Die Bürger aus Österreich können bei den zuständigen Behörden einen Führerschein beantragen oder umschreiben lassen. Allerdings müssen sie dabei auf die aktuellen Regelungen und Gesetze, welche in Österreich gültig sind, achten.
Alle Fahranfänger aus Österreich sind dazu verpflichtet, bei den zuständigen Behörden einen Antrag zu stellen, um einen gültigen Führerschein zu bekommen. Vor dem Gang zur zuständigen Behörde müssen jedoch alle Anträge, Dokumente und Papiere vorhanden sein. Die Bürger aus Österreich können nur dann einen entsprechenden Antrag stellen, wenn sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben.
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In Österreich sind auch die Führerschein aus anderen EU-Ländern gültig und müssen nicht ungeschrieben werden. Wenn jemand in Deutschland lebt und für einen gewissen Zeitraum nach Österreich reist, dann muss er seinen Führerschein nicht umschreiben lassen.
Wenn eine Umstellung in die Gänge geleitet wird, dann kümmern sich die Behörden darum und stellen die gewünschten Formulare aus. In den meisten Fällen müssen sich die EU-Bürger jedoch keine Gedanken um eine Umschreibung der gültigen Dokumente machen. Außerdem sind in Österreich die so genannten Lenkberechtigungen verfügbar.
Was ist eine Lenkberechtigung?
Bei einer Lenkberechtigung handelt es sich um einen gültigen Führerschein, welcher in Österreich ausgestellt wurde. Es gibt verschiedene Arten der Lenkberechtigungen, welche für die unterschiedlichen Führerschein-Klassen gültig sind.
Bei den Lenkberechtigungen der Klassen C und D müssen wichtige Regelungen beachtet werden. Wenn die Lenkberechtigungen der Klassen C und D in anderen ERW Staaten beantragt und ausgestellt wurden, dann müssen sie nach vier oder fünf Jahren verlängert werden.
Wann muss ich die Dokumente verlängern? – Gültigkeit der Lenkberechtigung
Wenn die Dokumente nicht verlängert werden, dann verlieren sie ihre Gültigkeit, so dass die Inhaber mit Strafen und Bußgeldern rechnen müssen. Sie Lenkberechtigungen der Klassen C und D aus anderen ERW Staaten sollten also auf jeden Fall nach fünf Jahren umgeschrieben werden.
Allerdings kann die notwendige Umschreibung erst dann durch die Behörden genehmigt werden, wenn die Inhaber der Lenkberechtigung ihren festen Wohnsitz in Österreich haben. Wenn die Inhaber der Lenkberechtigung in anderen ERW Staaten gemeldet sind, dann können sie keine Umschreibung bei den österreichischen Behörden beantragen und müssen ihren Führerschein in ihren eigenen Ländern durchführen lassen.
Wenn Bürger aus dem Ausland nach Österreich kommen und hier einen festen Wohnsitz bekommen, dann müssen sie sich um eine Umschreibung des Führerscheins kümmern. Das trifft vor allem auf jede Bürger zu, welcher weder einen EU- noch einen EWR Führerschein haben. Diese Bürger müssen innerhalb einer gewissen Frist eine Umschreibung des Führerscheins einleiten, weil der Führerschein ansonsten für ungültig erklärt werden kann.
Die Behörden achten stark darauf, dass die Lenkbescheinigung aus dem Ausland innerhalb von sechs Monaten nach dem österreichischen Recht umgeschrieben werden. Es kann sich also für die Bürger aus dem Ausland lohnen, rechtzeitig zur zuständigen Behörde zu gehen und die entsprechenden Dokumente mitzunehmen. Die Behörden beantworten auch alle offenen Fragen der Bürger und klären über diverse Anliegen auf.
Wie läuft eine Umschreibung der Lenkberechtigung ab?
In Österreich gelten strenge Regeln und Gesetze, die unbedingt eingehalten werden sollten. Außerdem müssen die Umschreibungen innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt und genehmigt werden. Im Gegensatz zu den anderen Ländern muss in Österreich zusätzlicher zur Lenkumschreibung eine praktische Fahrprüfung erfolgreich abgeschlossen werden.
Nur wenn diese praktische Fahrprüfung ordentlich und fehlerfrei durchgeführt wurde, kann die Lenkberechtigung sicher umgeschrieben werden. Zudem muss der Antragsteller für das Durchführen der praktischen Fahrprüfung ein eigenes Fahrzeug mitbringen.
Die Behörden stellen in den meisten Fällen keine Fahrzeuge zur Verfügung, damit die Bürger eine praktische Fahrprüfung erledigen können. Die Bürger aus Serbien, welche ihren festen Wohnsitz nach Österreich verlegen, müssen sich auf jeden Fall einer praktischen Fahrprüfung unterziehen. Nur wenn sie diesen Test erfolgreich bestanden haben, können sie eine Umschreibung der Lenkberechtigung bei den Behörden beantragen. Wenn sie nicht zur praktischen Fahrprüfung erscheinen, dann können die Lenkberechtigungen als ungültig erklärt werden. In diesem Fall dürfen die Verbraucher nicht mehr am Steuer sitzen und auch mit keinem Fahrzeug mehr fahren.
Wann muss eine Umschreibung der Lenkberechtigung nicht beantragt werden?
Nicht alle Bürger aus den anderen Ländern müssen sich in Österreich einer praktischen Fahrprüfung unterziehen. Die ausländischen Führerscheine mit den Klassen aus Japan, Schweiz, Monaco, San Morino, Insel Man, Andorra und Jorsey werden auch ohne die praktische Fahrprüfung anerkannt. Außerdem müssen die Bürger mit den Klassen aus Australien, Israel, Honkong, Mazedonien, Kanada, Südkorea, Südafrika, USA und Bosnien Herzegowina keine zusätzliche, praktische Fahrprüfung durchführen.
Allerdings müssen in Österreich alle Bürger, welche ihren Führerschein in anderen Ländern bekommen haben, die Lenkberechtigung umschreiben lassen. Außerdem müssen sie dabei gewissen Fristen beachten und einhalten.
In manchen Fällen ordnen die Behörden dennoch eine praktische Fahrprüfung an, wenn sie es für erforderlich halten. Es können also auch Verbraucher, welche den Führerschein in Australien oder Japan erhalten haben, zur praktischen Fahrprüfung eingeladen werden.
Bei einer Umschreibung müssen die Bürger, welche in Österreich leben, volljährig sein. Die Bürger müssen sich immer an eine Führerscheinbehörde wenden, wenn sie ihre Lenkberechtigung umschreiben lassen wollen. Die zuständigen Behörden können in den Städten Wien oder Linz sowie in den ansässigen Verkehrsämtern der jeweiligen Städte aufgesucht werden.
Was muss bei einer Umschreibung der Lenkberechtigung beachtet werden?
Die Bürger aus dem Ausland, welche ihren Wohnsitz nach Österreich verlegt haben, müssen wichtige Regelungen beachten und einhalten. Wenn die Verbraucher den eigenen Führerschein umschreiben lassen wollen, dann müssen sie sich an die zuständige Behörde wenden. Dann müssen sie die Führerscheinbehörde aufsuchen und einen schriftlichen Antrag auf eine Umschreibung stellen.
Bei diesem Antrag wird der ausländische Führerschein durch einen aktuellen Führerschein, welcher in Österreich gültig ist, ersetzt. Die Bürger aus dem Ausland können die entsprechenden Formulare und Dokumente auch online finden und bei Bedarf auch ausdrucken. Sie können diese Unterlagen aber auch beim zuständigen Verkehrsamt abholen.
Damit der ausländische Führerschein erfolgreich umgeschrieben wird, müssen wichtige Regelungen befolgt werden. Außerdem kann eine Umschreibung auf zwei verschiedenen Wegen durchgeführt werden. Die Bürger aus dem Ausland können entweder den eigenen Führerschein behalten oder den eigenen Führerschein bei den Behörden abgeben.
Wenn die Verbraucher den alten Führerschein bei der Antragstellung direkt abgeben, dann stellen die Mitarbeiter einen vorläufigen Führerschein aus. Der vorläufige Führerschein kann eine gewisse Zeit lang genutzt werden. Gegen eine Gebühr wird der neue Führerschein direkt per Post an die Antragsteller zugestellt, so dass sich die Verbraucher um nichts weiter kümmern müssen.
Das erhaltene Dokument kann sofort genutzt werden und ersetzt den alten Führerschein. Jede Stadt kann die Gebühren für die Ausstellung des neues Führerscheins selbst bestimmen. Daher kann es sich für die Bürger lohnen, sich rechtzeitig über die anfallenden Gebühren und Kosten zu informieren. Die Verbraucher müssen beachten, dass das neue Dokument erst dann verschickt werden kann, wenn die fällige Gebühr an die Behörden ausgezahlt oder überwiesen wird. Außerdem muss die Frist für die Einzahlung der Gebühr, welche sich auf zehn Tage beläuft, unbedingt eingehalten werden. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, dann wird der neue Führerschein einbehalten und kann erst viel später an die Antragsteller verschickt werden.
Wenn der Antragsteller den alten Führerschein behält, dann kann neue Dokument erst nach der vollständigen Bezahlung der Gebühr bei den zuständigen Behörden abgeholt werden. In den meisten Fällen kann der neue Führerschein nach fünf bis zehn Tagen abgeholt werden. Wenn das neue Dokument direkt bei den Behörden abgeholt wird, dann muss der alte Führerschein auf jeden Fall abgegeben werden. Wenn das alte Dokument nicht abgegeben wird, dann können die Behörden auch keine neuen Dokumente ausstellen.
Wie funktioniert eine Express-Herstellung?
Die Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, eine Express-Herstellung zu beantragen. Bei diesem Verfahren wird der neue Führerschein viel schneller hergestellt und kann bereits nach wenigen Tagen genutzt werden.
Der Antragsteller muss jedoch einen Mehrkostenaufwand von etwa 18 Euro leisten und darf dann den neuen Führerschein innerhalb von wenigen Tagen abholen. Die Express-Herstellung ist vor allem für jene Bürger geeignet, welche bereits nach wenigen Tagen über den neuen Führerschein verfügen wollen oder es sehr eilig haben.
Die Behörden tun alles, damit die Umschreibungen schnell und einwandfrei verlaufen. Allerdings kann es bei manchen Fällen auch zu unerwarteten Verzögerungen kommen, so dass die genaue Dauer der Herstellung nicht immer abgeschätzt werden kann.
Bei einigen Verfahren müssen erst die kriminaltechnischen Untersuchungen abgeschlossen werden. In diesen Fällen kann sich die Umschreibung auf mehrere Wochen verlängern. Wenn polizeiliche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, dann können die Behörden eine erfolgreiche Umschreibung verweigern. Sollte sich die Umschreibung der Dokumente in die Länge ziehen, dann sollten die Antragsteller direkt bei den Behörden nachhaken und nach den genauen Gründen fragen.
Wie lange ist der vorläufige Führerschein gültig?
Wenn ein vorläufiger Führerschein ausgestellt wird, dann darf dieser nur für einen begrenzten Zeitraum benutzt werden. Außerdem sind bei diesem Dokument bestimmte Auflagen und Beschränkungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Der vorläufige Führerschein darf maximal vier Wochen lang nach dem Ausstellungsdatum eingesetzt werden. Nach diesen vier Wochen ist das Dokument ungültig und darf nicht mehr benutzt werden. Die Frist von maximal vier Wochen darf nicht mehr verlängert werden. Der vorläufige Führerschein muss einen gültigen Lichtbildausweis enthalten und ist nur in Österreich gültig. Die Bürger, welche über einen vorläufigen Führerschein verfügen, dürfen mit diesem Dokument nicht ins Ausland fahren. Wenn der Antragsteller seinen neuen Führerschein erhält, dann muss er den vorläufigen Führerschein bei den Behörden abgeben. Die zuständige Führerscheinbehörde ist für die ordentliche Vernichtung der alten und vorläufigen Dokumente zuständig.