Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die jeweilig gültige Beitragsbemessungsgrenze reguliert. Die Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung richten sich also nach dem beitragspflichtigen Bruttoeinkommens der Arbeitnehmer und Angestellten.
Wie hoch ist der Beitragssatz bei der GKV?
Seit dem 1. Juli 2009 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 14.9 % des beitragspflichtigen monatlichen Bruttoeinkommens. Dieser Beitragssatz wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, so dass für den Arbeitnehmer ein Beitrag von 7,9 % seines Bruttoverdienstes an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abgeführt wird. Die restlichen 7 % des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber getragen.
Wichtig – Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet zur Zahlung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die monatlich zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in einer Summe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) ordnungsgemäß man die zuständige Krankenkasse abzuführen. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird also vom Bruttoverdienst sofort abgezogen und automatisch durch den Arbeitgeber an die zuständige Krankenversicherung abgeführt.
Wichtig – Höhere Kosten bei höherem Gehalt
Das bedeutet das Arbeitnehmer mit einem höheren Verdienst auch einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abführen müssen. Einmalzahlungen die Unternehmen an die Beschäftigen in den Monaten Januar bis März eines jeden Jahres zahlen, müssen immer auf den Verdienst des Vorjahres gerechnet werden, was zu einer Nachzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung führt, wenn die gültige Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht worden ist. Damit dieser gesetzlich vorgeschriebene Beitrag für den Arbeitnehmer überschaubar bleibt, gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe dieser Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich verändert und der Entwicklung des gesamten durchschnittlichen Einkommens in Deutschland angepasst. Es erfolgt eine jährliche Neuberechnung dieser durch das statistische Bundesamt Deutschlands.
Diese Beitragsbemessungsgrenze ist also der oberste Grenzwert des jährlichen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, für das Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Für Arbeitnehmer liegt diese Beitragsbemessungsgrenze ab dem Jahr 2010 bei monatlich 4.162,50 Euro. Das bedeutet dass der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 558,75 Euro monatlich liegt. Wird dieses monatliche Bruttoeinkommen überschritten, sind für den über diesen Wert liegenden Verdienst keine Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abzuführen.
Freiwillige Versicherung für Selbständige
Wie in jeder Krankenversicherung können sich auch Freiberufler und Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Freiwillig versicherte Selbstständige und Freiberufler zahlen ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abhängig vom monatlichen Gewinn.
Wie hoch ist dasmonatliche Mindest-Einkommen?
Bei diesem Personenkreis wird eine mindeste monatliche Einkommensgrenze 1.890,00 Euro festgelegt. Wird ein Gewinn erwirtschaftet, der diese festgelegte Mindestgrenze überschreitet, müssen bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Wagt ein Arbeitnehmer den Schritt in die Selbstständigkeit und möchte sich als Existenzgründer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern, besteht dazu natürlich auch die Möglichkeit. Bekommt der Existenzgründer einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit für einen bestimmten Zeitraum, wird ein Mindestumsatz von 1.260,00 Euro monatlich festgelegt. Auch diese Gruppe der Bevölkerung muss bei Überschreiten dieser Summe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze abführen.
Beitragsfreiheit bei geringem Einkommen
Ein wichtiger Vorteil einer Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der Beitragsfreiheit. So haben Versicherte mit einem monatlichen Einkommen von unter 340,00 Euro, die Möglichkeit sich über die Familienversicherung kostenlos zu versichern. Dieser Betrag entspricht der Höchstgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch muss für Kinder oder Familienangehörige ohne ein eigenes Einkommen keine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Wichtig – Gleiche Leistungsansprüche
Trotz dieser unterschiedlichen Regelungen die die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung regeln, haben alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung den gleichen Leistungsanspruch.