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Amtliches Kilometergeld 2020 in Österreich – Höhe, Beispiele

Prinzipiell hat sich an der Regelung für das amtliche Kilometergeld seit der Novelle im Jahr 2011 nichts geändert. Trotzdem ist es wichtig, Jahr für Jahr eine Auffrischung des Wissens vorzunehmen.

Viele Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass Sie einen Anspruch auf Kilometergeld haben. Vielleicht trifft das sogar auf Sie zu? Bevor wir nun auf einzelne Raffinessen und Besonderheiten eingehen, erklären wir Ihnen, wann Sie ein Anrecht auf Kilometergeld haben. Wir informieren über Höhe des amtlichen Kilometergeldes für 2020!

Wer darf Kilometergeld beanspruchen?

  • Das amtliche Kilometergeld in Österreich 2020 beträgt 0,42 € pro Kilometer für PKW.

Bei dem amtlichen Kilometergeld handelt es sich um eine Pauschalabgeltung auf sämtliche Kosten, die anfallen, wenn ein privates Fahrzeug für eine Dienstreise verwendet wird.
Wann also erhalten Sie die Pauschalabgeltung bzw. wann liegt die Steuerfreiheit vor?

  • Wenn eine Dienstreise vorliegt
  • wenn Sie den amtlichen Höchstsatz nicht überschreiten
  • wenn Sie für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufkommen (deshalb ist der Zusatz „privates
    Fahrzeug“ sehr wichtig)
  • wenn Sie ein Fahrtenbuch führen oder über sonstige Unterlagen für die gefahrenen
    Kilometer verfügen.

Nun muss noch klargestellt werden, welche Leistungen damit abgegolten werden. Zu Anfang sind hiermit die Abschreibung und der Wertverlust gemeint. Ebenfalls selbstverständlich erscheinen Benzin und Öl. Doch auch die Wartung und Reparaturen zählen hinzu.

Außerdem abgegolten werden:

  • Zusatzausrüstung (vor allem im Winter relevant)
  • Navi und Autoradio
  • Steuer und Gebühren
  • sämtliche Versicherungen (auch Beiträge für Autoclubs)
  • Finanzierungskosten (beispielsweise bei Leasingraten)
  • sowie Mautgebühren (Inland und Ausland) und Parkgebühren.

Nicht nur Autofahrer profitieren

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Wichtig: Kilometergeld holen

Der Arbeitnehmer hat auch das Recht als Fußgänger, Radfahrer oder Mitfahrer, sich steuerfreies amtliches Kilometergeld durch den Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Bei Fußgängern und Fahrradfahrern gilt dies jedoch erst bei einer Distanz von mehr als zwei Kilometern.

Sollten Sie sich dazu entschieden haben, können keine höheren Aufwendungen mehr verrechnet werden.

Hierbei hilft jedoch ein Fahrtenbuch. Können Sie somit nachweisen, dass die erbrachten Kosten höher sind als der Satz, den Sie vom Arbeitgeber erhalten haben, so können Sie die Differenz im Lohnsteuerausgleich bzw. in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Die genauen Zahlen

Seit dem 01. Jänner 2011 gelten folgende Zahlen

  • KFZ-Type Kilometergeld (in Euro angegeben)
  • PWK 0,42
  • Motorrad 0,24
  • Mitfahrer 0,05
  • Fahrrad oder zu Fuß 0,38

Wie immer gibt es auch beim amtlichen Kilometergeld gewisse Grenzen. Bis zu maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr erfolgt eine Auszahlung. Daraus resultierend ergeben sich Höchstbeträge. Aktuell geltend: 12.600 Euro.

Das Fahrtenbuch

Wichtig: Genaue Aufzeichnungen

Wie bereits erwähnt ist das Fahrtenbuch ein nicht unerheblicher Faktor für das amtliche Kilometergeld. Keine Dienstreise ohne Fahrtenbuch! Sie müssen darin alle Fahrten verzeichnen, die als Dienstreise verrechnet werden sollen.

Außerdem eignet sich das Fahrtenbuch wunderbar als Ablage für Rechnungen, die beim Tanken oder bei einer Reparatur angefallen sind. Was aber muss im Fahrtenbuch vermerkt werden?

1. Sie müssen das Datum, den Ort und die Uhrzeit sowie den Kilometerstand zu Anfang und am
Ende der Fahrt notieren.
2. Der Zweck muss vermerkt werden
3. Erfolgt dazwischen eine private Fahrt, so muss dies ebenfalls Erwähnung finden.

Elektronisches Fahrtenbuch – eine Alternative?

Heutzutage erfolgen so viele Prozesse über den Computer. Da liegt es auf der Hand, dass auch das Fahrtenbuch über den Computer geführt werden kann.

Allerdings ergibt sich ein großes Problem: die Manipulation. Wird beispielsweise mit Excel gearbeitet, so kann nicht überprüft werden, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen wurden.

Wenn Sie ein elektronisches Fahrtenbuch verwenden wollen, müssen folgende Faktoren erfüllt sein:

  • Garantierte Vollständigkeit und Richtigkeit
  • die Richtigkeit muss überprüfbar sein
  • der Aufwand dafür darf nicht zu groß sein
  • die Führung in elektronischer Form muss ebenfalls geschlossen sein
  • Ausschluss der nachträglichen Manipulation.

Um diese Faktoren erfüllen zu können, gibt es gesonderte Software. Von sonstigen Programm und etwaigen Eigeninitiativen können wir nur abraten.

Sonderfälle beim amtlichen Kilometergeld

Wie so oft verläuft das Leben nicht dem Plan entsprechend. Auch beim Kilometergeld können sich interessante Szenarien ergeben. Was passiert beispielsweise, wenn Sie versetzt werden? Die Fahrt zwischen Zuhause und Arbeit verändert sich schließlich.

Hierfür gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Werden Sie dauerhaft versetzt, so gilt ab der Gültigkeit der Versetzung auch der neue Weg zur Arbeitsstätte. Das heißt: Es handelt sich um keine Dienstreise, also gilt kein Anspruch auf amtliches Kilometergeld.

Bei einer vorrübergehenden Versetzung ist der Sachverhalt ein wenig diffiziler. Bis zum Ende des Monats, in dem die Fahrten zum ersten Mal überwiegend stattfinden (das entspricht zehn Tagen) erhalten Sie steuerfreien Fahrkostenersatz. Danach werden Verkehrabsetzbetrag und Pendlerpauschale fällig.

Fazit

Seit einigen Jahren hat sich an der Regelung zum amtlichen Kilometergeld kaum etwas verändert. Viele Verbraucher sind sich jedoch der verschiedenen Ansprüche kaum bewusst. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich genauestens zu informieren. Doch wo erhalten Sie die passenden Informationen?

Der Webauftritt des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) oder auch der ÖAMTC (www.oeamtc.at) stehen mit vielen Tipps und Tricks zur Seite. Auch die Wirtschaftskammer, zu erreichen unter www.wko.at, bietet große Hilfestellung. Vor allem bei Sonderfällen, wie kurz zuvor im Beispiel beschrieben wurde, ist es ratsam professionellen Rat einzuholen.

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Kategorie: Steuern

Kommentare

  1. Maria Leitner meint

    12. Februar 2014 um 11:46

    Muss das amtliche Kilometergeld ausgezahlt werden, oder ist das nur ein Richtwert?
    LG

    Antworten
  2. Jürgen Hauer meint

    1. September 2014 um 19:01

    Die konkreten Beträge für das Kilometergeld sind in obiger Angabe (‘Die genauen Zahlen’) in Euro, nicht wie angemerkt in Cent, angegeben.

    Antworten
    • admin meint

      13. September 2014 um 05:42

      Danke – Wurde soeben korrigiert.

      Antworten

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