Die Führerscheinprüfung ist geschafft! Nun steht die ganze Welt offen, man ist frei und ungebunden. Zumindest, wenn man auch über ein eigenes Auto verfügt. Mit dem Kauf des PKWs kommt jedoch auch sehr viel Verantwortung. So müssen sich vor allem Fahranfänger viel Gedanken über eine Autoversicherung machen. Alle Informationen für eine gute Entscheidung finden Sie hier.
KFZ-Versicherung in Österreich
Im Österreichischen Versicherungssystem muss für jedes Fahrzeug zumindest eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden. Doch neben dieser Versicherung gibt es noch einige weitere Varianten und Ergänzungen für die Autoversicherung.
Die gängigsten Autoversicherungen sind:
- KFZ-Haftpflichtversicherung: Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme werden alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt, die vom Versicherungsnehmer verursacht worden sind und Dritte schädigen.
- KFZ-Teilkaskoversicherung: Hier werden auch Schäden durch Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand, … gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen abgedeckt.
- KFZ-Vollkaskoversicherung: Diese deckt auch Schäden am eigenen Wagen durch eigenes Verschulden gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
- KFZ-Insassenschutz: Diese sorgt nach Unfällen für den Lenker oder alle Insassen für Kapitalleistungen bei Invalidität und zahlt ein Krankenhaustagegeld.
- KFZ-Rechtsschutz: Diese sichert die Rechte als Fahrzeugbesitzer und Verkehrsteilnehmer.
Tipp: Individuell entscheiden
Welche Versicherung die richtige Variante für einen selbst ist, muss individuell entschieden werden. So kommt es zum Beispiel auf die geographische Lage und die Verfügbarkeit einer Garage an, ob mit Schäden durch Stürme oder Hagel gerechnet werden muss. Auch das eigene Fahrverhalten und wie oft das Auto benützt wird, muss in die Entscheidung einbezogen werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Versicherung?
Nicht zuletzt spielen natürlich auch die Kosten für die jeweilige Versicherung eine entscheidende Rolle. Neben der Motorleistung des Fahrzeuges, entscheidet sowohl bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, als auch bei KFZ-Kaskoversicherungen das Bonus-Malus-System über die individuellen Kosten der Versicherung. Bei einspurigen Fahrzeugen wird anstatt der Motorleistung der Hubraum, bei Lastkraftwagen die Nutzlast als Basis für die Berechnung der Versicherungsprämie verwendet.
Zudem wird auch das Alter des Versicherungsnehmers für die Berechnung der Prämie herangezogen.
Das Bonus-Malus-System
Das österreichische Bonus-Malus-System bei Autoversicherungen belohnt langjährige Schadenfreiheit durch niedrigere Versicherungsprämien und bestraft verursachte Schäden durch ein Ansteigen der jeweiligen Prämie. Das System kommt bei allen PKWs und Kombis, und auch bei LKWs mit einer höchstzulässigen Nutzlast bis zu 1.500 kg zum Einsatz.
Insgesamt hat das Bonus Malus System 18 Stufen, die über den Prozentsatz der angegebenen Grundprämie entscheiden:
- 200 % der Grundprämie bei Prämienstufen 16 und 17
- 170 % der Grundprämie bei Prämienstufen 14 und 15
- 140 % der Grundprämie bei Prämienstufen 12 und 13
- 120 % der Grundprämie bei Prämienstufen 10 und 11
- 100 % der Grundprämie bei Prämienstufen 9 und 8
- 80 % der Grundprämie bei Prämienstufen 6 und 7
- 70 % der Grundprämie bei Prämienstufen 4 und 5
- 60 % der Grundprämie bei Prämienstufen 2 und 3
- 50 % der Grundprämie bei Prämienstufen 0 und 1
Bei dieser Staffelung gibt es teilweise Abweichungen. Manche Versicherungsunternehmen berechnen in der Prämienstufe 17 sogar 220 % der Grundprämie. Dafür können die Beiträge für die Prämienstufe 0 dann bis auf 35 % der Grundprämie absinken. Es lohnt sich also auf jeden Fall die Versicherungsfirmen und deren Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen.
Prinzipiell wird man bei der Anmeldung des ersten PKW auf den eigenen Namen in die Prämienstufe 9 eingeordnet und muss 100 % der Grundprämie im Bonus Malus System bezahlen.
Wenn im Beobachtungszeitrum vom 1.10. jedes Jahres bis zum 30.09. des darauffolgenden Jahres kein Schaden entstanden ist, für den die Autoversicherung aufkommen muss, dann wird man zum nächsten Jahreswechsel in die nächsttiefere Prämienstufe eingereiht.
Wann verliert man die Prämienstufen?
Muss die Versicherung jedoch für einen Schaden aufkommen, dann rückt man gleich drei Prämienstufen nach oben. Wenn man also bei der Prämienstufe 9 mit 100 % der Grundprämie beginnt, rückt man durch einen einzigen Schaden gleich auf die Prämienstufe 12 mit einem individuellen Versicherungsbetrag von 140 % der Grundprämie. Um wieder in die Prämienstufe 9 zu gelangen, muss man 3 Beobachtungszeiträume lang ohne Schaden bleiben.
Welche Prämienstufen kann man erhalten?
Manche Versicherungen gewähren für besonders umsichtige Fahrer, die viele Jahre lang schadenfrei mit dem Auto unterwegs sind, auch die Prämienstufen -1, -2 und -3.
Bei diesen verändert sich zwar die zu entrichtende Prämie nicht, bei einem Schaden landet man aber nicht sofort in der Prämienstufe 3, sondern je nach Bonus-Stufe in der Prämienstufe 2, 1 oder 0. So kann es sein, dass ein Schaden die Versicherungsprämie nicht verändert, auch wenn man drei Stufe im Bonus Malus System nach oben rückt.
Wenn man die Autoversicherung oder das Auto selbst wechselt, nimmt man die Prämienstufe in der Regel mit. Dies macht sich natürlich bezahlt, wenn man bisher keinen Schaden angerichtet hat, und schon einige Prämienstufen nach unten gerückt ist. Sind bereits Schäden entstanden, wird auch beim neuen Wagen oder der neuen Versicherung die je nach Prämienstufe erhöhte Prämie verrechnet.
Wenn das eigene Auto abgemeldet wird und man über ein Jahr lang kein Wagen auf sich angemeldet hat, beginnt man bei der nächsten Autoanmeldung wieder in der Prämienstufe 9. Bei einer Anmeldung innerhalb eines Jahres bleibt man in der alten Prämienstufe. Hierbei ist interessant, dass auch auf geschäftsfähige Kinder oder auf Menschen ohne Führerschein ein Auto angemeldet sein kann. Diese rücken dann auch im Bonus Malus System jedes Jahr eine Stufe nach unten, obwohl sie das Fahrzeug nie in Betrieb nehmen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Neben den Kosten für die jeweilige Versicherung sollten sich vor allem Fahranfänger natürlich auch mit den für sie neuen Pflichten eines Versicherungsnehmers beschäftigen. Denn auch eine Versicherung ist ein Vertrag, durch den Rechte und Pflichten entstehen. Meist beschäftigt man sich nur mit den Rechten, also mit den Leistungen, welche die Versicherung im Schadensfall abdecken muss.
Zu den Pflichten des Versicherten gehören:
- Der Fahrer des Wagens muss über eine Lenkberechtigung verfügen. Auch in abgelegenem Gelände sollte der Versicherte niemals jemanden ohne Führerschein an das Steuer lassen.
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist nicht zulässig.
- Nur verkehrstaugliche Fahrzeuge mit gültiger §57a-Begutachtung (Pickerl) dürfen in Betrieb genommen werden.
- Prämien müssen pünktlich bezahlt werden.
- Das Fahrzeug darf nur für seine Bestimmung laut Zulassung benützt werden.
Weitere Pflichten des Versicherungsnehmers sind genau im jeweiligen Versicherungsvertrag aufgelistet.
Es lohnt sich vor allem für Führerscheinneulinge, sich genauer mit diesen Pflichten auseinander zu setzen. Ansonsten verfällt im schlimmsten Fall der Anspruch auf eine Versicherungsleistung im Schadensfall und man muss selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
Die richtige Versicherung wählen
Die große Frage ist natürlich, ob man sich mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung zufrieden geben sollte, oder gleich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen sollte. Dabei müssen mehrere Punkte berücksichtigt werden.
So genießen viele Fahranfänger die ersten Fahrten im eigenen Auto in einem Gebrauchtwagen. Nicht selten ist das Modell schon etwas älter. Denn einerseits sind diese Gebrauchtwagen günstiger, andererseits ist ein Schaden dann auch nicht so schlimm.
Für solche Autos können die Kosten für eine Vollkaskoversicherung aber horrend sein – manche Versicherer bieten die Kaskoversicherungen überhaupt nur für neue oder relativ neue Autos an.
Vor allem wenn die Mehrkosten für eine Kaskoversicherung den Wert des Autos übersteigen, kann es sinnvoll sein, nur eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dann werden zwar nur verursachte Schäden an Dritten übernommen, aber vielleicht möchte man beim ersten Auto sowieso nicht jeden Kratzer durch Parkschäden sofort ausbessern lassen, sondern nimmt diese einfach in Kauf.
Wer sich als Fahranfänger jedoch einen Neuwagen leistet, sollte unbedingt über eine Vollkaskoversicherung nachdenken. Denn anfangs fehlt die Fahrerfahrung einfach noch, schnell entstehen Parkschäden oder andere kleine Schäden. Diese sind nicht nur unschön, sondern mindern auch den Wert des Wagens. Und dann ist es natürlich gut, wenn der Schaden von der Vollkaskoversicherung übernommen wird.
Kosten bei der Autoversicherung sparen
Fahranfängern wird oft deren bisher geringe Fahrpraxis zur Last gelegt. So entscheidet alleine das Alter darüber, wie hoch die jeweilige individuelle Versicherungsprämie ist. Vor allem junge Erwachsene unter 24 Jahren müssen mit teilweise stark erhöhten Versicherungsprämien rechnen. Im Extremfall kann der Unterschied allein durch das Alter bis zu 1.200,– Euro jährlich ausmachen.
Wichtig: Die Angebote der Autoversicherung genau vergleichen!
Deswegen ist es für junge Fahrer sehr wichtig, die Versicherungen genau miteinander zu vergleichen. Dabei sollte immer die auf das eigene Auto, die eigene Bonus-Malus-Stufe und das Alter angepasste Versicherungsprämie berechnet und verglichen werden.
Wichtig: Autoversicherungen regelmässig vergleichen
Auch wenn man sich bereits für eine Versicherung entschieden hat, lohnt es sich auf jeden Fall sich in regelmäßigen Abständen Angebote von der Konkurrenz einzuholen. Die Schlacht der Versicherer für die Autoversicherungen ist enorm, die einzelnen Konkurrenten wollen sich immer wieder durch niedrigere Prämien und bessere Angebote unterbieten.
Dies kann man selbst ausnützen, indem man einfach kostenlose Offerte einholt und diese dann miteinander vergleicht. Dabei sind auch diverse Online Tools für den Versicherungsvergleich sehr hilfreich.
Beim Versicherungswechsel muss die jeweilige Kündigungsfrist berücksichtigt werden. In der Regel kann die KFZ-Versicherung, gleichgültig ob Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung, jährlich zum Hauptfälligkeitsdatum gekündigt werden. Das Hauptfälligkeitsdatum entspricht immer dem Datum, zu dem die Versicherung zum ersten Mal abgeschlossen worden ist.
Wann muss die Kündigung für die Autoversicherung erfolgen?
Normalerweise muss die Kündigung schriftlich und mindestens einen Monat im Voraus erfolgen. Bei einem Versicherungswechsel übernimmt dies aber oft die neue Versicherung. Ein Versicherungswechsel ist auch immer dann möglich, wenn man ein neues Auto kauft. Hier sind dann keine Fristen einzuhalten, die Versicherung kann auch unter der Einjahres-Frist gewechselt werden.
Manchmal kann es hilfreich sein, die gleiche Versicherung zu wählen, die auch die Eltern haben. Manche Versicherungen gewähren dann günstigere Prämien oder eine bessere Einstufung. Zudem können dann teilweise Zuschläge entfallen, die für Führerscheinneulinge ohne viel Fahrerfahrung standardmäßig berechnet werden.
Diese können auch bei individuellen Verhandlungen besprochen werden, es lohnt sich also den direkten Kontakt mit dem Versicherungsvertreter aufzunehmen und die Versicherungsbedingungen nach zu verhandeln.
Ein weiterer Weg den Zuschlägen zu entgehen oder eine bessere Prämienstufe zu bekommen, ist es, eine Kombiversicherung in Anspruch zu nehmen. So kann zum Beispiel neben der Haftpflichtversicherung auch eine Insassenversicherung abgeschlossen werden, wodurch bei manchen Angeboten Zuschläge entfallen oder eine bessere Einstufung in das Bonus-Malus-System erfolgen. Bei vielen Angeboten muss jedoch immer genau berechnet werden, ob es sich wirklich auszahlt.
Tipps für eine günstige KFZ-Versicherung für junge Fahrer
- Versicherungen zu individuellen Bedingungen miteinander vergleichen
- Individuelles Angebot bei der Versicherung der Eltern einholen
- Versicherungen nachverhandeln
- Kombiversicherungen und Bonus-Angebote in Anspruch nehmen
Bonus = gut, Malus = schlecht, soll heißen, im Bonus-Malus System gibt es sozusagen Strafen und Belohnungen, die sich auf die Höhe der Beiträge zu Haftpflichtversicherung auswirken. Hintergrund ist die Steuerung der Verkehrsteilnehmer hin zu positivem Verhalten, das mit dem Bonus belohnt wird. Wer sich unkorrekt verhält, wird mit dem Malus bestraft. Im Einzelnen sieht das so aus:
Ein Fahrzeughalter, der zum ersten Mal einen Wagen anmeldet, beginnt bei der Stufe 8/9 in den Beitragsklassen. Damit bezahlt der die Prämien zu 100 %. nach der Anmeldung ist eine Beobachtungszeit fällig, die vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres dauert, egal, wann man das Auto angemeldet hat. Hat man in dieser Zeit keinen Schadenfall, so wird man auf die Stufe 6/7 eingeteilt. Das bedeutet, man zahlt nur noch 80 % der fälligen Prämie.
Hat man jedoch einen Schadenfall, so wird man gleich 3 Stufen höher eingeteilt und bezahlt 170% Prämie. Das kann man verhindern, indem man kleinere Schäden selbst bezahlt und gar nicht meldet. Manche Versicherungen räumen auch einen „freien Schaden“ ein, nach dem man nicht hochgestuft wird. Die Spannweite reicht von 50 % bis 200 %, man zahlt also wenigstens die Hälfte der Prämie und maximal das doppelte.
Die Haftpflichtversicherung bei Neuwagen
Bei Neuwagen zählt die Normverbrauchsabgabe NoVa. Seit 01.01.2010 bezahlt man einen Malus von 25 Euro für Autos, die 160 Gramm und mehr schädliche Abgase in die Luft pusten. Einen Bonus hingegen gibt es, wenn der Wert unter den gültigen Grenzwerten liegt.
Ein Bonus-Malus System gibt es auch bei der Sozialversicherung und im österreichischen Pensionssystem.