Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Österreich zur Vorbeugung und Absicherung gegen Arbeitsunfälle, Wegunfälle und Berufskrankheiten eine gesetzliche Unfallversicherung. Ähnlich ist auch die Regelung über die Beitragszahlungen.
Der Arbeitgeber ist für die gesamte Beitragslast zuständig, allerdings werden in Österreich 1,4 Prozent der Lohnsumme abgeführt. Anders, als in Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Bestandteil des Sozialversicherungsgesetzes.
Absicherung auch für Selbständige
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Selbstständige durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese müssen dazu Mitglied einer Wirtschaftskammer oder Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sein. Außerdem gilt es für Selbstständige, welche unbeschränkt haftende Gesellschafter von Kommanditgesellschaften oder geschäftsführende Gesellschafter einer GesmbH sind. In der Regel gehen in Österreich Krankenversicherte in Vorleistung.
Dafür können sie auch Sachleistungen beziehen, wenn sie in Österreich arbeiten, jedoch in Deutschland ihren Wohnsitz haben. In diesem Fall wird eine Anspruchsbescheinigung ausgestellt. Neben Unfällen am Arbeitsplatz werden drei weitere Bereiche durch die öffentlichen Unfallversicherungen gedeckt.
Diese gliedern sich in Hilfeleistungen im Fremdinteresse, Erwerbstätigkeit, sowie Schul- und Unterrichtsbesuche. Beachten sollte man außerdem das bei der gesetzlichen Unfallversicherung das „ Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gilt. Das heißt, die Versicherungsunternehmen übernehmen die Kosten entweder im vollständigen Umfang (Alles) oder gar nicht (Nichts). Es gibt keine „Teilleistungen“.
Unfallversicherungsträger in Österreich sind für folgende Leistungen und Maßnahmen zuständig
• Unfallheilbehandlung
Eine durch einen Arbeitsunfall verursachte gesundheitliche Störung oder Behinderung soll nach Möglichkeit beseitigt oder verbessert werden.
• medizinische-, soziale-, sowie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
Medizinische Rehabilitation soll Verschlimmerungen oder Folgeerkrankungen vorbeugen und die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen. Die berufliche Rehabilitation soll die Rückkehr in den Beruf oder den Eintritt in einen neuen Berufszweig beispielsweise durch Umschulungen ermöglichen. Soziale Rehabilitation soll sicherstellen, dass man auch im privaten- sowie gesellschaftlichen Bereich keine Einschränkungen erfährt, und bezieht sich zum Beispiel auf Anpassungen des Wohnraums oder des Fahrzeugs.
• Finanzielle Leistungen
Finanzielle Unterstützungen erfährt der Versicherte in Form von Versehrtenrente, Versehrtengeld, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenrenten oder Zuschüssen für den Arbeitgeber.
Das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich wird von den folgenden vier Versicherungsanstalten getragen:
AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Bei der AUVA versichert sind gewerblich selbstständig Erwerbstätige, Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten.
Für spezielle Unfallerkrankungen hat die AUVA in ganz Österreich mehrere Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren geschaffen.
Die AUVA ist der größte Leistungsträger für gesetzlich Versicherte in Österreich.
Hauptleistungen: Arbeitsunfälle und Prävention, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, Rehabilitation, Unfall-/Hinterbliebenenrente, Forschung
SVB – Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Hier gilt der Versicherungsschutz für alle Angestellten in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Angehörigen.
Hauptleistungen: Vorbeugung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten, Erste Hilfe, Heilbehandlung bei Unfällen, Krankenrehabilitation, Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Forschung, arbeitsmedizinische Betreuung, umfangreiches Leistungsspektrum, wirtschaftliche Existenzsicherung durch finanzielle Entschädigung, Wiedereingliederung
VAEB – Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Versicherungsanstalt für Eisen- und Seilbahnbetriebe, Angestellte von Schlaf – und Speisebetriebswagen, Angestellte der Wiener Linien GmbH, Angestellte der Betriebe der ÖBB-Holding.
Anders als der Name es vermuten lässt, sind Bedienstete von Bergbaubetrieben nicht über die VAEB sondern über die AUVA unfallversichert.
Die VAEB bekam das Gütesiegel mehrfach für betriebliche Gesundheitsförderung verliehen.
Hauptleistungen: Individueller monatlicher Arztwechsel ist möglich, viele Vertragsärzte, Facharzt ohne Zuweisung, Rehabilitation und Vorsorge von Arbeitsunfällen und beruflich bedingten Krankheiten, Erste Hilfe Leistungen, arbeitsmedizinische Betreuung, Unfallheilbehandlung, Entschädigung
BVA – Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
Versicherung für den öffentlichen Dienst, Beamte, Angestellte mancher Universitäten, Vertragsbedienstete, Angestellte der Versicherungsanstalt, Träger öffentlicher Staatsfunktionen.
Hauptleistungen: Erhaltung und Förderung der Gesundheit, weitreichende Serviceangebote, Dienstunfälle, Rehabilitation, Vorsorge, Unfallheilbehandlung, Keine Kostenbeteiligung, Versehrtenrente, Witwenbeihilfe und Kinderzuschuss, Pflegegeld, Bestattungskosten Teilzuschüsse, Hinterbliebenenrenten,
Abschließend bleibt zu sagen, dass die gesetzliche Unfallversicherung ein gutes Netzwerk bildet, welches jedoch nur einen begrenzten Versicherungsschutz bietet. Daher empfiehlt es sich, eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen, um den Freizeit- und persönlichen Bereich abzudecken.