Seit in Österreich Autos behördlich angemeldet werden müssen, zumindest seit 1938, wird auch die Kraftfahrzeugsteuer eingehoben. War bis Mai 1993 das Kraftfahrzeugsteuergesetz von 1952 zuständig, so ist es jetzt die motorbezogene Versicherungssteuer. Fixe Steuersätze wurden durch gestaffelte Steuerbeträge ersetzt.

Geltende Richtlinien für die motorbezogene Versicherungssteuer.

Ziel der Änderung war eine Verwaltungsvereinfachung und dabei wurden auch die Steuermarken, die bis dahin geklebt werden mussten, abgeschafft. Die neue Staffelung richtet sich nun nicht mehr nach dem Hubraum, durch den Turbo ist trotz geringerem Hubraum eine wesentlich größere Leistung möglich. Eingehoben wird die motorbezogene Versicherungssteuer mit der Kfz-Haftpflichtprämie, und zwar für Personenkraftfahrzeuge, Krafträder und Kombinationskraftfahrzeuge. Für alle anderen Kraftfahrzeuge gilt das höchst zulässige Gesamtgewicht als Maßstab.

Höhe der Beiträge zur motorbezogenen Versicherungssteuer.

Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt pro Monat:
• Für Krafträder 0,022 Euro,
• bei Kraftfahrzeugen wird die Motorleistung um 24 KW verringert und für jedes KW 0,55 Euro eingehoben. Der Mindeststeuersatz beträgt 5,50 Euro und der höchste Steuerbetrag 60,- Euro. Für Pkws und Kombinationskraftfahrzeuge gibt es keine Höchstgrenze.

• Für Fahrzeuge ohne weißer Begutachtungsplakette, das heißt, die vor 1987 zugelassen wurden und welche die Abgaswerte nicht erreichen gibt es einen Zuschlag von 20 Prozent.

Diese Beiträge gelten bei jährlicher Einzahlung, zahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge halbjährlich wird ein Zuschlag von sechs Prozent, bei vierteljährlicher Zahlung acht Prozent und bei monatlicher Zahlung zehn Prozent eingehoben und kaufmännisch auf ganze Cent gerundet.

Für jene Fahrzeuge, die nicht unter die motorbezogene Versicherungssteuer fallen, gelten folgende Beiträge:

• Für Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 12 Tonnen wird ein Betrag von 1,55 Euro pro Tonne, mindestens 15,- Euro eingehoben.
• Zwischen 12 und 18 Tonnen gilt ein Betrag von 1,70 Euro
• und über 18 Tonnen 1,90 Euro, der Höchstbetrag beträgt 80,- Euro, bei Anhängern 66,- Euro.

Für die Zahl der Anhänger, die jene der Zugfahrzeuge übersteigen, wird eine Ermäßigung gewährt, ebenso für Fahrzeug im kombinierten Verkehr.

Ausnahmen der Versicherungssteuer:

• Ausnahmen der Steuerpflicht gibt es für Kraftfahrzeuge des Bundes oder einer Gebietskörperschaft,
• für Feuerwehrfahrzeuge,
• Rettungsfahrzeuge,
• Fahrzeuge mit Überstellungs- oder Probefahrtkennzeichen,
• Taxi oder Mietwagen,
• Fahrzeuge im land- und forstwirtschaftlichen Verkehr,
• Invalidenfahrzeuge,
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
• Elektrofahrzeuge,
• hinterlegte Kennzeichen
• und noch einige weitere.

Gibt es ein Rechenbeispiel?

Anhand von diesem Beispiel zeigen wir Ihnen nun auf, welche Unterschiede sich ab dem 1. März 2014 bei den Beiträgen ergeben.

Tabelle KFZ-Steuer Österreich (PWK)

Anzahl PS Alter Steuersatz im Jahr Neuer Steuersatz im Jahr Differenz
80PS 231,00 € 260,40 € 29,40 €
100PS 330,00 € 372,00 € 42,00 €
140PS 521,40 € 594,00 € 72,60 €
200PS 818,40 € 991,44 € 173,04 €

Wie hoch ist die NoVa in Österreich?

Der NoVa unterliegen gewisse Lieferungen, die den Eigenimport betreffen. Dabei sind Fahrzeuge gemeint, die im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassen sind oder eine Änderung der Nutzung vorgenommen wurde. Dazugehörig sind, Motorräder, PKWs, Kombinationskraftwagen, Kleinbusse, Campingbusse und Sonderfahrzeuge. Für die Berechnung der NoVa gelten vorgeschriebene EU-Richtlinien. Wir führen nun einige Beispiele auf:

  • Benzin: (Gesamtverbrauch gem. MVEG-Zyklus abzüglich 3 Liter) x 2 Prozent
  • Diesel: (Gesamtverbrauch gem. MVEG-Zyklus abzüglich 2 Liter) x 2 Prozent
  • Motorrad: 0,02 Prozent X (Hubraum in cm³ abzüglich 100 cm³)

Anhand dieser Grundlage sind für 2014 höhere finanzielle Aufwendungen nötig, die selbst bei einem Mittelklassewagen bei bis zu 1.400 Euro liegen können.

Wie stark sind die Fahrzeuglenker betroffen?

Kleinwagen kommen bei der NoVA nun ein wenig besser weg, allerdings ist diese aber auch nur dann fällig, wenn ein Fahrzeug neu gekauft oder importiert wird. Was die motorbezogene Versicherungssteuer betrifft, so sind sämtliche Fahrzeuglenker davon betroffen. Wir bereits erwähnt, tritt die neue Regelung zum 01.03.2014 in Kraft.

Doch gibt es dabei Gewinner, Verlierer oder betrifft es sämtliche Verbraucher gleichermaßen? Bei kleinen bis mittleren Fahrzeugen wird die Steuerlast um ca. 14 Prozent ansteigen. Fahrzeuge mit großer Motorleistung müssen mit einer Steigerung von bis zu 30 Prozent rechnen. Der Bund will damit den Kauf sparsamer Autos zusätzlich attraktiver machen.

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