Bei einem Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches zugängliches Verzeichnis, welches von diversen Unternehmen in Österreich geführt wird. Das österreichische Firmenbuch wird in der Regel von Landesgerichten erstellt und zur Verfügung gestellt.
Die Firmenbücher müssen immer aktuell gehalten werden und sind von enormer Bedeutung.Sie werden vor allem dafür entwickelt, um die bestmögliche Transparenz zu ermöglichen.
In einem Firmenbuch sind verschiedene Unternehmen aus Österreich angegeben. Einem Firmenbuch kann auch entnommen werden, wann in einem Unternehmen ein Wechsel der Führungsposition stattgefunden hat.
Die genauen Daten, Merkmalen und Zeiten müssen in jedem Firmenbuch genau erfasst werden. Nur wenn die Eintragungen richtig sind und sorgfältig eingetragen werden, kann die Transparenz der Datenbank garantiert werden. Zudem werden in den österreichischen Firmenbüchern wichtige Meldungen eingetragen. Zur wichtigen Meldung gehört auch Auswechseln verschiedener Funktionen der vertretungsberechtigten Personen.
Das Firmenbuch wurde in früheren Zeiten auch das Handelsregister genannt. In den Firmenbüchern müssen wichtige Ereignisse, die in den Firmen stattgefunden haben, immer richtig eingetragen werden. In diese Datenbank können nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch Privatpersonen hineinschauen.
Was zeichnet ein Firmenbuch aus?
Das Firmenbuch setzt sich aus verschiedenen Merkmalen und Funktionen zusammen. In der Regel besteht das Handelsregister aus einer Urkundensammlung und dem Hauptbuch.
Das Hauptbuch enthält die wichtigen Eintragungen aus dem Firmenbuch. Zu den wichtigen Eintragungen gehören zum Beispiel der Name der Firma oder die Firmenbuchnummer.
Die Urkundensammlung setzt sich aus wichtigen Unterlagen zusammen. Zu diesen Unterlagen gehören zum Beispiel die Gesellschaftsverträge.
Welche Daten werden in die Firmenbücher eingetragen?
Im Firmenbuch werden freiwillige und verpflichtende Eintragungen vorgenommen. Zu den freiwilligen Anmerkungen gehören Einzelunternehmer. Die Genossenschaften sowie die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften müssen verpflichtende Eintragungen durchführen.
Die Einzelunternehmer sind von der verpflichtenden Eintragung befreit. Wenn sie jedoch in zwei Jahren Umsatzgrenze von insgesamt 700000 erreicht haben, dann müssen sie wie alle anderen einen Eintrag in das Firmenbuch vornehmen lassen. Wenn ein Einzelunternehmer sehr erfolgreich ist und bereits nach einem Jahr einen Umsatz von einer Million macht, dann muss er auch in das Handelsregister eingefügt werden.
Die GesbR muss nicht in das Firmenbuch eingetragen werden, denn bei dieser Form ist keine Vertretungsperson vorhanden.
Warum müssen die Einzelunternehmer nicht in das Firmenbuch eingetragen werden?
Bei den Einzelunternehmen handelt es sich um nicht protokollierte Unternehmer. Da sie über ein niedriges Einkommen verfügen, müssen sie nicht in das Firmenbuch aufgenommen werden. Zudem unterliegen die Einzelunternehmen keiner Bilanzierungspflicht.
Die Einzelunternehmen dürfen nur den Namen und die genaue Betriebsbezeichnung als Firmenname benutzen.
Wenn die Einzelunternehmer einen entsprechenden Gewinn vorweisen können, dann müssen sie sich in da Handelsregister eintragen lassen. Nur die eingetragenen Einzelunternehmen können selbst aussuchen, welche Bezeichnung sie als Firmennamen verwenden wollen. Sie nur dazu verpflichtet, den Hinweis e.U. oder eingetragener Unternehmer zu tragen. Die anderen Bezeichnungen für den Firmennamen können frei gewählt werden.
Wegen diesen Gründen neigen zahlreiche Einzelunternehmer dazu, einen Eintrag in das Firmenbuch vornehmen zu lassen. Die Einzelunternehmer sehen in der Möglichkeit, den Firmennamen selbst auswählen zu dürfen, viele Vorteile. Außerdem versprechen sie sich von dem Eintrag in das Firmenbuch bessere Erfolge bei den möglichen Kunden.
Welche Daten sollten in die Firmenbücher eingetragen werden?
Die Firmenbücher werden genau geprüft und kontrolliert. Wegen diesem Grund sollten alle Angaben richtig sein und den Wahrheiten entsprechen. Zu den allgemeinen Daten zählen die Rechtsform, der genaue Name des Unternehmens, die Firmenbuchnummer, die genauen Betriebsübergänge, die Haftungsausschlüsse, der Sitz der Firma sowie die aktuelle Geschäftsadresse. Zudem müssen die Unternehmer die Daten der bestellten Prokuristen sowie die gültigen Adressen der Geschäftszweige mitangeben. Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann muss auch zu diesem Vorgang ein Eintrag in das Firmenbuch erfolgen.
Die Einzelunternehmen sind dazu verpflichtet, neben den allgemeinen Angaben, den Namen, die eigene Anschrift sowie das eigene Geburtsdatum einzutragen.
Bei den Gesellschaften wurden die Regelungen verschärft, so dass sie mehrere Zusatzangaben vermerken müssen. Zudem müssen sie viel mehr Angaben machen als die Einzelunternehmer. Die Gesellschaften müssen die Anschrift, den Name sowie das Geburtsdatum der Vertretungsbefugten Personen und Gesellschaftern vermerken. Zudem sollten sie weitere Angaben über die Vertretungen machen. Zu diesen Angaben gehören das Datum und der Tag der Satzungsfeststellung.
Die KG muss neben den allgemeinen Daten auch die Höhe der Haftsumme vermerken.
Die Kapitalgesellschaften müssen die genaue Summe des Stammkapitals angeben und Anmerkungen dazu geben, ob es einen Aufsichtsrat gibt oder nicht. Wenn ein Aufsichtsrat vorhanden ist, dann müssen die Kapitalgesellschaften genaue Informationen darüber aufschreiben. Zu diesen Informationen zählen die genauen Daten der Konzern- und Jahresabschlüsse.
Jedes Unternehmen muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten kontrollieren. Bei vorhandenen Mängeln und Fehlern sind nur die eigenen Unternehmen daran schuld.
Wie viel kosten die Eintragungen in die Firmenbücher?
Die Unternehmen müssen mit verschiedenen Kosten für die Eintragungen in die Firmenbücher rechnen. Die genauen Kosten hängen von den Unternehmensformen ab.
Die Einzelunternehmen sind dazu verpflichtet, für die Eintragung in das Firmenbuch insgesamt 18 Euro zu bezahlen. Außerdem fallen weiteren 29,90 Euro für die Eintragung des Inhabers an. Damit alle weiteren Daten richtig eingetragen und aktuell gehalten werden, müssen die Einzelunternehmer 8,80 Euro bezahlen.
Die Personengesellschaften müssen für die Eintragung in das Firmenbuch 34 Euro entrichten. Zudem sollten sie für die richtige Vermerkung eines unbeschränkt haftenden Gesellschafter etwa 42 Euro einzahlen. Damit ein Kommanditist richtig in das Firmenbuch eingetragen wird, müssen die Gesellschafter weitere 29 Euro entrichten. Für jede weitere Eintragung in das Firmenbuch dürfen die Gesellschafter 8,80 Euro bezahlen.
Die Kapitalgesellschaften müssen 34 Euro zahlen, damit sie in das Firmenbuch eingetragen werden. Wenn es sich bei der Kapitalgesellschaft um eine AG handelt, dann sollten 152 Euro eingezahlt werden. Damit die genaue Summe des Stammkapitals vermerkt wird, muss 160 Euro entrichtet werden. Damit ein Gesellschaftsvertrag zustande kommt, muss 107 Euro bezahlt werden.
Die Kapitalgesellschaften müssen für die Eintragung jedes Geschäftsführer 29 Euro einzahlen. Außerdem müssen sie für die Vermerkung jedes Gesellschaftsführers 21 Euro entrichten. Jedes weitere Aufsichtsrat kostet die Kapitalgesellschaften rund 51 Euro. Damit ein Prokurist richtig und ordentlich in das Firmenbuch eingeschrieben wird, müssen die Kapitalgesellschaften jeweils 25 Euro zahlen. Die anderen Eintragungen, welche im Firmenbuch vorgenommen werden, kosten die Kapitalgesellschaften jeweils 8,80 Euro.
Welchen Verpflichtungen müssen die eingetragenen Firmen unbedingt nachgehen?
Wenn ein Unternehmen im Firmenbuch eingetragen wurde, dann muss es mit bestimmten Regelungen rechnen. Außerdem müssen diese Firmen bestimmte Verpflichtungen wahrnehmen. Die eingetragenen Firmen müssen auf den Bestellscheinen, den Geschäftsbriefen sowie auf den eigenen Webseiten wichtige und verpflichtende Angaben machen.
Zu diesen Angaben zählen der Name der Firma, die genaue Rechtsform, die aktuelle Adresse, die gültige Firmenbuchnummer, die DVR Nummer sowie das zuständige Firmenbuchgericht. Die Genossenschaften sind außerdem dazu verpflichtet, die genaue Haftungsart zu vermerken.
Diese Angaben müssen auf jedem Schriftstück richtig und vollständig angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dise Schriftstücke in digitaler oder schriftlicher Form vorliegen. Die Unternehmen müssen vor allem auf den Geschäftsbriefen auf die Richtigkeit dieser Daten achten. Wenn Fehler oder Mängel vorliegen, dann können die Unternehmen mit einer Abmahnung oder einer Strafe rechnen. Wenn die eingetragenen Daten im Firmenbuch nicht rechtzeitig aktualisiert werden, dann können die Unternehmen mit Strafen mit bis zu 3600 Euro rechnen.
Wenn die Daten immer wieder falsch eingetragen wurden, dann können die Behörden auch höhere Strafen verhängen. Die wiederholte Verhängung der Strafen ist rechtsgültig und muss auf jeden Fall von den Unternehmern bezahlt werden. Mit diesen Strafen sollen die Unternehmen dazu verpflichtet werden, alle Daten stets zu pflegen und aktuell zu halten. Außerdem müssen alle wichtigen Änderungen des Unternehmens so schnell wie möglich im Firmenbuch vermerkt und eingetragen werden.
Wer kann einen Einblick in das Firmenbuch nehmen? – Firmenbuch Abfrage in Österreich
Alle Daten, welche in Firmenbuch eingetragen werden, können von allen Menschen jederzeit angesehen und gelesen werden. Die Unternehmen müssen auf die Aktualität und die Richtigkeit der eigenen Angaben achten. Wenn sie Fehler vorfinden oder unvollständige Angaben entdecken sollten, dann müssen sie das so schnell wie möglich korrigieren lassen.
Wenn Urkunden abgefragt werden, dann können hohe Kosten entstehen. Bei dieser Abfrage entsteht für das Landesgericht ein erhöhter Aufwand, welcher von den Mitarbeitern getragen werden muss. Verschiedene Unternehmen machen regelmäßig von den Firmenbüchern Gebrauch, um an wichtige Informationen zu kommen. In den Firmenbüchern können sie aktuelle Hinweise auf ein Insolvenzverfahren entdecken und diese Informationen dem entsprechend vormerken.
Außerdem können sie weitere Daten entdecken und für verschiedene Zwecke erfassen. Auch bei der Vergabe von Krediten können die Unternehmen wichtige und aktuelle Informationen aus dem Firmenbuch einholen. In den aktuellen Daten lassen sich verschiedene Hinweise finden, welche für eine Liquiditätsprüfung eines Unternehmens sehr wichtig sind.
Jeder Mensch kann einen Einblick in das Firmenbuch nehmen. Außerdem können alle Menschen bestimmte Auszüge einfordern und aktuelle Informationen über die gewünschten Unternehmen einholen.
Eine Abfrage der aktuellen Daten kann in Österreich von einem Notar, einem Anwalt, dem Firmenbuchgericht sowie einem Wirtschaftstreuhänder abgefragt werden. Au0ßerdem können alle Menschen eine Abfrage der Firmenbücher über die Verrechnungsstellen beantragen. Diese Verrechnungsstellen wurde vom Bundesministerium für Justiz entwickelt und zur Verfügung gestellt. Die Abfrage der Firmenbücher bei der Verrechnungsstelle kann direkt vor Ort oder online durchgeführt werden. Für jede Anfrage muss eine Gebühr bezahlt werden.