Die Themen Unterhalt und Alimente spielen im Jahr 2020 in Österreich eine besondere Rolle. Das liegt daran, dass sich viele Menschen fragen, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen und wie viel Abstand der Ex Partner bzw. die Ex Partnerin erhalten wird.
In der Praxis wünschen sich viele Menschen einen Unterhaltsrechner, bzw. einen Alimenterechner, mit dem dann genau ermittelt werden kann, welche Summen jeden Monat bezahlt werden müssen.
Die Höhe der Alimente wird in Österreich vor allem am Einkommen bemessen. Dabei gilt zu beachten, dass es für alles Richtwerte und auch Grenzwerte gibt. Das bedeutet, dass es z.B. durch die Playboygrenze nach oben eine maximale Grenze für das gibt, was einem Kind, bzw. den Erziehungsberechtigen an Alimenten zusteht.
Alimente Rechner 2020 im Überblick – Unterhaltsrechner zum Unterhalt online berechnen
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
Neben den kostenlos angebotenen Unterhaltsrechner Anbietern in Österreich gibt es auch Rechtsanwälte, die sich auf das Thema Alimente spezialisiert haben. Hierbei können Sie zum Thema „Alimente Beratung“ oder „Scheidungsanwalt“ recherchieren, um genaue Informationen zu erhalten.
Wo bekomme ich Informationen zum Thema Alimente in Österreich?
Zu berücksichtigen ist, dass es viele Informationsquellen rund um das Thema Alimente gibt. Das bedeutet, dass Informationen zum Beispiel über das Internet, aber auch über Anwälte und über Behörden eingeholt werden können.
Wer im persönlichen Umfeld bereits Scheidungsfälle mit Kindern kennt, kann sich hier ebenfalls unkompliziert Tipps und Informationen einholen und damit schnell erkennen, welche Alimente gezahlt werden müssen.
- Internet (Infoplattformen, Foren)
- Behörden
- Bekannte und Freunde
Bevor man einen Rechtsstreit anfängt, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und somit auch die Chancen für einen positiven Ausgang des Rechtsstreites zu definieren. Das sorgt dann dafür, dass sehr schnell festgestellt werden kann, welcher Weg zu gehen ist.
Welche Grundsätze gelten für die Versorgung des Kindes?
Unabhängig davon, wie hoch das Einkommen der ehemaligen Partner ist, muss berücksichtigt werden, dass beide Elternteile für das Kind und somit auch für die Versorgung des Kindes zuständig sind. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel nach der Scheidung der Vater und auch die Mutter für das Kind zuständig sind. Es ist nicht möglich, dass mit der finanziellen Komponente alles für das Kind getan ist. Auch in Sachen Erziehung, Schule und Bildung und Entwicklung müssen sich beide Elternteile um das Kind kümmern.
Wenn das Kind mit den Eltern zusammenlebt, kommt es zu einem so genannten Naturalunterhalt. Das bedeutet, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und natürlich entsprechend alles von den Eltern bezahlt wird, was für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Hierzu zählen unter anderem Bekleidung, schulische Dinge, aber auch Taschengeld oder Nahrungsmittel.
- Kind lebt mit den Eltern zusammen: Naturalunterhalt (beide Parteien sind für das Kind zuständig)
- Kind lebt bei einem Elternteil: Alimente werden gezahlt (beide Parteien sind für das Kind zuständig)
Wenn es zu einer Scheidung kommt, lebt das Kind in der Regel im Anschluss bei dem Vater, oder aber auch bei der Mutter. Der Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, muss entsprechend Unterhalt, bzw. Alimente bezahlen.
Wenn das Kind bei dem Vater lebt, ist es die Mutter, die entsprechend Unterhalt zahlen muss. In vielen Fällen lebt das Kind jedoch bei der Mutter, so dass der Vater den Unterhalt an die Mutter zahlen muss. Das bedeutet meist, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren der Unterhalt direkt auf das Konto der Mutter gezahlt wird. Sobald das Kind volljährig ist, kann der Unterhalt dann auf das Konto des Kindes gezahlt werden.
Das Kind lebt bei den Eltern – was zählt zum Naturalunterhalt?
Wenn das Kind bei den gemeinsamen Eltern lebt, müssen diese sich um das Kind kümmern. Das bedeutet konkret, dass sie dafür zuständig sind, dass das Kind zum Beispiel ernährt wird. Auch entsprechende Bekleidung muss gekauft werden und darüber hinaus muss das Kind zum Beispiel ein Taschengeld bekommen oder entsprechende Schulsachen müssen gekauft werden.
Beide Elternteile sind in diesem Fall dafür verantwortlich, dass das Kind entsprechend versorgt wird und alles bekommt, was es haben möchte.
In der Praxis sollte darauf geachtet werden, dass das Kind älter wird und sich die Bedürfnisse mit zunehmenden Alter natürlich auch ändern. Die Höhe des Taschengeldes sollte zum Beispiel mit zunehmenden Alter entsprechend nach oben angepasst werden.
Das Kind lebt bei einem Elternteil – es müssen Alimente gezahlt werden
Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit Vater und Mutter kommt es dazu, dass Alimente gezahlt werden müssen. Der Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, muss an den anderen Elternteil Alimente zahlen und somit dafür sorgen, dass das Kind gut versorgt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass ein gewisser Betrag in Euro jeden Monat gezahlt werden muss.
- Es ist möglich, dass zwischen den beiden Parteien genau vereinbart wurde, wie viel Geld für das Kind, bzw. für die Erziehung gezahlt werden muss. Darüber hinaus gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, die helfen können, die passenden Summen je nach Situation festzustellen und entsprechend die Höhe der Alimente zu definieren.
Wer bekommt die Alimente überwiesen?
Für diese Frage gibt es in Österreich klare Regelungen. Das Geld wird auf das Konto der Erziehungsberichtigen überwiesen bis es volljährig ist.
Das bedeutet, dass der ehemalige Partner bei dem das Kind nicht wohnt, das Geld direkt auf das Konto des ehemaligen Partners senden muss, bei welchem das Kind unter 18 Jahren lebt. In der Praxis wird das Geld erst dann direkt an das Kind überwiesen, wenn dieses volljährig ist und entsprechend selbst für seine Finanzen zuständig sein kann.
- Alimente werden auf das Konto des Erziehungsberechtigten überwiesen
- Wenn das Kind volljährig ist, werden die Alimente direkt an das Kind überwiesen
Grundsätzlich sorgt diese Regelung in der Praxis nicht gerade selten für Streitigkeiten. Es gibt jedoch eine klare Regelung dazu, die schlichtweg zu befolgen ist.
Wie hoch sind die Alimente, die in Österreich gezahlt werden müssen?
Die Höhe der Alimente ist in Österreich von verschiedenen Aspekten abhängig. Vor allem das Alter des Kindes sorgt dafür, dass der Unterhalt genau beziffert werden kann. Je älter das Kind wird, desto höher wird der Unterhalt werden, der für das Kind gezahlt werden muss.
In der Praxis ist es möglich, dass man sich prozentual vom Nettoeinkommen genau berechnen lassen kann, wie hoch die Alimente sind, die entsprechend zu entrichten sind. In der Praxis bedeutet dies, dass jemand, der ein hohes Einkommen erzielt, natürlich auch höhere Alimente bezahlen muss als jemand, der ein niedriges Einkommen erzielt.
- Kind ist 0 bis 6 Jahre alt: 16% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 6 bis 10 Jahre alt: 18% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 10 bis 15 Jahre alt: 20% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 15 Jahre oder älter: 22% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
In der Praxis ist es also ganz klar definiert, wie hoch die Alimente sind, die bezahlt werden müssen. In unseren Beispielen wird genau erläutert, welche Summen zu entrichten sind:
Fallbeispiel 1
Frau Hinteregger ist 43 Jahre alt und hat mit ihrem ehemaligen Mann ein Kind im Alter von 5 Jahren. Ihr ehemaliger Mann hat ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 2.200 Euro. Er muss Alimente an Frau Hinteregger bezahlen.
In unserem Beispiel ist das Kind 5 Jahre alt, was bedeutet, dass 16% des Nettoeinkommens in Form von Alimenten gezahlt werden müssen. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 2.200 Euro entspricht einem Wert von 16% eine Summe in Höhe von 352 Euro im Monat. Diese Summe muss also der Ex Mann jeden Monat an Frau Hinteregger überweisen, weil das Kind bei ihr lebt.
Fallbeispiel 2
Herr Römer ist 37 Jahre alt und hat bereits einen 10-jährigen Sohn gemeinsam mit seiner ehemaligen Frau. Diese arbeitet im Management einer Firma und verdient dort netto 3.500 Euro. Der Sohn lebt bei Herrn Römer.
Bedingt durch das Alter von 10 Jahren hat er Römer einen Anspruch auf Alimente in Höhe von 20% des Nettoeinkommens seiner ehemaligen Frau. Bei einem Einkommen in Höhe von 3.500 Euro netto beläuft sich die Summe auf 700 Euro im Monat. Diese Summe muss seine Ex Frau jeden Monat an Herrn Römer bezahlen.
Fallbeispiel 3
- Herr und Frau Buchholzer trennen sich. Das gemeinsame Kind ist 11 Jahre alt und zieht zu Frau Buchholzer. Her Buchholzer hat eine eigene Firma und verdient im Monat ein Nettogehalt in Höhe von 7.800 Euro.
Gemäß den Richtlinien muss für das 11 Jahre alte Kind ein Wert in Höhe von 20% des Nettoeinkommens für das Kind an Alimenten gezahlt werden. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 7.800 Euro beläuft sich die Summe auf 1.560 Euro im Monat. In diesem Fall kommt die so genannte Playboygrenze zum Einsatz, die im nächsten Absatz erläutert wird. Diese besagt, dass bei einem Kind im Alter von 11 Jahren der maximale Anspruch an Alimenten bei 980 Euro im Monat liegt. Das bedeutet, dass Herr Buchholzer jeden Monat 980 Euro an seine ehemalige Frau überweisen muss.
In der Praxis kann je nach Alter des Kindes genau berechnet werden, wie viel Geld jeden Monat an Unterhalt gezahlt werden muss. Die so genannte Playboygrenze ist dabei in jedem Fall zu berücksichtigen, da sie eine Deckelung der Summen einnimmt.
Was besagt die so genannte Playboygrenze aus?
In Österreich wurde bei der Definition der Höhe der Alimente eine so genannte Playboygrenze eingeführt. Diese sorgt dafür, dass nicht unlimitiert viel Geld an Unterhalt für das Kind gezahlt werden muss.
Sie soll unter anderem verhindern, dass Kinder mehr Geld an Alimenten bekommen, als sie zum Beispiel selbst im Berufsleben oder während einer Ausbildung verdienen würden. Das bedeutet, dass klar geregelt ist, wie viel Geld je nach Alter des Kindes an Alimenten gezahlt werden muss.
- Kind im Alter von 0 bis 3 Jahren: 416 Euro maximal im Monat
- Kind im Alter von 3 bis 6 Jahren: 534 Euro maximal im Monat
- Kind im Alter von 6 bis 10 Jahren: 688 Euro maximal im Monat
- Kind im Alter von 10 bis 15 Jahren: 980 Euro maximal im Monat
- Kind im Alter von 15 bis 19 Jahren: 1.158 Euro maximal im Monat
- Kind im Alter von 19 bis 28 Jahren: 1.450 Euro maximal im Monat
Die Playboygrenze steigt mit zunehmenden Alter des Kindes. Sie wird bewusst bis zu einem Alter von 28 Jahren definiert, da dieses Alter zum Beispiel durch das Studium des Kindes erreicht werden kann und somit entsprechend lange Alimente gezahlt werden müssen.
Wozu dienen die Alimente in Österreich und wie darf man sie nutzen?
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass die Alimente für das Kind genutzt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Nahrungsmittel, aber auch Bekleidung und andere Dinge für das Kind bezahlt werden müssen und zwar mit den Alimenten.
Auch eine neue Einrichtung des Kinderzimmers zählt zum Beispiel zu den Dingen, die mit Hilfe der Alimente bezahlt werden müssen.
Zu beachten ist, dass die Alimente ab dem 18. Lebensjahr direkt an das Kind gezahlt werden können. Dies ist vor allem dann relevant, wenn das Kind auszieht und zum Beispiel für ein Studium in eine andere Stadt ziehen muss.
Offizielle Informationsquellen zu den Alimenten in Österreich
In Österreich besteht die Möglichkeit, sich auf dem Portal Help GV AT offiziell über die Alimente und über deren Höhe und über die Regelungen zu informieren. Gerade bei drohenden Streitigkeiten mit der ehemaligen Partnerin oder mit dem ehemaligen Partner ist es ratsam, diese Seite aufzurufen und zum Beispiel gemeinsam darüber zu konsultieren, welche Zahlungen notwendig sind und wer sie an wen zu leisten hat:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490532.html
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, telefonisch mit den entsprechenden Behörden in Kontakt zu treten, wenn es Probleme gibt und man nicht genau weiß, was zu beachten ist.
Der Nettolohn und die Alimente – welche Einkünfte sind zu berücksichtigen?
Immer wieder wird danach gefragt, welche Einkünfte bei der Bemessungsgrenze zu berücksichtigen sind. In der Praxis wird dies in Österreich einfach durch das Jugendamt ermittelt. Das bedeutet konkret, dass das Jugendamt genau berechnet, wie viel Alimente gezahlt werden müssen. In der Praxis ist es notwendig, dass dem Jugendamt dazu ein Gehaltsnachweis eingereicht wird.
Grundsätzlich wird bei der Berechnung der Bemessungsgrenze für die Alimente auch darauf geachtet, dass das 13. und das 14. Gehalt berücksichtigt werden, sofern es sich um entsprechende Leistungen des Arbeitgebers handelt, die auch gezahlt werden. Auch wer bezahlte Überstunden macht, oder aber auch andere Gelder erhält, muss wissen, dass diese bei der Berechnung der Alimente in jedem Fall berücksichtigt werden und auch hiervon berechnet wird, wie hoch die Summe ist, die monatlich an Unterhalt gezahlt werden muss.
Wer als Selbstständiger arbeitet, muss wissen, dass die die Höhe der Alimente in diesem Fall anders berechnet wird. Das bedeutet konkret, dass über 3 Jahre gemittelt wird, wie hoch die Alimente sind, die gezahlt werden müssen. Grundsätzlich ist es daher notwendig, dass mehrere Gewinnermittelungen vorgelegt werden. Auch wenn man kein Einkommen hat und zum Beispiel ALB Unterstützungen erhält, ist es wichtig, dass dieser Status offen kommuniziert wird. Nur so ist es möglich, dass das Amt genau definieren kann, welche Alimente bezahlt werden müssen.
Bis zu welcher Situation müssen Alimente gezahlt werden?
Das Stichwort, dass bei dieser Frage genannt werden muss ist die so genannte Selbsterhaltungsfähigkeit. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend Alimente gezahlt werden müssen.
Bis die Schule oder aber auch die Berufsausbildung abgeschlossen sind, müssen die Alimente gezahlt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Alimente auch nach einer Ausbildung wieder gezahlt werden müssen, wenn man nach dieser keinen Job gefunden hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Unterhalt reduziert werden kann, wenn man während der Ausbildung ein Gehalt erzielt. Es ist dann möglich, dass der Unterhalt entsprechend der Vergütung der Ausbildung reduziert werden kann. In der Praxis bedeutet dies, dass zum Teil deutlich weniger Unterhalt gezahlt werden muss.
Wer sich fragt, ob man sich an die gesetzlichen Richtlinien halten muss, oder entsprechend vor Gericht darüber streiten muss, welcher Unterhalt gezahlt wird, der sollte wissen, dass natürlich auch andere Vereinbarungen mit dem EX Partner, bzw. mit der EX Partnerin getroffen werden können. Auch 2020 ist dies möglich und so können unter Umständen höhere oder aber auch niedrigere Summen vereinbart werden.
Welche Alimente müssen für weitere Kinder gezahlt werden?
In der Praxis ist es möglich, dass für jedes Kind weitere Alimente gezahlt werden müssen. Für jedes Kind unter 10 Jahren wird jedoch 1 Prozentpunkt abgezogen. Für jedes Kind über 10 Jahren werden 2 Prozentpunkte vom Geld abgezogen.
Unterhalt bei 2 Kindern:
Wer für zwei Kinder Unterhalt zu bezahlen hat, der muss für das erste Kind wie folgt Unterhalt bezahlen:
- Kind ist 0 bis 6 Jahre alt: 16% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 6 bis 10 Jahre alt: 18% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 10 bis 15 Jahre alt: 20% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 15 Jahre oder älter: 22% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
Für + 1 weiteres Kind sind folgende Unterhaltssummen zu bezahlen:
- Kind ist 0 bis 6 Jahre alt: 15% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 6 bis 10 Jahre alt: 17% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 10 bis 15 Jahre alt: 18% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
- Kind ist 15 Jahre oder älter: 20% des Nettoeinkommens müssen gezahlt werden
Somit muss zwar bei zwei Kindern insgesamt mehr Unterhalt gezahlt werden, jedoch gibt es hier kleinere Reduktionsmöglichkeiten der Prozentsätze.
Welche Vorteile bietet der Alimente Rechner 2020 in Österreich?
Der so genannte Alimente Rechner/Unterhaltsrechner bietet in Österreich einige Vorteile. Es ist möglich, dass mit ihm genau berechnet werden kann, wie hoch die Summen sind, die bezahlt werden müssen.
In der Praxis ist es denkbar, dass in jedem Fall je nach Alter des Kindes und je nach Anzahl der Kinder genau berechnet werden kann, welche Alimente bezahlt werden müssen.
Der Alimente Rechner kann in Österreich kostenlos genutzt und bedient werden. Es sind nur wenige Angaben zum eigenen Gehalt sowie als auch zum Alter der Kinder notwendig.
Wieviel Taschengeld sollen Kinder 2020 in Österreich erhalten?
Das Taschengeld ist eine Summe, die je nach Alter des Kindes angepasst werden soll. In der Praxis ist es wichtig, dass auch darauf geachtet wird, wie viel Taschengeld zum Beispiel Freunde und Mitschüler erhalten.
Fakt ist, dass bis zu einem Alter von 7 Jahren das Taschengeld bei 1% des Unterhaltsanspruches liegt. Bis zu einem Alter von 7 bis 10 Jahren liegt es bei 5% des Unterhaltsanspruches. Anbei eine Auflistung der entsprechenden Taschengeldansprüche:
- Alter des Kindes bis 7 Jahre: 1% des Unterhaltsanspruchs
- Alter des Kindes 7 bis 10 Jahre: 5% des Unterhaltsanspruchs
- Alter des Kindes 10 bis 14 Jahre: 8% des Unterhaltsanspruchs
- Alter des Kindes14 bis 18 Jahre: 10% des Unterhaltsanspruchs
Je älter das Kind wird, desto höher ist demnach auch das Taschengeld, dass dem Kind gezahlt werden sollte. In der Praxis ist es natürlich möglich, dass je nach persönlicher Situation dieser Wert nach oben erweitert wird.
Wann wird Taschengeld in der Praxis gezahlt?
In der Praxis zahlen die meisten Menschen ihrem Kind meist ab der 1. Klasse ein Taschengeld. Dieses liegt zunächst bei einem Wert in Höhe von 1 bis 2 Euro in der Woche. Es ist möglich, dass das Geld natürlich in den darauffolgenden Jahren nach oben angehoben werden kann. Im Alter von 8 bis 10 Jahren wird meist schon eine Summe in Höhe von ca. 5 Euro in der Woche an Taschengeld gezahlt.
Wenn das Kind älter wird, gehen viele Eltern dazu über, dass das Taschengeld einmal im Monat gezahlt wird. Das bedeutet, dass das Kind natürlich auch lernen soll, sich das Geld einzuteilen und entsprechend damit zu wirtschaften, bzw. zu haushalten.
Im Alter von 15 bis 18 Jahren erhalten viele Jugendliche bereits ein Taschengeld, dass im Bereich von 50 bis 80 Euro im Monat liegt. Zu berücksichtigen ist, dass viele Jugendliche in diesem Alter bereits erste Jobs wahrnehmen, um sich nebenbei etwas dazu zu verdienen. Das bedeutet konkret, dass etwas gearbeitet wird – zum Beispiel Zeitungen Austragen, kleine Kellnerjobs oder aber auch andere Aushilfsjobs werden gerne wahrgenommen.
Zu berücksichtigen ist dabei in jedem Fall, das die Schülerinnen und Schüler in jedem Fall nicht hauptsächlich arbeiten sollen, sondern ihre schulische Bildung vorantreiben sollen. Das bedeutet konkret, dass entsprechend viel dafür getan werden sollte, einen ordentlichen Schulabschluss zu erhalten und nicht zu viel nebenbei gearbeitet werden darf.
Was gilt es grundsätzlich beim Thema Alimente in Österreich zu beachten?
Grundsätzlich gibt es beim Thema Alimente Regelbedarf zu berücksichtigen, dass zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern in Österreich differenziert wird. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Alimente muss dem Jugendamt vorgelegt werden.
- Das Amt berechnet den Partnerunterhalt anhand des Einkommens. Kinder, die bereits als Lehrling arbeiten, erhalten dabei meist weniger Unterhalt, wenn sie durch die Lehre eigenes Geld verdienen.
Die Höhe der Alimente kann selbst vereinbart werden. Sie steigt in der Regel mit zunehmendem Kindesalter.
Der Unterhalt bzw. der Regelbedarf enthält zahlreiche Sonderregelungen, zum Beispiel für das erste und das zweite Kind, für Kinder mit besonderen Situationen, für adoptierte Kinder, für behinderte Kinder, für Halbwaisen etc. – es kann unter Umständen sinnvollsein, direkt mit den Behörden zu sprechen, oder sich von Fachanwälten beraten zu lassen.