Seit dem 1. Juli 2005 ist der Zahnersatz, vor allem für Patienten die gesetzlich krankenversichert sind, teurer geworden. Die Kassen zahlen weniger, der Eigenbehalt ist gestiegen.
Wann lohnt es sich, eine Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen?
Doch nicht für jeden lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Ist der Zustand der Zähne gut bis sehr gut könnte es sogar sein, dass sich eine solche Zusatzversicherung niemals auszahlen wird. Es lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung hingegen wenn bereits einige Wurzelbehandlungen durchgeführt wurden, bei Parodontose, denn bei dieser ist unter Umständen mit Zahnverlust zu rechnen, und beim Vorhandensein mehrerer stark gefüllter Zähne – diese werden wohl in gewissen zeitlichen Abständen restauriert werden müssen.
Barmenia Ergänzungsversicherungen.
Was sollte man vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten?
Vor dem Abschluss einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung sollte unbedingt der Gang zum Zahnarzt stehen bei dem man sich erkundigt, welche Operationen und Behandlungen auf den Patienten zukommen und entsprechend welche Leistungen einer Zusatzversicherung benötigt werden.
Welche Leistungen werden von einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt?
Mögliche Leistungen sind allgemein Zahnersatz, Füllungen aus Gold und Keramik, so genannte Inlays, weiterhin keramische Verblendungen bei Kronen und Brücken, Wurzelbehandlungen, Implantate und professionelle Zahnreinigung. Entsprechend wichtig ist es, erst an zweiter Stelle auf den Preis der Zusatzversicherung zu schauen, an erster Stelle sollten immer die erbrachten Leistungen stehen.
Was muss ich vor dem Erhalt der Zahnzusatzversicheurng beachten?
Unumgänglich bei den meisten Zahnzusatzversicherungen ist übrigens eine Untersuchung der Zähne vor Vertragsabschluss. Probleme sollten dabei auf keinen Fall verschwiegen werden da bei diesen, wenn sie später „öffentlich“ werden, keinerlei Zuzahlung geleistet werden. Unter Umständen kann auch der Vertrag in einem solchen Fall einseitig beendet werden.
Vorsicht auch Details vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung!
Wie bei allen Verträgen gilt es auch bei der Zahnzusatzversicherung, das Kleingedruckte zu studieren, da es sonst zu bösen Überraschungen kommen kann: generell besteht nach Abschluss des Vertrages eine Wartefrist von einigen Monaten. Während dieser Zeit wird keine Kostenerstattung gewährt. Auch hängt der Erstattungsumfang jeweils von der Prophylaxe ab. Gebühren können weiterhin nur innerhalb der Regelhöchstsätze gezahlt werden.
Übrigens macht sich der Beitragssatz nicht nur am Leistungsspektrum der Versicherung fest, sondern wie bereits erwähnt am Zustand der Zähne, dem Alter und dem Geschlecht des Antragstellenden.