Die Sterbegeldleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nun endgültig weggefallen. Selbst wenn man sich nicht gerne mit dem eigenen Tod beschäftigt – stirbt ein Familienmitglied, so ist dies nicht nur seelisch eine große Belastung, sondern oft auch ein finanzielles Problem.
Wer seine Familie im Todesfall versorgt wissen möchte, sollte über einen Todesfallschutz nachdenken. Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten:
Wichtig – Finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene
Die kapitalbildende Lebensversicherung sichert zum Beispiel nicht nur die Altersvorsorge, sondern schützt die Hinterbliebenen auch im Todesfalle. Besonders günstig wird eine kapitalbildende Lebensversicherung wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und die Versicherungssumme nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig wird – denn dann verlangt Vater Staat nur auf die Hälfte des Kapitalertrags der Lebensversicherung Steuern.
Die kapitalbildende Lebensversicherung greift jedoch nicht bei einem Unfalltod – hierfür müsste eine zusätzliche Unfalltodzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Reiner Todesfallschutz mit der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung hingegen ist keine Altersvorsorge, sondern ein reiner Todesfallschutz. Denn überlebt der Versicherte die Vertragslaufzeit, kommt es zu keiner Auszahlung.
Einmalige Zahlung im Todesfall
Im Todesfall jedoch wird die Versicherungssumme in einer einmaligen Zahlung an die Hinterbliebenen überführt, diese kann, je nach Vertragsabschluss, bis zu 5 Million Euro hoch sein.
Gesonderte Police – Sterbegeld-Versicherung
Eine weitere Möglichkeit, sich für den Todesfall zu wappnen, ist eine Sterbegeld-Police. Diese kann auch für andere Personen, auch ohne deren Wissen, abgeschlossen werden, der Gesundheitszustand des zu Versichernden ist irrelevant.
Bis zu welchem Alter kann eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen werden?
Abgeschlossen werden können die Sterbegeld-Policen meist bis zum 68. bzw. 70. Lebensjahr. Innerhalb der ersten drei Jahre der Laufzeit besteht jedoch noch kein voller Versicherungsschutz, nur bei Unfalltod. Gezahlt werden dann im Todesfall nur die bis dahin einbezahlten Beiträge. Nach Ablauf der dreijährigen Frist wird dann die im Versicherungsvertrag ausgehandelte Versicherungssumme voll ausbezahlt.
Wie hoch sind die Prämien für diese Versicherung?
Todesfallschutz, der von gemeinnützigen Vereinen und Hilfsdiensten angeboten werden, ist nicht zwangsläufig billig für den Versicherten, im Gegenteil, denn auch die Verbände und Vereine streichen für abgeschlossene Versicherungen dicke Provision ein.
Tipp – Beerdigungskosten rechtzeitig ansparen
Wer die ungefähren Kosten einer Beerdigung zu Lebzeiten angespart hat, es sollten mindestens 5000 Euro sein, so wird auch kein weiterer Todesfallschutz benötigt und wäre auch reine Geldverschwendung. Die angesparte Summe auf ein Tagesgeldkonto zahlen oder auf einem Sparbuch anlegen – und für den Todesfall bereithalten.