Über eine Hausratversicherung sollte wohl jeder Haushalt verfügen, es sei denn, die Bewohner leben anspruchslos auf Apfelsinenkisten. Der Schutz wird mit einem steigenden Wert der Einrichtung immer wichtiger, und er muss immer genauer kalkuliert werden.
Versicherte Gefahren durch die Hausratversicherung
Nicht alle Gefahren werden von vornherein in den Schutz durch die Hausratversicherung einbezogen, sie können jedoch durch Zusätze inkludiert werden. Die Grundlage hierfür bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die der VVG (Verband der Versicherungsgesellschaften) herausgibt und an die sich einzelne Versicherer weitgehend halten. Grundsätzlich herrscht jedoch Vertragsfreiheit.
Zu den grundsätzlich versicherten Gefahren gehören bei einer Hausratversicherung:
-Brand
-Blitzschlag
-Explosion
-Aufprall/Absturz eines Luftfahrzeuges
-Einbruchdiebstahl
-Raub
-Vandalismus nach Einbruch
-Leitungswasser
-Sturm und Hagel
Elementarschäden (Hochwasser, Erdrutsch und Erdbeben) sind grundsätzlich nicht eingeschlossen, im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, sie können aber durch Zusätze preiswert in die Police inkludiert werden. Viele Versicherer bieten diesen Zusatz durch einen sehr geringfügigen Zuschlag von vornherein an, er müsste dann gesondert ausgeschlossen werden.
Das macht wenig Sinn, es handelt sich im einen Aufpreis im sehr niedrigen einstelligen Eurobereich. Etwas Ähnliches ergibt sich hinsichtlich der versicherten Gegenstände, hier geht es vorrangig um den Diebstahlschutz für ein Fahrrad, aber auch um Schmuck und Antiquitäten oder hochwertige Musikinstrumente.
Versicherte Gegenstände
Grundsätzlich sind alle Einrichtungsgegenstände und das gesamte Inventar versichert, also alle Möbel, Lampen, Teppiche, Bilder, Haushaltsgeräte inklusive Geschirr und Besteck, Kleidung, Verbrauchsgegenstände im üblichen Umfang (Lebensmittel und Brennstoffe), Wertgegenstände wie Schmuck, Sparbücher, Wertpapiere und Bargeld bis 300 Euro, Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Katzen, auch Bücher, Heimelektronik und Computer. Grundsätzlich nicht versichert sind gewerblich genutzte Gegenstände, hier kann es Probleme mit einem Computer geben, der für die Heimarbeit genutzt wird. Auch Fahrräder sind nicht von vornherein gegen Diebstahl geschützt.
Dies wird jedoch in nahezu jede Hausratversicherung eingeschlossen, und wie bei den versicherten Gefahren (Erdrutsch, Überschwemmung) bieten die Versicherer den Schutz vor Fahrraddiebstahl von vornherein an. Der Schutz wird in Prozent der Gesamtversicherungssumme angegeben. Wenn diese sich auf 100.000 Euro beläuft und der Schutz vor Fahrraddiebstahl mit 2 Prozent angegeben wird, wäre der Fahrraddiebstahl bis 2.000 Euro abgesichert. Bei einer Unterversicherung allerdings wird nur anteilig geleistet.
Sollten zwei Räder mit einem Gesamtwert von 3.000 Euro existieren, die Fahrradversicherung aber nur bis 2.000 Euro reichen, und eines der Räder gestohlen werden, so ersetzt die Versicherung das Verhältnis von 2.000 : 3.000 Euro entsprechend des Wertes des gestohlenen Rades. Sollte dieses 1.000 Euro gekostet haben, werden also nur 666 Euro erstattet. Dieser Effekt der Unterversicherung kann alle Teilbereiche der Hausratversicherung betreffen, besonders zu beachten ist die Versicherung von Schmuck, Antiquitäten und hochwertiger Heimelektronik. Hier werden Dinge angeschafft, die sehr schnell fünfstellige Beträge erreichen, die Hausratversicherung muss dann entsprechend angepasst werden. Es ist immerhin möglich, dass bei einem Diebstahl tatsächlich nur der hochwertige Schmuck abhandenkommt, sonst nichts.
Sollte dieser 30.000 Euro gekostet haben, die Hausratversicherung auf 100.000 lauten, der Gesamtwert allen Hausrates (inklusive Schmuck) jedoch 150.000 Euro betragen, so wird der gestohlene Schmuck zu zwei Dritteln, also in Höhe von 20.000 Euro, ersetzt. Zu beachten sind des Weiteren, dass für hochwertige Elektronik, Schmuck, Antiquitäten und sehr teure Musikinstrumente Rechnungen und Expertisen existieren sollten. Last, not least ist zu überlegen, ob bestimmte Dinge gesondert versichert werden.
Besonderheiten der Hausratversicherung
Zu den Vertragsbedingungen gehört zunächst, dass der Hausrat auch auf Reisen und auch in einer Gartenlaube versichert ist, und zwar jeweils bis zu einem bestimmten Wert (meist 10.000 bis 15.000 Euro) und für eine bestimmte Zeit (häufig drei Monate). Das bedeutet, wer in einer Gartenlaube Hausrat über den Winter aufbewahrt und die Laube über vier bis fünf Monate nicht betritt, sollte die dortigen Habseligkeiten gesondert versichern. Weitere Besonderheiten betreffen die Flächen- versus Wertversicherung.
Eine Hausratversicherung kann auch pauschal, meist mit 600 bis 650 Euro/m² Wohnfläche, abgeschlossen werden. Das lohnt sich bei WGs oder geringfügigen Werten, auch bei häufigen Umzügen und wechselnden Anschaffungen respektive Entsorgungen. Glasschäden sind eigentlich in der Hausratversicherung enthalten, eine gesonderte Glasbruchversicherung lohnt sich bei hochgradiger Gefährdung der Fensterscheiben (Fußballplatz vor der Haustür), aber auch hinsichtlich der Versicherung von teuren Ceran-Kochfeldern.
Ein Versicherungsvergleich kann im günstigsten Fall (teuerster gegen preiswertester Anbieter) bis zu 50 Prozent Einsparung bei der Police erbringen, allerdings müssen wirklich identische Bedingungen verglichen werden.