.B. Schuhkarton)
- Digitale Verwaltung von Belegen via Smartphone und Cloud
Wer einen Schuhkarton gefunden hat, beschriftet diesen einfach mit z.B. „Steuer 2019“ und kann dann das gesamte Jahr über die entsprechenden Belege hier sammeln und ablegen.
Eine andere Variante wäre zum Beispiel die einzelnen Belege zu digitalisieren und gar nicht so viel Papier aufzubewahren. Dazu gibt es inzwischen Apps, mit denen die Belege und Rechnungen abfotografiert werden können und dann digital in einer Cloud gespeichert werden können.
Wer sich hier z.B. für das Jahr 2019 einen eigenen Ordner einrichtet, kann alle notwendigen Belege dort speichern und sie für die Steuererklärung wieder ausdrucken, falls das Finanzamt Rückfragen hat und Belege anfordert.
Was kann ich von der Steuer absetzen? – konkrete Beispiele!
In Österreich gilt der Familienbonus als typisches Beispiel dafür, was in jedem Fall oft von der Steuer abgesetzt werden kann. Pro Kind kann man in Österreich bis zu 1.500 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass jeden Monat eine Summe in Höhe von bis zu 125 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann.
Quelle: https://www.foerderportal.at/familienbonus-plus/
Um den Bonus nutzen zu können ist das Formular E30 notwendig, welches z.B. digital zur Verfügung gestellt wird. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Formular nicht beim Finanzamt ausgehändigt wird, sondern in der eigenen Firma beantragt werden kann.
Arbeitsmittel können in Summe bis zu einem Wert in Höhe von 400 Euro abgesetzt werden. Das bedeutet, dass wenn man einen neuen Computer, oder einen Monitor sowie andere Hardware und Arbeitsmittel gekauft hat, kann man diese steuerlich geltend machen.
Wenn sie bis zu einem Kaufpreis von jeweils 400 Euro erworben werden, kann man die komplette Summe noch im gleichen Jahr steuerlich geltend machen. Sollte man ein Gerät oder ein Produkt kaufen, dass mehr als 400 Euro teuer ist, ist es notwendig, dass man die Summe über mehrere Jahre gemäß der AfA Tabelle steuerlich geltend macht.
- Familienbonus bis 1.500 Euro je Kind
- Arbeitsmittel bis 400 Euro je Rechnung komplett im gleichen Jahr
- Spenden mit Quittung
- Freiwillige Beiträge zu Personenversicherungen oder z.B. Rentenversicherungen
- Kosten für den Steuerberater
- Kosten für die Fahrt zur Arbeit mit dem privaten KFZ
Spenden zählen ebenfalls zu den Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Wer z.B. in der Weihnachtszeit Geld an eine Organisation spendet, der kann davon profitieren, dass diese Spende steuerlich geltend gemacht werden kann. Wichtig ist, dass eine ordentliche Quittung ausgestellt wird, die auch vom Finanzamt akzeptiert werden kann.
Ebenfalls gibt es einige freiwillige so genannte Personenversicherungen, mit denen eine Menge an Geld gespart werden kann, bzw. bei denen einige Beitrage von der Steuer abgeführt werden können.
Hierzu zählen zum Beispiel freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, in die Unfallversicherung sowie als auch in die Krankenversicherung. Wer sich dazu entscheidet, in Österreich eine Sterbeversicherung abzuschließen, kann ebenfalls davon profitieren, dass er die Beiträge steuerlich geltend machen kann, genau so wie es bei einer Insassenversicherung der Fall ist.
Sollte man neben den gesetzlichen Beiträgen auch noch freiwillige Beiträge zu einer Pensionsversicherung leisten, können diese selbstverständlich ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Unabhängig von der Einkommenshöhe gibt es Beiträge und Ausgaben, die in jedem Fall komplett steuerlich geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um den Nachkauf von Versicherungszeiten, wie zum Beispiel um Schulzeiten oder aber auch um Universitätszeiten. Darüber hinaus werden auch Renten und dauernde Lasten akzeptiert sowie als auch Kosten, die für den Steuerberater aufgewandt worden sind.
Was können Mieter von der Steuer absetzen?
Wer eine Wohnung mietet, kann entsprechende Kosten steuerlich geltend machen, wenn sie vom Finanzamt akzeptiert werden. Grundsätzlich werden die Pack- und Transportkosten für den Umzug in die Wohnung oft steuerlich geltend gemacht, was in der Regel kein Problem ist. Es ist möglich, dass man zum Beispiel mit Pauschalen arbeiten kann, oder die Rechnung einer Spedition oder eines Umzugsunternehmens vorlegen kann.
- Kosten für Pack- und Transport von Möbeln
- Kosten für Handwerker
- Kosten für den Umzug aus beruflichen Gründen
- Kosten für den Makler
Darüber hinaus können auch Kosten für Handwerker steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese erforderlich sind, um die Wohnung instand zu setzen. Auch wenn Handwerker notwendig sind, weil das Objekt noch renoviert oder gestrichen werden muss, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Wer Möbel montieren lässt, kann die Kosten für die Handwerker hier ebenfalls geltend machen. Ebenso ist es möglich, dass Kosten für die Wohnungssuche in Form von Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können, wenn man aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln muss.
Wer einen Makler beauftragt, eine schöne Wohnung zu finden, der kann die Kosten für diesen ebenfalls steuerlich geltend machen.
Die Liste der Dinge, die Mieter von der Steuer absetzen können, ist recht lang. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, in jedem Fall Quittungen und Belege, die mit der Wohnung und der Beschaffung der Wohnung zu tun haben, aufzubewahren.
Bevor ein Handwerker bestellt wird und bezahlt wird, sollte in der Praxis geschaut werden, ob die Kosten nicht durch den Vermieter zu tragen sind. Der Mietvertrag schlüsselt meist auf, bis zu welcher Summe die Kosten in jedem Fall durch den Mieter gezahlt werden müssen und ab welcher Summe die Kosten direkt durch den Vermieter getragen werden können. Fakt ist, dass es oftmals so genannte Bagatellgrenzen gibt, bis zu denen der Mieter für kleinerer Reparaturen aufkommen muss.
Was können Vermieter von der Steuer absetzen?
Vermieter, die eine Immobilie an jemanden vermieten, können fast alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Objekt anfallen, steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kosten für die Renovierung der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden können.
Auch Kosten für die Pflege der Immobilie oder z.B. der Preis für neue Fenster kann steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Höhe des Kaufpreises können prozentual unterschiedlich hohe Kosten geltend gemacht werden könne. In der Regel ist es üblich, dass jedes Jahr bis zu 2% des Anschaffungspreises der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden können. Fakt ist, dass die meisten Vermieter durch einen Steuerberater beraten werden, der genau weiß, welche Kosten geltend gemacht werden können.
- Kosten im Zusammenhang mit der zu vermietenden Immobilie
- Kosten in Form von Zinsen für die Immobilienfinanzierung
- Kosten für die Verwaltung und Pflege der Objekte
Wer mehrere Immobilien besitzt, kann auch die Kosten für eine Hausverwaltung komplett steuerlich geltend machen, wenn der die Immobilien vermietet und dadurch Kosten entstehen. Grundsätzlich können bei der Finanzierung solcher Immobilien auch die Zinsen, die für den Kredit aufgewandt werden, steuerlich geltend gemacht werden.