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Deutschland – Überhöhte Beiträge von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurückfordern

Beitragserhöhungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind vor allem für die Versicherungsnehmer besonders ärgerlich und sie können zugleich unwirksam sein.

So hat der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 16. Dezember 2020 sichergestellt, dass die Erhöhungen der Beiträge nur dann wirksam werden, wenn die Versicherung erklärt, welche Änderung der Rechnungsgrundlage die Anpassung nötig gemacht hat (nach Az.: IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19).

Nach der geltenden Rechtsprechung des BGH können die Versicherten jedoch zu viel gezahlte Prämien wieder zurückfordern, wenn dafür die Erhöhung nicht gleichartig begründet worden ist.

Wie werden überhöhte Beiträge zurückgefordert?

In den Gerichtsverfahren vor dem BGH hatten sich die einzelnen Kläger gegen die Erhöhungen der Beiträge der privaten Krankenkasse gewandt. Diese hatten geltend gemacht, dass die Erhöhungen nicht hinreichend begründet worden sind. Wie bereits in den Instanzen vorher hatten die Klagen vor dem höchsten Zivilgericht in Deutschland weitestgehend Erfolg.

  • So führte der IV. Zivilsenat des BGH aus, dass die privaten Krankenversicherungen bei einer Änderung ihrer Beiträge nach § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz begründen müssen, welche rechtliche Grundlage sich genau geändert hat und warum dies eine Anpassung der Preise nötig macht.
  • Mit jenen Rechtsgrundlagen sind die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit begründet.

So hatte der BGH verdeutlicht, dass die Versicherung angeben muss, die nicht nur vorübergehende Änderung bei den rechtlichen Grundlagen eingetreten ist und eine neue Festsetzung der Prämien veranlasst. Die generelle Mitteilung, welche lediglich über die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhöhung der Beiträge informiert, ist zu wenig. Aus den Informationen an die Versicherungsnehmer muss zugleich hervorgehen, welche maßgebenden Gründe es für die Anpassung der Prämien gibt.

Vorteil der privaten Krankenversicherung: Mehr Zeit für persönliche Betreuung und Beratung Bild: @StudioRomantic via Twenty20
Vorteil der privaten Krankenversicherung: Mehr Zeit für persönliche Betreuung und Beratung
Bild: @StudioRomantic via Twenty20

Durch die Mitteilungen soll dem Krankenversicherten gezeugt werden, aus welchem genauen Anlass die Erhöhung der Beiträge erfolgt ist. Es soll zugleich verständlich werden, dass weder das spezifische Verhalten des Versicherungsnehmers noch die freie Entscheidung der Versicherung ein Grund für die Erhöhung der Beiträge sind. Erst dann wird die Prämienerhöhung rechtlich wirksam.

Der Versicherer muss jedoch nicht erklären, in welcher Höhe sich die rechtliche Grundlage genau geändert hat oder welche Aspekte, die Einfluss auf die Erhöhung der Prämien haben, sich verändert haben.

  • Hat ein Versicherer die Gründe für die Beitragsanpassung nicht korrekt benannt, hat dieser zwar die Möglichkeit es nachzuholen – jedoch nicht rückwirkend.
  • So wird die Prämienerhöhung erst dann mit dem Zugang einer füglichen Begründung wirksam.
  • Die überhöhten Beiträge, welcher der Versicherungsnehmer bis zur einwandfreien Begründung bezahlt hat, kann dieser von der privaten Krankenversicherung wieder zurückfordern.

Wann darf die PKV die Beiträge erhöhen?

Verlangt die private Krankenversicherung höhere Prämien, muss diese hartnäckige Regeln beachten, denn sonst ist die Erhöhung nicht wirksam. Hat der Versicherte schon in der Vergangenheit höhere Beiträge gezahlt, dann kann dieser das zu viel gezahlte Geld einschließlich Zinsen wieder zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof zum ersten Mal richterlich entschieden (Urteile vom 16. Dezember 2020, IV ZR 314/19 und Az. IV ZR 294/19).

Gründe für unwirksame Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung gibt es viele.

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Beitragserhöhung einer Krankenkasse nicht wirksam sein kann.

  • Für eine wirksame Erhöhung der Beiträge muss die private Krankenversicherung die Erhöhung begründen (nach § 203 Abs. 5 VVG). Preiserhöhungen, welche unvollständig begründet wurden, sind bereits aus formalen Gründen nicht wirksam.
  • Ein Versicherer muss zwar nicht die Prämienkalkulation darlegen; es reicht jedoch ebenfalls nicht, wenn dieser lediglich formelhaft begründet oder den Wortlaut des geltenden Gesetzes einfach wiedergibt.

Um neue Kunden mit sehr günstigen Tarifen anheuern zu können, passiert es oftmals, dass manche Versicherer die Prämie vor Beginn des Vertrages zu gering kalkulieren.

Diese erhöhen die Beiträge nur, um auf eine hinreichende Berechnungsgrundlage zu kommen und dies kann unwirksam sein (nach§ 155 Abs. 3 VAG). Ein ausdrückliches Indiz für einen solchen Fall ist, dass die PKV schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beiträge sehr erhöht.

Tipp: In unserem Artikel zum Thema Private Krankenversicherung und Details gibt es Hintergründe zum Thema Wechselberatung und wann es sinnvoll ist, sich selbst umfassend zu informieren. Leistungen, Angebote, Tarife und ein Überblick was möglich ist,  sollte sowohl in der PKV als auch bei allen anderen Versicherungen berücksichtigt werden.  Auch wenn dies einmalig etwas Zeit oder Geld für Experten oder Beratung beinhaltet – langfristig kann man so hohe Fixkosten für unnötig hohe Versicherungsprämien oder Versicherungen mit schlechten Leistungen sparen.

Kosten für Behandlung und Lebenserwartung sind relevant

Die Schwellenwerte sind ebenfalls von Bedeutung. Die Versicherer dürfen die Beiträge nur dann anpassen, wenn diese darlegen und erkennen, dass die Kosten für Behandlungen oder die Lebenserwartung der Versicherten steigen.

  • Dabei gibt das Gesetz dafür jedoch Schwellenwerte ( siehe : Beitragserhöhungen bei PKV ) vor, welche überschritten sein sollten.
  • Erst dann, wenn die Kosten für Krankheiten um mehr als 10 Prozent über den berechneten Ausgaben liegen, darf die Versicherung einen höheren Beitrag verlangen.
    Es geht oftmals auch um Prämienerhöhungen, die kurzfristig beschlossen werden.

Rechtliche Grundlage muss genannt werden

Ein Standardschreiben ohne eine genaue Angabe, welche rechtliche Grundlage der Berechnung sich genau verändert hat, reicht nicht aus, urteilte der BGH. Ändern kann sich die Sterbewahrscheinlichkeit sowie der Umfang der Leistungen.

Eindeutig ist jedoch nach dem Urteil auch, dass die Versicherung nicht mitteilen muss, wie genau sich die Ausgaben für die Versicherten erhöht haben oder ob sich der berechnete Zins geändert hat, auch wenn dies die Versicherungsprämie beeinflussen kann.

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Kategorie: Versicherung

Über David Reisner

Ich, David Reisner, betreibe das Projekt Mytoday Österreich mit einem Überblick über aktuelle Finanzthemen in Österreich. Mit den Vergleichen rund um Kredit, Geldanlage, Versicherungen und Tarife ist es mein Ziel, meinen LeserInnen beim Sparen zu helfen und die besten Produkte für individuelle Bedürfnisse bereitstellen zu können.

Als Autor für mehrere Finanzseiten und Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich betreue ich neben Mytoday weitere Projekte aus dem Bereich Finanzen wie beispielsweise Förderportal und Finanzer.

Privat gelten meine Interessen dem Tanz, Sport, Musik und dem Besuch von Veranstaltungen sowie aktuellen Neuigkeiten aus Wirtschaft und Technik.

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