Viele Städte in Österreich verfügen über sehr hohe Mietpreise. Für viele Verbraucher stellt dies ein großes Problem dar. Als gutes Beispiel kann Wien fungieren. Eine Familie muss für eine annehmbare Wohnung mit entsprechender Ausstattung und Platz gut über 1.000 Euro im Monat zahlen. Die Alternativen sind rar gesät.

Eine davon sind die sogenannten Sozialwohnungen bzw. Gemeindewohnungen. Wir wollen in diesem Ratgeber auf den Sachverhalt in Wien eingehen. Dazu erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was zu unternehmen ist.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Gemeindewohnung?

Bevor Sie überhaupt an eine solche Wohnung denken können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Im Prinzip müssen Sie volljährig sein, bei der Antragstellung können Sie jedoch 17 Jahre alt sein. Als zweiter Punkt müssen die Einkommensgrenzen dargelegt werden, die nach Anzahl der Personen im Haushalt und dem Netto-Jahreseinkommen gestaffelt sind:

  • 1 Person 43.160 Euro
  • 2 Personen 64.320 Euro
  • 3 Personen 72.790 Euro
  • 4 Personen 81.240 Euro
  • Für jede weitere Person im Haushalt können 4.750 Euro hinzuaddiert werden.

Wichtig ist außerdem, dass Ihre Familienverhältnisse geklärt sind. Wenn Sie also in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Ehe leben, dann können Sie die Wohnung nur zusammen mit dem Partner beantragen. Außerdem müssen Sie und sämtliche Personen, die diese Wohnung mit Ihnen in Anspruch nehmen wollen, bereits seit zwei Jahren unter der aktuellen Adresse gemeldet sein. Und zwar als Hauptwohnsitz, nicht als Nebenwohnsitz.

Ausnahmen können Kinder bilden, die noch nicht zwei Jahre alt sind, aber seit der Geburt im aktuellen Wohnsitz gemeldet sind. Des Weiteren müssen Sie eine österreichische oder eine EU Staatsbürgerschaft besitzen. Ebenfalls ein Recht auf Anspruch haben Staatsbürger der Schweiz oder eines EWR-Landes, wie Norwegen, Liechtenstein oder Island. Asylberechtigte sowie Drittstaatenangehörige, denen eine unbefristete Niederlassung erteilt wurde, haben ebenfalls ein Recht auf eine solche Wohnung. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie in den Genuss eines Vormerkscheins kommen. Dies dient dazu, um Ihnen bestätigen zu können, dass Sie ein Anrecht auf eine Gemeindewohnung haben.

Was ist als nächstes zu tun?

Der nächste Schritt betrifft die Anmeldung zu einer Gemeindewohnung. Dies können Sie heutzutage sowohl am Telefon als auch online vornehmen. Dabei müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sorgfältig umgehend und über alle Dokumente verfügen, die benötigt werden.

Dazugehörig ist ein Nachweis der Staatsbürgerschaft. Dazugehörig sind ein EU-Pass, ein Reisepass, ein WAR-Pass, ein Flüchtlingsnachweis oder eine langfristige Aufenthaltsberechtigung. Sollten Sie Mitbewohner haben, die aus Drittstaaten kommen, muss außerdem ein Nachweis eines legalen Aufenthaltes in Österreich erbracht werden. Sie benötigen außerdem die Geburtsurkunde, einen Nachweis über ihr aktuelles Einkommen und die E-Card oder die Sozialversicherungsnummer.

Des Weiteren müssen Sie auch Ihre aktuelle Wohnsituation offenlegen. Sie müssen also einen Hauptmietvertrag oder einen Untermietvertrag oder einen Nutzungsvertrag vorweisen können. Wenn Sie bereits Hauptmieter in einer Gemeindewohnung sind, fällt dieser Passus weg.
Nun gibt es noch verschiedene Umstände, die ebenfalls einen Nachweis erfordern:

  • Sie sind verheiratet?
    Dann müssen Sie eine Heiratsurkunde nachweisen.
  • Sie sind schwanger?
    Dann müssen Sie den Mutter-Kind-Pass mitführen.
  • Sie sind verwitwet?
    Dann müssen Sie die Sterbeurkunde des Partners mitführen.

Auch Dokumente zu einer Scheidung, einem Scheidungsvergleich, der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft oder gerichtliche Bescheide sind einzubringen.

Wie lange müssen Sie auf Ihre Wohnung warten?

Sie haben nun die Anmeldung vorgenommen. Anschließend muss das zuständige Amt eine Prüfung vornehmen. Sollte die Anmeldung korrekt vorgenommen worden sein, erhalten Sie einen Vormerkschein. Dieser Vormerkschein dient dazu, um Sie einzureihen. Inzwischen können Sie die Reihung online abfragen, sodass Sie stets ungefähr im Blick haben, wie lange es noch dauern könnte, wobei das keine Garantie ist.

Die Prüfung des Antrags selber geht schnell vonstatten. In der Regel muss mit einem Aufwand von zwei bis vier Tagen rechnet werden. Wie lange Sie auf die Wohnung warten müssen, kann nicht pauschal gesagt werden, es spielen zu viele unterschiedliche Faktoren mit hinein. So können Sie beispielsweise einen Wunschbezirk preisgeben. Geben Sie jedoch nur einen Bezirk an, kann dies die Wartezeit deutlich verlängern. Weitere Faktoren sind die Größe der angestrebten Wohnung sowie die leistbare Miete.

Was passiert bei der Besichtigung?wohnungsbesichtigung

Nehmen wir nun an, Sie haben Ihren Vormerkschein erhalten und Sie kommen in den Genuss einer Wohnungsbesichtigung. Für viele Verbraucher ist das Ziel an dieser Stelle schon nahezu erreicht. Ihnen wird eine Wohnung angeboten. Es ist natürlich Ihnen überlassen, ob Sie eine Besichtigung vornehmen wollen oder nicht. Dafür erhalten Sie einen sogenannten Besichtigungsschein.

Diesen müssen Sie in das Kundendienstzentrum mitführen. Dabei benötigen Sie wiederum alle Einreichdokumente sowie einen Einkommensbescheid. Diese Bescheide sind auch von sämtlichen Mitbewohnern mitzubringen. Viele Verbraucher fragen sich an dieser Stelle, wie lange die Frist für eine Absage oder Zusage ist. Diese Frist ist dem Besichtigungsschein zu entnehmen. Wenn Sie sich für eine Zusage entscheiden, müssen Sie einen Termin für die Zuweisung ausmachen.

Bei einer Absage müssen Sie keinen Termin wahrnehmen, jedoch eine schriftliche Absage aufsetzen und eine Begründung vornehmen. Sollte Ihnen die erste Wohnung nicht gefallen, haben Sie Recht auf die Besichtigung einer zweiten Gemeindewohnung. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Sollten Sie beide Angebote ablehnen, erhalten Sie eine Sperre für drei Jahre. Im ersten Jahr der Sperre steht Ihnen aber noch die Möglichkeit offen, eine Direktvergabe anzustreben, dabei ist jedoch Eigeninitiative gefragt, das Amt übernimmt dabei keine Leistungen.

Kurz und knapp:

  • Besichtigungsschein abholen und Besichtigung wahrnehmen
  • alle benötigten Dokumente mitführen
  • sollte die erste Wohnung nicht gefallen, gibt es die Besichtigung einer zweiten
  • erfolgt auch hier eine Absage, erfolgt eine Sperre für drei Jahre

Wann erhalten Sie den Mietvertrag?

Damit alles unter Dach und Fach ist, benötigen Sie schlussendlich einen Mietvertrag. Wenn Sie sich also für eine Wohnung entschieden haben, müssen Sie, wie bereits erwähnt, alle benötigten Unterlagen bei dem Kundendienstzentrum einreichen, sodass Sie eine Zuweisung erhalten.

Daraufhin wird ein letzter Termin vereinbart. Bei diesem Termin wird die Unterzeichnung des Mietvertrags vorgenommen. Im Zuge dessen erhalten Sie außerdem den Schlüssel für Ihre neue Wohnung. Die Prozedur ist zwar mit viel Aufwand und Geduld verbunden, doch die günstigen Mieten trösten darüber schnell hinweg.

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