Eine Rechtschutzversicherung sehen mittlerweile viele Haushalte als unabkömmlich und zwingend erforderlich an. Denn ein Streit kann schnell vor Gericht landen, ganz egal ob man es darauf angelegt hat oder nicht. Und dann müssen Anwalt und Prozesskosten bezahlt werden, die schnell astronomisch werden können.
Welche Leistungen werden durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt?
Bei einer Privat- und Berufsrechtschutzversicherung sind folgende Leistungen enthalten: Schadenersatzrechtschutz, Disziplinar- und Standesrechtschutz, Arbeitsrechtschutz, Strafrechtschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, Steuerrechtschutz, Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Sozialgerichtsrechtschutz sowie Beratungsrechtschutz im Familien- und Erbrecht.
Absicherung durch ein Komplettpaket zu empfehlen
In der Regel wird die Privat- und Berufsrechtschutzversicherung innerhalb eines Komplettpaketes für Rechtschutzversicherungen angeboten. Dies kann zwar teilweise Geld einsparen, wenn nämlich nicht für jeden Bereich eine einzelne Versicherung abgeschlossen wird, teilweise aber auch Kosten mit sich bringen, die unnötig sind.
Wichtig: Den Arbeitsrechtschutz beachten!
So sind zum Beispiel Gewerkschaftler über die Gewerkschaft beruflich versichert, worin auch der wichtige Arbeitsrechtschutz enthalten ist.
Wer kann diese Form der Versicherung abschliessen?
Relativ leicht an eine solche Rechtschutzversicherung heranzukommen haben es Beamte und Angestellte, schwer bis unmöglich Selbständige, Freiberufler und Unternehmer.
Tipp – Firmen gesondert absichern!
Hier muss eine spezielle Firmenrechtschutzversicherung abgeschlossen werden, die, natürlich je nach Größe der zu versichernden Firma, teurer als die Berufsrechtschutzversicherung ist. Das liegt daran, dass Selbständige allgemein ein etwas höheres Risiko haben, vor Gericht zu landen – zum Beispiel auf Grund von Auseinandersetzungen mit unzufriedenen oder nicht zahlenden Kunden.
Wann ist eine solche Versicherung notwendig?
Inwiefern eine Privat- und Berufsrechtschutzversicherung tatsächlich vonnöten ist, sei dahin gestellt. Tatsache jedoch ist, dass die meisten Fälle vor Gericht aus Unfällen im Straßenverkehr oder aus Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter resultieren und nicht aus Problemen, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen. Auch der Privatrechtschutz wird seltener gebraucht, als allgemein angenommen wird.
Wichtig – Nur bei Aussicht auf Erfolg wird übernommen!
Weiterhin bezahlt die Versicherung natürlich nur die Kosten für den Prozess, wenn auch eine Aussicht auf Erfolg seitens des Versicherungsnehmers besteht. Hierbei kommt es sehr häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer, es entscheidet ein Schiedsgutachterverfahren, inwiefern die Kosten gedeckt werden.
Tipp – Deckungszusage schriftlich bei der Versicherung einholen!
Die Deckungszusage sollten sich Versicherte auf jeden Fall schriftlich geben lassen, auch wenn keine Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer herrschen.