Wer 45 Jahre bzw. 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, kann ab dem ersten Januar 2020 ohne Abschläge in Pension gehen. Auch wenn man vor dem Regelpensionsalter, dieser liegt bei Männern bei 65 Jahren und bei Frauen bei 60 Jahre, in den Ruhestand geht.

Diese neue Hacklerregelung wurde am 19. September 2019 beschlossen. Diese neue Regelung tritt am ersten Januar 2020 in Kraft. Für die betroffene Personen bedeutet das höhere Pensionszahlungen. Alle wichtigen Informationen werden in diesem Ratgeber näher erklärt.

Wen betrifft die neue Regelung?

  • Lediglich Pensionsantritte ab dem Stichtag 1. Januar 2020 und nur ArbeitnehmerInnen, welche die 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. 60 Monate bzw. 5 Jahre kann durch die Zeit der Kindererziehung ersetzt werden.
  • 4000 Menschen nahmen von Januar bis März die im Vorjahr beschlossene neue Hacklerregelung in Anspruch. Die Kosten werden dramatisch steigen.

Ich habe schon 2019 45 Jahre gearbeitet – Profitiere ich von der neuen Regelung?

Wenn man schon im Jahr 2019 die notwendigen Arbeitsjahre erworben hat und die Voraussetzung für die Langzeitversichertenregelung, die Schwerarbeitspension oder die Berufsunfähigkeitspension erfüllt hat, sollte man sich überlegen, den Pensionsantritt auf das Jahr 2020 zu verlegen. So kann man langlebig von der höheren Pension profitieren.

45 Jahre arbeiten sind nicht ausreichend – Kurz will Hacklerregelung abschaffen

  • Derzeit reichen 45 Jahre Arbeiten aus, um ohne irgendwelche Abschläge in den Ruhestand zu gehen, ganz egal, ob es sich dabei um die Alterspension, Invaliditätspension oder Schwerarbeitspension handelt.
  • Für Frauen reichen 40 Jahre aus. Das gilt für alle ASVG-Versicherte, alle Bauern oder Selbstständige, allerdings nicht für Angestellte für den öffentlichen Dienst, das wurde vonseiten der FPÖ verhindert.

Nach 45 Jahre Arbeit sind die Beschäftigten meist am Ende ihrer Kräfte und haben auch ausreichend Beiträge gezahlt. Alfred Gusenbauer (SPÖ) führte die sogenannte Hacklerregelung eingeführt, diese ist im Jahr 2013 ausgelaufen.

Seit diesem Jahr müssen die Beschäftigte mit 12,6 Prozent Abschläge rechnen, wenn sie nach 45 Jahren in Pension gehen. Die SPÖ wollte die geltende Hacklerregelung verlängern, ist aber letztendlich am Widerstand der ÖVP gescheitert. Im freien Spiel der Kräfte haben die FPÖ und die SPÖ im Herbst 2019 die Hacklerregelung beschlossen.

Als einen der ersten Schritte der türkis-grünen Regierung kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz an, die Hacklerregelung wieder abschaffen zu wollen. Wer 45 Jahre aufgestanden ist, um arbeiten zu gehen, bekommt von der Kurz-Regierung zuerst eine Pensionskürzung.

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