Wenn Österreich wirtschaftlich betrachtet wird, so steht das Land sehr gut da. Zwar mag der Eindruck hin und wieder täuschen, doch die Arbeitslosenzahlen sind vorbildlich. Vor allem dann, wenn der Vergleich mit restlichen EU-Staaten angetreten wird. Österreich hat eine Arbeitslosenquote von knapp unter fünf Prozent.
Das ist innerhalb der EU ein Spitzenwert, nämlich der beste Wert. Wenn wir im Gegensatz dazu die Sorgenkinder beäugen, wie Griechenland und Spanien, die eine Quote von weit über 25 Prozent nachweisen, wird die formidable Ausgangslage in Österreich noch deutlicher. Doch was ist zu unternehmen, wenn Sie arbeitslos werden? Wir klären Sie auf.
Wann sind Sie arbeitslos?
Bevor wir auf den genauen Ablauf eingehen wollen, müssen Sie zu Anfang die Frage klären, wann Sie überhaupt arbeitslos sind. Dafür lässt sich relativ schnell eine Definition finden. Arbeitslos sind Sie dann, wenn das Arbeitsverhältnis oder das Dienstverhältnis beendet wurde und Sie noch keine neue Tätigkeit gefunden haben.
Gleiches trifft auf Selbständige zu. Doch den Status eines Arbeitslosen erhalten Sie nicht willkürlich zugeteilt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, so schnell wie möglich den Arbeitsmarktservice aufzusuchen. An Ort und Stelle können Sie sich als arbeitslos melden. Sie müssen darauf achten, dass Sie die richtige Anlaufstelle besuchen. Zuständig ist dabei das AMS, welches sich in Ihrem Bezirk befindet. Die nötige Information können Sie sich im Handumdrehen im Internet besorgen.
Ab wann können Sie sich arbeitslos melden?
Problematisch ist vor allem, dass viele Verbraucher den Status erst zu spät beantragen. Dabei geht dies oft schon relativ früh. Wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis enden wird, dann können Sie sich beim AMS als arbeitslos melden. Heutzutage geht dies auch über das Internet, und zwar über Ihr eAMS-Konto.
Sie sollten jedoch spätestens an Ihrem letzten Tag im Arbeitsverhältnis Ihre Arbeitslosigkeit ankündigen. Dies geschieht nämlich in Ihrem Interesse. Je eher Sie sich darum kümmern, umso schneller erhalten Sie auch Ihr Geld. Unabhängig davon, ob Sie sich für den elektronischen Weg entscheiden oder nicht, innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Beginn der Arbeitslosigkeit ist es Ihre Pflicht, dem AMS einen persönlichen Besuch abzustatten und das Arbeitslosengeld zu beantragen.
Da es sich hierbei um eine Behörde handelt, deren Bürokratie strikt eingehalten werden muss, weisen wir Sie dringend darauf hin, dass Fristen und Termine unbedingt einzuhalten sind. Selbst wenn Ihnen Unterlagen fehlen sollten, ist es geschickter hinzugehen, als den Termin sausen zu lassen. Schnell können Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren.
Kurz und knapp:
- nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Sie sich arbeitslos melden
- je früher Sie sich melden, desto besser!
- heutzutage auch elektronisch möglich
- innerhalb von 10 Tagen persönlicher Termin nötig
- achten Sie unbedingt auf die Fristen und Termine
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Viele Verbraucher machen sich Gedanken darüber, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn sie arbeitslos sind. Dahingehend müssen Sie sich keine großen Sorgen machen. Als Arbeitsloser sind Sie selbstverständlich krankenversichert. Dabei müssen Sie allerdings keine Beiträge zahlen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Angehörige, allerdings nur dann, wenn diese über keine eigene Krankenversicherung verfügen.
Nun kann es natürlich passieren, dass Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden oder einen längeren Krankenhausaufenthalt vor sich haben. In beiden Fällen gilt, dass Sie die ersten drei Tage regulär Ihr Arbeitslosengeld erhalten. Ab dem vierten Tag erhalten Sie Krankengeld. Das ist jedoch dem AMS zu melden. Wichtig ist vor allem, dass Sie, wenn Sie wieder genesen sind, dem AMS innerhalb von sieben Tagen Bescheid geben. Das können Sie persönlich, per Telefon oder per E-Mail vornehmen. Wir empfehlen Ihnen dabei die telefonische Variante zu vernachlässigen, da bei einem persönlichen Besuch oder einer Nachricht per E-Mail die Nachweisbarkeit gegeben ist.
Kurz und knapp:
- Sie sind als Arbeitsloser versichert
- Sie zahlen dafür keine Beiträge
- ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld
Wie ist das weitere Vorgehen?
Das Ziel ist es natürlich, dass Sie sobald wie möglich wieder in die Arbeitswelt eintreten können. Das AMS ist stets bemüht, dies auch zeitnah realisieren zu können. Dafür wird ein sogenannter Betreuungsplan erstellt, in Absprache mit Ihnen. Dabei soll vor allem geklärt werden, was in der nächsten Zeit zu unternehmen ist.
Welche Schulungen könnten Sie besuchen? Welche Zusatzqualifikationen können erworben werden? Wie können Sie wieder ein attraktives Produkt auf dem Arbeitsmarkt werden? Der Gesetzgeber will, dass der Betreuungsplan im gegenseitigen Einvernehmen besprochen wird.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie mit den Plänen des AMS nicht übereinstimmen. Dann wird der Plan ohne Sie festgelegt. Sie können dagegen nicht rechtlich vorgehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich stets kooperationsbereit zeigen. Schließlich hängt der Erfolg zu einem gewissen Teil auch davon ab, wie sehr sich Ihr Betreuer um Sie müht. Sympathiepunkte schaden an dieser Stelle keinesfalls.
Welche Verpflichtungen haben Sie?
Wenn Sie vom Staat Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie auch entsprechende Leistungen dafür erbringen. Ein Punkt, der in diese Kerbe schlägt, ist der Kontrolltermin. In der Regel findet dieser wöchentlich statt. Unter gewissen Umständen kann dieser auch unregelmäßiger stattfinden, das muss jedoch persönlich vereinbart werden und begründet sein.
Wir weisen Sie an dieser Stelle wiederholt darauf hin, dass Termine beim AMS unbedingt eingehalten werden müssen. Sollten Sie Kontrolltermine nicht einhalten, bleiben die Zahlungen aus. Ihnen steht ein aufwendiger bürokratischer Gang bevor, bis Sie wieder Anspruch auf das Geld erhalten. Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines familiären Problems nicht erscheinen können, melden Sie das dem AMS. Sobald sich die Problematik erledigt hat, empfehlen wir einen persönlichen Besuch. Des Weiteren unterliegen Sie einer sogenannten Meldepflicht.
Wenn sich an Ihrem Arbeitsverhältnis etwas ändert, Sie umziehen, Ihr Partner Arbeit findet oder eine ähnliche Situation eintritt, müssen Sie Meldung erstatten. Wir empfehlen Ihnen ganz klar: Lieber zu viel mitgeteilt als zu wenig.
Kurz und knapp:
- Betreuungsplan wird erstellt
- halten Sie die Kontrolltermine unbedingt ein
- melden Sie Veränderungen in Ihrem Umfeld umgehend dem AMS
Was können Sie noch unternehmen?
Im Endeffekt liegt es an Ihnen, ob Sie eine Arbeitsstelle finden oder nicht. Verlassen Sie sich dabei nicht einzig auf das AMS. Durchstöbern Sie Weiterbildungsmaßnahmen. Überlegen Sie sich verschiedene Ausweichmöglichkeiten. Studieren Sie auf eigene Faust Stellenanzeigen. Zeigen Sie dem AMS gegenüber auch, dass Sie über Eigeninitiative verfügen. In Österreich sind ausreichend Arbeitsplätze vorhanden, Arbeit findet also jeder.