Auswirkung von Corona auf die private Krankenversicherung: Privat Versicherte müssen im Jahr 2022 einen Corona-Zuschlag für die in der PKV involvierten Pflegeversicherung zahlen
Schlechte Nachrichten für alle privat Versicherten: Dank Corona müssen Zuschläge zur Pflege gezahlt werden. Wie viel, wie lange und weshalb genau erfahren Sie hier.
Weshalb wird ein Corona-Zuschlag verlangt?
Grund für den Zuschlag ist die verpflichtende Beteiligung der Privatversicherungen an dem Pflegerettungsschirm.
Der Pflegerettungsschirm soll die zusätzliche finanzielle Belastung, die durch Corona entstanden ist, der Pflegeeinrichtungen ausgleichen. Dabei sollen außerordentliche Aufwendungen und Mindereinnahmen, die aufgrund von Corona entstanden sind, ersetzt werden. Der Pflegerettungsschirm wurde bereits bis zum 31.12.2021 verlängert.
- Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem die Minderbelegung der Pflegeeinrichtungen, der zusätzliche Personalaufwand, Ausgaben für Schutzausrüstung für das Pflegepersonal und die Ausgaben für Corona-Tests.
Da in Deutschland 9,2 Millionen Personen privat versichert sind, wurden die privaten Pflegeversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Anteil an dem Pflegerettungsschirm zu übernehmen. - Der Anteil entspricht in etwa 480 Millionen Euro. Kein Wunder also, dass dies zu Zuschlägen für die Versicherten führt.
Wie viel und wie lange muss mehr gezahlt werden?
480 Millionen Euro kostet der Anteil die privaten Versicherungen insgesamt, davon merkt der Versicherte zum Glück jedoch nur wenig, die Erhöhungen halten sich nämlich stark in Grenzen.
Normale Versicherte zahlen monatlich 3,40 Euro mehr und Beihilfeberechtigte 7,30 Euro. Das entspricht einem jährlichen Zuschlag von 40,80 Euro beziehungsweise 87,60 Euro für Beihilfeberechtigte.
- Beihilfeberechtigte müssen mehr zahlen, da nach gesetzlichen Vorgaben die Kosten nach der Anzahl der Leistungsempfänger zu verteilen sind.
- Da die Beihilfeberechtigten 75 Prozent ausmachen, müssen diese entsprechend den größten Teil der Kosten übernehmen.
- Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern übernehmen die Arbeitgeber die Hälfte des Zuschlages, somit müssen diese nur noch 1,70 Euro im Monat vom Zuschlag selber bezahlen.
Doch es gibt noch eine weitere gute Nachricht, die Versicherte aufatmen lässt: Die Zuschläge müssen nur im Jahr 2022 gezahlt werden, ab 2023 werden wieder nur die regulären Beiträge fällig.
Die genauen Kosten noch einmal im Überblick:
- Beamte (=Beihilfeberechtigte): 7,30 Euro monatlich
- Versicherte ohne Beihilfeanspruch: 3,40 Euro monatlich
- Angestellte die privat Versichert sind: 1,70 Euro im Monat
Wer muss einen Corona-Zuschlag zahlen
- Normale Versicherte in der privaten Pflegeversicherung, Beamte müssen dabei mehr zahlen als andere.
- Studenten, Berufsschüler und Praktikanten, sollten diese nicht beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert sein.
- Kinder, die über 400 Euro monatliches Einkommen verfügen, zum Beispiel durch den Empfang einer Waisenrente
- Große Anwartschaften
- Quelle und Details: https://kvoptimal.de/blog/beitragsanpassung/corona-zuschlag-2022-beitragserhoehung-fuer-alle
Wer ist nicht von Corona-Zuschlag betroffen – Ausnahmen vom PKV Zuschlag
- Beitragsfrei Kinder
- Kleine Anwartschaften
- Hilfebedürftige
- Kriegsgeschädigte
Ungerechte UnglEichbehandlung von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen
Die privaten Krankenversicherungen beschweren sich über die Ungleichbehandlung von sozialer und privater Pflegeversicherung, doch bisher ohne Erfolg.
Denn um die Beiträge für Sozialversicherungen niedrig zu halten, das Ziel ist die Grenze von 40 Prozent nicht zu überschreiten. Deshalb wird der Kostenanteil der sozialen Pflegeversicherung nicht über Beitragserhöhungen, beziehungsweise Zuschläge, sondern mittels Steuermitteln finanziert. Während die privaten Versicherungen die Kosten über Zuschläge von den Versicherten einholen sollen.
Dadurch dass die Kostenanteile der sozialen Versicherungen über Steuermittel finanziert werden, werden Privatversicherte gleich zwei mal zur Kasse gebeten, einmal durch die Zuschläge und außerdem noch durch die Steuerbelastung.
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