In Österreich zählt die Krankenversicherung grundsätzlich zur Pflichtversicherung. Jeder unselbstständig und selbstständig Beschäftigte muss demnach laut Gesetz krankenversichert sein.
Wird eine Beschäftigung aufgenommen, erfolgt die Versicherungspflicht automatisch – wird das Arbeitsverhältnis beendet, endet auch das Versicherungsverhältnis. Jeder unselbständig Beschäftigte ist demnach krankenversichert, falls das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2012 376,24 Euro pro Monat bzw. 28,89 Euro pro Tag) überschreitet.
Die Krankenversicherung ist im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren „Sondergesetzen“ (B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG) geregelt. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung, und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Wie verhält sich die Situation aber in Hinblick auf die private Krankenversicherung?
Welche Krankenversicherungen gibt es in Österreich?
In Österreich wird zwischen zwei Arten von Krankenversicherungen unterschieden:
• Die Pflichtversicherung garantiert die erforderliche medizinische Behandlung und ist nicht gewinnorientiert.
• Die Zusatz- oder Privatversicherung, welche Zusatzleistungen wie beispielsweise Einbettzimmer im Krankenhaus bietet. Sie ist gewinnorientiert, da private Versicherungsunternehmen als Anbieter in Erscheinung treten.
Da in Österreich für alle selbstständig und unselbstständig Beschäftigen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist, sind etwa 98 % aller Österreicher in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Das Geschäft der privaten Krankenversicherung beschränkt sich aus diesem Grunde auf die privaten Krankenzusatzversicherungen.
Die privaten Krankenzusatzversicherungen
Die privaten Krankenversicherungen haben in Österreich – im Unterschied zu Deutschland – nur die Möglichkeit, mit privaten Krankenzusatzversicherungen Leistungen anzubieten. Es geht hierbei um Leistungen, die entweder gar nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Hinsichtlich der privaten Krankenzusatzversicherungen können Verträge für die unterschiedlichsten Bereiche abgeschlossen werden.
Dazu zählen mitunter
• die Sonderklasse bei einem Aufenthalt im Spital,
• Zahnzusatzversicherungen,
• Tagegeldversicherungen,
• Begleitkostenversicherungen,
• Auslandsreise-Krankenversicherungen oder auch
• private Pflegeversicherungen.
Die sogenannte Sonderklasse Versicherung garantiert im Falle eines Aufenthaltes im Krankenhaus ein Mehr an Komfort. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon in Anspruch genommen werden.
Viele Versicherer bieten mittlerweile auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen, die Kosten für Kuren oder eine alternative Behandlung übernehmen. (Quelle: http://www.uniqa.at/uniqaat/cms/privatkunden/krankenversicherung/Sonderklasse-Select-Serie.de.xhtml )
Der PKV-Markt ist in Österreich nicht besonders groß
Zu den größten Anbietern von privaten Zusatzversicherungen gehören in Österreich
• die Wiener Städtische,
• die Uniqa,
• die Generali,
• die Allianz oder auch
• die Merkur.
Diese Versicherungen zählen zu den populärsten Anbietern und haben damit in Österreich die höchste Anzahl an privaten Krankenzusatzversicherungen. Jedem Österreicher steht es frei zusätzlich zur Pflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl eine oder diverse private Zusatzversicherungen abzuschließen. (Quelle: http://www.geldmarie.at/versicherungen/krankenversicherung.html )
Der PKV-Markt ist in Österreich klein, und es herrscht kein großer Wettbewerb vor. Zusatzversicherungen für komfortablere Krankenhausaufenthalte oder für die Kostenrückerstattung eines Zahnersatzes sind im Vergleich zu Deutschland noch sehr teuer, wobei ja in jedem Fall die gesetzlichen Versicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Was ist in punkto Antragstellung zu beachten?
Wird ein Antrag hinsichtlich einer privaten Krankenzusatzversicherung gestellt, muss grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung in Kauf genommen werden. Diese Maßnahme stellt eine einheitliche Regelung bei den privaten Krankenversicherungen dar. Der Antragssteller wird dazu aufgefordert wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinen Vorerkrankungen und dem derzeitigen Gesundheitszustand zu machen.
Die gemachten Angaben dienen der Versicherung, um ein Risikoprofil des Antragsstellers erstellen zu können. Auch das Alter und das Geschlecht spielen in diesem Zusammenhang eine essentielle Rolle. In Folge entscheidet die Versicherung, ob der Antragsteller in die Versicherung aufgenommen wird oder nicht. (Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d46/privatekrankenversicherung2006.pdf )
Wenn kein erhöhtes Risiko besteht, steht einer problemlosen Aufnahme natürlich nichts im Wege. Falls aber Risiken bestehen, ist die Versicherung dazu berechtigt, Risikozuschläge für die Absicherung zu verlangen oder bestimmte Leistungen für die Versicherung ausschließen. Stuft die Versicherung das Risiko jedoch als zu hoch ein, kann der Antrag sogar komplett abgelehnt werden.
Die Prämien und die Leistungen unter die Lupe nehmen!
Die Anbieter von privaten Zusatzversicherungen bieten in Österreich sehr unterschiedliche Tarife an. Wer also in Gedanken mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung spielt, sollte die angebotenen Tarife der großen Anbieter unbedingt im Detail miteinander vergleichen.
Nur ein Vergleich kann offenbaren, welche Angebote im individuellen Fall am besten sind. Bei den monatlichen Beiträgen sind große Unterschiede zu verzeichnen, so dass durch die Wahl des Anbieters jede Menge Geld eingespart werden kann.
Doch nicht nur die Prämien sollten ins Auge gefasst werden, sondern auch der Leistungsumfang. Eine überaus günstige private Krankenzusatzversicherung, die hinsichtlich der Leistungen nicht zu überzeugen weiß, macht wenig Sinn. Müssen dann bei der Leistungsinanspruchnahme Zahlungen geleistet werden, wird die Sparmaßnahme letztendlich bestraft.
Der Versicherungsvergleich via Internet
Nun stellt sich die Frage, wie der Verbraucher es anstellen soll, einen aussagekräftigen Vergleich in die Wege zu leiten. Das Internet bietet in diesem Sinne hervorragende Dienste. Vergleichsseiten bieten die Möglichkeit, einen äußerst raschen Überblick über die besten Tarifangebote zu gewinnen. Sogenannte Vergleichs- oder Versicherungsrechner, die auf zahlreichen Webseiten kostenlos angeboten werden, nehmen dem Verbraucher jede lästige Rechenaufgabe ab.
Es reicht aus, das jeweilige Tool mit den gefragten Angaben zu füttern – und schon wird eine Liste mit den individuell besten Offerten präsentiert. Es gilt, sich davon zu überzeugen, dass die Ergebnisse sich auf das Jahr 2013 beziehen – also aktuell sind. Anschließend kann Kontakt zu den in Frage kommenden Anbietern hergestellt werden. Eine persönliche Beratung ist vor einem Vertragsabschluss in jedem Fall anzuraten. (Quelle: http://www.dein-pkv-vergleich.de/ )
Pflichtversicherung: Der Versicherungsträger wird durch den Dienstort und die Art der Beschäftigung bestimmt
Der Versicherungsnehmer kann in Österreich nicht selbst entscheiden, in welche gesetzliche Krankenkasse er eintreten möchte. Dies ist abhängig von der Berufsgruppe und dem Wohnort des Versicherungsnehmers. In der österreichischen Krankenversicherung kommen aber einheitliche Beitragssätze zum Tragen und die Leistungen der unterschiedlichen Krankenkassen bewegen sich auf demselben Niveau.
Bei den Krankenkassen können jedoch Unterschiede bei der Kostenübernahme für eine Behandlung bei einem Arzt gegeben sein, der keinen Vertrag mit den jeweiligen Krankenversicherungsträgern abgeschlossen hat. Satte 80 % der Behandlungskosten muss der Versicherungsnehmer in diesem Fall in der Regel selbst tragen.
Zudem müssen bei vielen Leistungen im Gesundheitsbereich Zuzahlungen geleistet werden. So müssen Selbstständige oder Unternehmer für ambulante Behandlungen generell einen Selbstbehalt von 20 % aufbringen. Und genau das ist der Grund, warum sich in Österreich ein großer Markt für private Krankenzusatzversicherungen entwickelt hat.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann gewährleistet werden, dass auch die zusätzlichen Kosten für die medizinische Versorgung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, abgedeckt sind.
Krankenzusatzversicherung: Freie Wahl!
In punkto Pflichtversicherung gibt es also in Österreich bei der Krankenversicherung keine Wahlmöglichkeiten, sehr wohl aber in Bezug auf eine private Krankenzusatzversicherung. Die vielen unterschiedlichen Zusatzversicherungen und Tarife machen es notwendig, einen Überblick zu schaffen. Zuerst gilt es abzuklären, welche Zusatzversicherung überhaupt sinnvoll erscheint.
Wovon ist die Höhe der Beiträge abhängig?
• Alter,
• Geschlecht
• und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
• und vom gewählten Tarif.
Der Versicherungsnehmer kann also den Leistungsumfang und die Beitragshöhe bis zu einem gewissen Grad individuell beeinflussen.
Welche Vorschriften gelten für Grenzgänger oder Ausländer mit einem direkten Arbeitsverhältnis in Österreich?
Für Deutsche oder andere EU-Ausländer, die in Österreich beschäftigt sind, gelten entweder die deutschen oder die österreichischen Rechtsvorschriften zur Krankenversicherung. Wenn beispielsweise Arbeitnehmer aus Deutschland in Hinblick auf eine Entsendung arbeiten, kommt das deutsche Sozialversicherungsgesetz zum Tragen.
Geht der Arbeitnehmer (als Ausländer) aber ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis ein, dann gilt das österreichische Sozialversicherungsgesetz. Es besteht nicht selten die Möglichkeit, sich im Heimatland günstiger privat zu versichern. Entscheidend ist hierbei aber, dass die private Krankenversicherung im Heimatland einen Versicherungsschutz anbietet, der nicht auf eine bestimmte Auslandsaufenthaltsdauer limitiert ist.