Immer mehr Menschen schlittern, teils unverschuldet, in eine schlechte finanzielle Lage. Als letzter Ausweg bleibt meist nur der Privatkonkurs. Dadurch wird den Betroffenen die Chance eines finanziellen Neubeginns gegeben.
Außergerichtlicher Ausgleich
In erster Linie wird ein außergerichtlicher Ausgleich angestrebt. Für den Schuldner hat dieser den Vorteil, dass keine Kosten für ein Gerichtsverfahren anfallen. Die Gläubiger müssen allerdings mit dieser Form der Schuldentilgung einverstanden sein, da die Forderungen gekürzt werden. Sind die Gläubiger einverstanden und hält der Schuldner die fristgerechte Zahlung ein, so erlischt die Restschuld, die Exekutionstitel verlieren mit der Bezahlung der letzten Rate, ihre Gültigkeit. Somit ist der Schuldner seine Schulden los. Bei der Berechnung der monatlichen Rückzahlungsrate wird die finanzielle Situation des Schuldners beachtet, sodass er in kein neues finanzielles Debakel schlittert.
Schuldenregulierung durch Gerichtsverfahren
Wenn ein außergerichtlicher Ausgleich unmöglich ist, beantragt der Schuldner ein Regulierungsverfahren. In diesem muss der Schuldner erklären, dass ein außergerichtlicher Ausgleich nicht möglich ist. Dazu muss er ein Vermögensverzeichnis und einen Zahlungsplan vorlegen. Ein Verfahren kann jedoch auch vom Gläubiger beantragt werden. In der Verhandlung wird festgestellt, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Ist der Konkurs eröffnet, unterliegt der Schuldner diversen Auflagen, so darf er bestimmte Rechtsgeschäfte nicht abschließen, die seine finanzielle Situation zusätzlich belasten würden.
Sanierungsplan, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren
Bei einem Sanierungsplan wird die Mindestquote von 20 % festgelegt, die innerhalb eines Zeitraumes von 2 bis 5 Jahren getilgt werden muss. Nach dieser Zeit ist der Schuldner von seinen Schulden befreit. Sollte der Sanierungsplan nicht den Zahlungsmöglichkeiten entsprechen, so können Gericht oder Gläubiger diesen ablehnen. Stellt der Schuldner einen Zahlungsplan, kann er die Quote frei wählen. Wenn kein Zahlungsplan zustande kommt, wird das Abschöpfungsverfahren angewendet. Das Gericht entscheidet darüber, die Gläubiger müssen das akzeptieren. Über einen Treuhänder werden alle pfändbaren Werte (Sach- und Geldwerte) abgetreten, die einmal jährlich an die Gläubiger verteilt werden.