Verbraucher in Österreich unterliegen in der Regel einer Pflichtversicherung. Dabei sind vier Sparten zu unterscheiden. Die Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, nach dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz sowie nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz.
Wir wollen uns in diesem Ratgeber auf die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, kurz GSVG, konzentrieren. Dabei legen wir dar, welche Personengruppen darunter fallen und welche Leistungen geboten werden.
Wer fällt unter diese Pflichtversicherung?
Zuerst sind die Gewerbetreibenden zu erwähnen. Diese Personengruppe lässt sich relativ simpel darlegen. Hierbei handelt es sich um Einzelunternehmen, die eine Gewerbeberechtigung erlangt haben. Außerdem Gesellschafter einer OH, Komplementäre einer KG oder geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.
Ein weiterer wichtiger Personenkreis betrifft die sogenannten Neuen Selbständigen. Das betrifft beispielsweise Verbraucher, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind und somit nicht unter die Bestimmungen für Gewerbetreibende fallen. Details gibt es auch unter http://www.unternehmerweb.at/steuer/finanzamt-und-sozialversicherung/pflichtversicherung-nach-dem-gsvg.html im Überblick mit Informationen zu den einzelnen Personenkreisen.
Als Beispiele können Vortragende oder Journalisten aufgeführt werden. Ebenfalls betroffen sind freie Dienstnehmer oder Verbraucher, die nach einem Werkvertrag arbeiten. In manchen Fällen sind davon auch erwerbstätigte Kommanditisten betroffen. Ebenfalls zu erwähnen sind Personen, die ohne Gewerbeberichtung einer Tätigkeit nachgehen oder persönlich haftende Gesellschafter. Das Besondere bei dieser Gruppe sind die Versicherungsgrenzen:
- Wenn Sie jährlich mehr als 6.453,36 Euro verdienen
- oder 4.743,72 Euro, wenn Sie einer weiteren Tätigkeit nachgehen.
Dieselben Grenzen treffen im Übrigen auch auf die Künstlersozialversicherung zu, die ebenfalls unter diese Pflichtversicherung fallen.
Was müssen Kleingewerbetreibende beachten?
Für Kleingewerbetreibende besteht die Möglichkeit, von der Krankenversicherung und Pensionsversicherung der GSVG ausgenommen zu werden. So besteht in der Folge nur mehr einzig die Pflicht, die Unfallversicherung zu löhnen. Das trifft dann zu, wenn…
- …die Einkünfte unter 4.743,72 Euro liegen…
- …und der Umsatz nicht 30.000 Euro übersteigt.
Wie hoch sind die Beiträge für die Sozialversicherung?
Hierbei gilt es zu beachten, dass die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Selbständigenvorsorge als Beitragsprozente zu errechnen sind. Für die Unfallversicherung gibt es einen festgesetzten Beitrag. In der Regel ist zu lesen, dass die GSVG ca. 27 Prozent des Nettoeinkommens für sich beansprucht. Das setzt sich aus 7,65 Prozent für die Krankenversicherung, 18,5 Prozent für die Pensionsversicherung und 1,53 Prozent für die Selbständigenvorsorge zusammen.
Wie hoch sind die Kosten für die Unfallversicherung?
Für die Unfallversicherung sind monatlich 8,67 bzw. jährlich 104,04 Euro zu bezahlen. Allerdings müssen Sie beachten, dass eine Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten ist. Die 27 Prozent sind dabei also nicht verpflichtend zu betrachten.
Sind Sie beispielsweise über einen Werkvertrag in einem Beschäftigungsverhältnis und überschreiten dabei nur knapp die Grenze von 4.743,72, da Sie noch einer weiteren Beschäftigung nachgehen, so ist es möglich, dass Sie insgesamt über 40 Prozent an Leistungen für die Sozialversicherung zu löhnen haben. Vor allem Geringverdiener müssen sich stets überlegen, ob eine selbständige Tätigkeit aus finanzieller Sicht einen Sinn ergibt. Über die genauen Beiträge und Details zur Sozialversicherung 2014 in Österreich kann man sich auch unter http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=63834&p_tabid=2 informieren, inklusive aktuellen Beitragssätzen.
Was leistet die gewerbliche Krankenversicherung?
Unlängst ist die SVA als die beste Versicherung für Selbständige in Europa ausgezeichnet worden. Was sich zu Anfang sehr lukrativ anhören mag, muss jedoch genauer betrachtet werden. Denn es steht fest, dass vor allem Besserverdienende von der Pflichtversicherung profitieren, was Sie in diesem Abschnitt anhand der Krankenversicherung besser nachvollziehen können. So muss zu Anfang eine Differenzierung vorgenommen werden:
- Sachleistungsberechtigte
- Geldleistungsberechtigte
Wer ist in der SVA sachleistungsberechtigt?
Sachleistungsberechtigte sind Personen, die im drittvorangegangenen Kalenderjahr Einkünfte, die versicherungspflichtig waren, erzielt haben, die unter 63.430 Euro liegen. Geldleistungsberechtigte sind Personen, die die eben genannte Grenze überschritten haben.
Vorteil: Sachleistungsberechtigung für Betriebsgründer
Betriebsgründer sind allerdings in den ersten drei Kalenderjahren in einem jeden Fall Sachleistungsberechtigte. In den folgenden Abschnitten werden wir immer wieder eine Differenzierung zwischen den beiden Gruppen vornehmen müssen. Allerdings ergeben sich noch weitere Unterschiede. Welche ärztliche Hilfe nehmen Sie in Anspruch? Wie erfolgt die Zahnbehandlung? Was ist mit Spitalsbehandlungen und Heilmitteln?
Wie steht es um die ärztliche Hilfe?
Wenn Sie sich schon einmal mit dieser Pflichtversicherung beschäftigt haben, wird Ihnen aufgefallen sein, dass ein Selbstbehalt zu löhnen ist. Dieser liegt bei 20 Prozent oder bei 10 Prozent. Der Selbstbehalt sinkt dann, wenn Sie dem Gesundheitsprogramm der SVA folgen. So wird unter Absprache mit dem Arzt ein Plan erstellt, wie Sie Ihre Gesundheit verbessern oder halten können. Rauchentwöhnung, Bewegung und weitere Belange spielen mit hinein. Nach sechs Monaten erfolgt ein Evaluationsgespräch, sodass der Arzt feststellen kann, inwiefern Fortschritte zu verzeichnen sind oder nicht.
Niedrigerer Selbstbehalt dank eigener Ziele
Nach positiver Rückmeldung der SVA gegenüber gestaltet sich der Selbstbehalt niedriger. Dies trifft allerdings nur auf Sachleistungsberechtigte zurück. Geldleistungsberechtigte gelten als Privatpatienten. Das heißt, dass Sie zuerst die Rechnungen des Arztes zu bezahlen haben. Erst nach Vorlage dieser Rechnung gibt es Geld zurück, maximal jedoch 80 Prozent, wobei verschiedene Satzungen im Vorhinein nachzulesen sind.
Können Kinder oder Ehegatten mitversichert werden?
Hierbei ist zu erwähnen, dass Kinder beitragsfrei anspruchsberechtigt sind, allerdings nur dann, wenn diese in keiner anderen Krankenversicherung pflichtversichert sind und einen Wohnsitz im Inland haben.Das Meldeblatt für die Mitversicherung von Angehörigen findet sich hierzu unter http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/MMDB129283_E5D42C27D0FAB7FBC1256AD10037D8EF-0009.pdf zum Ausdrucken.
Für Ehegatten ist jedoch ein Zusatzbeitrag zu leisten. Was aber, wenn Sie beispielsweise durch die GSVG und Ihr Partner durch die ASVG versichert ist? Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es darum geht, über welchen Träger die Kinder versichert sein sollen. Zwar fallen für das Kind keine zusätzlichen Kosten bei der GSVG an, bedenken Sie jedoch den Selbstbehalt. Hier kann die ASVG, trotz Mehrkosten, zumeist Vorteile vorweisen.
Wie steht es um das Krankengeld für Selbständige?
Was derartige Leistungen betrifft, waren Selbständige lange im Hintertreffen. Für das Krankengeld gibt es seit 1. Jänner 2013 eine neue Regelung.
Unter gewissen Umständen besteht nun ein Anspruch auf dieses Geld. Somit soll die soziale Absicherung bei Langzeitkrankenständen oder bei Arbeitsunfähigkeit verbessert werden. Details dazu können unter http://www.bmg.gv.at/home/Gesundheitsleistungen/Krankengeld_Selbststaendige/ nachgelesen werden. Doch wer ist überhaupt anspruchsberechtigt?
- Erwerbstätige, die eine lang andauernde Krankheit haben oder an den Folgen eines Unfalls
leiden. - Erwerbstätige, die nach dem GSVG krankenversichert sind.
- Erwerbstätige, deren Arbeitsleistung im Betrieb unabdingbar ist.
- Erwerbstätige, die keine oder weniger als 25 Mitarbeiter in ihrem Betrieb beschäftigen.
Was bietet die Unfallversicherung für Selbständige?
Auch Selbständige benötigen eine Absicherung am Arbeitsplatz. Hierfür ist die Unfallversicherung zuständig. In diesem Fall erfolgt die Versicherung über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Doch welche Leistungen sind überhaupt enthalten? Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen verhütet werden. Es existiert außerdem eine arbeitsmedizinischen Betreuung. Sie können auf eine Erste-Hilfe-Leistung bei Arbeitsunfällen zurückgreifen.
Welche Leistungen werden angeboten?
Ferner gibt es eine Unfallheilbehandlung, eine Rehabilitation sowie eine Entschädigung nach Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit. Nun mögen die Leistungen löblich klingen, doch wie viel ist dafür zu löhnen? Am Anfang dieses Artikels ist diese Zahl bereits erwähnt worden, nämlich 8,67 Euro im Monat. Daraus resultiert wiederum ein Anspruch auf Sachleistungen und Barleistungen.
Dieser Pflichtbeitrag ermöglicht eine Bemessungsgrundlage von 19.042,98 Euro im Jahr. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, eine sogenannte Höherversicherung in Anspruch zu nehmen. Dafür zahlen Sie einen zusätzlichen Beitrag im Jahr, der die Bemessungsgrundlage spürbar erhöht.
- Stufe 1: Sie zahlen zusätzlich 103,95 Euro pro Jahr, wodurch sich die Bemessungsgrundlage
auf 31.140,81 Euro erhöht. - Stufe 2: Sie zahlen zusätzlich 156,15 Euro pro Jahr, wodurch sich die Bemessungsgrundlage
auf 37.279,03 Euro erhöht.
Wie sieht es mit der Pensionsversicherung aus?
Dieser Bereich gestaltet sich äußerst komplex, sodass wir hier nur eine grobe Vorstellung vornehmen. Dezidiert lässt sich die Höhe der Pension nicht darstellen, da unheimlich viele Faktoren eine Rolle spielen. Bedingt durch die GSVG herrscht auch eine Pensionsversicherung vor. Eine erste wichtige Unterteilung erfolgt durch die Jahrgänge. Wer vor 1955 geboren wurde, genießt andere Rechte als die Jahrgänge danach. Wer vor 1955 geboren wurde, greift auf das Recht zurück, das bis zum 31.12.2004 Gültigkeit besessen hat.
Allerdings besteht trotzdem die Möglichkeit, eine Korridorpension oder Schwerarbeitspension in Anspruch zu nehmen, die erst seit dem neuen Recht vom 01.01.2005 in Kraft getreten sind. Wer zum 01.01.1955 oder später geboren wurde, fällt unter das neuere Gesetz.
Das Ziel war vor allem, ein einheitlicheres System zu schaffen. Wenn Sie nun nach dem 01.01.2005 erstmals in einer Pensionsversicherung pflichtversichert waren, so ist die Pensionshöhe dem Pensionskonto zu entnehmen.
Davor ergibt sich ein Mischsystem aus dem alten Recht und dem Pensionskonto, was sich durch die Parallelrechnung aufschlüsseln lässt. Ab dem 01.01.2014 werden Anwartschaften, die bis dahin erworben wurden, anhand einer Kontoerstgutschrift auf das Pensionskonto übertragen.
Was ist das Pensionskonto?
Zum Abschluss unseres Ratgebers wollen wir Ihnen nun kurz und bündig das Pensionskonto näherbringen. Auf diesem Konto werden die Beitragsgrundlagen der Versicherungszeiten erfasst, die Sie in Ihrem Erwerbsleben erwirtschaftet haben.Details zum Pensionskonto gibt es auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270108.html mit Informationen zu Beitragsgrundlagen.
Nach aufwendigen Rechnungen ergibt sich eine sogenannte Gesamtgutschrift. Diese gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Bruttopension inklusive Sonderzahlungen ist, wobei Abschläge dafür berechnet werden, wenn Sie vor dem Regelpensionsalter den Pensionsantritt vornehmen. Beachten Sie dabei, dass es sich um Bruttobeiträge handelt, etwaige Steuern werden noch abgezogen. Wenn Sie diese Gesamtgutschrift durch 14 teilen, so erhalten Sie die monatlichen Leistungen zum Regelpensionsantritt.
Zusammengefasst – Sozialversicherung für Selbständige in Österreich
- Sozialversicherung für Selbständige ist sehr komplex.
- Soziale Gerechtigkeit hat durch Gesetzgebungen in den letzten Jahren jedoch zugenommen.
- Sie erhalten eine Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung sowie eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.
- Die genauen Auszahlungen und Bedingungen sind jedoch sehr unterschiedlich, zumeist abhängig vom Einkommen.
- Vor allem Großverdiener profitieren.