Der Weg zur Arbeit ist unerlässlich, meist wird dazu das eigene Auto benutzt. Die Nutzung kann bei der Arbeitnehmerveranlagung abgeschrieben werden.
Kleine Pendlerpauschale
Eine kleine Pendlerpauschale kann dann berücksichtigt werden, wenn die Strecke von zu Hause bis zur Arbeitsstätte mindestens 20 Kilometer beträgt, und es unzumutbar ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu verwenden. Unzumutbar ist es dann, wenn die Verkehrsanbindung so schlecht ist, dass ein pünktliches Erreichen der Arbeitsstelle unmöglich ist. Ebenso gilt es, wenn der Weg von der Arbeitsstelle nach Hause ebenfalls nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden kann. Behinderte Personen unterliegen einer gesonderten Regelung, jedoch nur dann, wenn sie Besitzer eines Behindertenausweises sind.
Große Pendlerpauschale
Bereits ab einer Wegstrecke zur Arbeit, die ab 2 Kilometer ist, kann die große Pendlerpauschale beantragt werden. Das gilt dann, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, die Strecke innerhalb von 1,5 Stunden zu bewältigen. Wird also für einen Arbeitsweg von 20 Kilometern mehr als 1,5 Stunden gebraucht, ist es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich können noch die Kosten geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sein Auto dazu benötigt, zwischen 2 Arbeitsstellen zu pendeln. Ein Beispiel dafür wäre die Fahrt von der Firma zu einer Baustelle. Diese Kilometer gelten als Werbungskosten und können geltend gemacht werden.
Berechnung der Pendlerpauschale
Welche Pendlerpauschale beansprucht werden kann, ist leicht zu errechnen. Die Zeitberechnung beginnt zu Hause beim Verlassen der Wohnstätte. Der Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels ist ebenso zu berücksichtigen, wie Wartezeiten auf einen Anschluss. Hat der Arbeitnehmer 2 unterschiedliche Möglichkeiten zur Arbeitsstelle zu gelangen, ist davon auszugehen, dass er die Schnellere nimmt. Als Beispiel: Der Zug ist schneller als der Autobus, daher wird die Fahrzeit des Zuges für die Berechnung herangezogen. Sind die Hin- und Rückfahrzeiten unterschiedlich lang, wird die längere Wegzeit für die Pendlerpauschale verwendet.