Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind eine juristische Auflistung von Vorgaben, die seitens des Unternehmens und seitens des Verbrauchers beachtet werden müssen.
Bei jeder neuen Installation von Programmen oder jeder neuen Registrierung auf Internet-Seiten sind diese anzutreffen; teilweise werden sie als EULA (End User License Agreement) oder einfach als Nutzungsvertrag betitelt – die Intention ist aber die gleiche: Eine Schrift anfertigen, in der möglichst alle Situationen bedacht werden, sodass die Nutzer keine Möglichkeit haben, das entsprechende Unternehmen zu verklagen.
Die AGB genau durchlesen vor Zustimmung
Hier liegt aber auch das generelle Problem: Es muss diesen AGB zugestimmt werden, um mit der Installation oder der Registrierung fortzufahren. Die meisten Menschen haben es sich angewöhnt, bei den Nutzungsbedingungen nur noch das entsprechende Häkchen zu setzen, aber nicht mehr die genauen Punkte durchzulesen.
Juristen warnen davor, da so nie ganz klar ist, wozu die Verbraucher zustimmen – ein Bild auf Webfail.at verdeutlich dies auf witzige Weise. Auf diesem stimmen die Nutzer zu, dem Programmierer Pfannkuchen zu machen, wenn sie den Nutzungsvertrag annehmen.
Das Problem bei den AGB sind aber nicht diese witzigen Anekdoten, deren Rechtskräftigkeit fragwürdig ist, sondern eher wirksame Klauseln, die die Rechte des Nutzers beschneiden und die einige vielleicht nicht akzeptiert hätten, hätten sie sich die gesamten Bedingungen durchgelesen. Dies passiert allerdings recht selten, laut einer Studie im Portal Statista werden die AGB nur selten genau gelesen.
Daher stellt sich eine Frage: Wie wichtig ist das Lesen der AGB? Aufgrund des schwierigen Juristendeutschs kann dies immerhin einige Tage in Anspruch nehmen, wenn alles verstanden werden soll.
1. Wozu werden die AGB benötigt?
Mit den AGB wird ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter geschlossen; die Rechte und Pflichten beider Seiten werden darin verteilt und festgelegt.
Die Bedingungen sind daher nötig, damit jede Partei weiß, was von ihr erwartet wird.
Vor allem im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten ist dies von Bedeutung, aber auch um zum Beispiel das Urheberrecht zu wahren. Kündigungsbedingungen, das Widerrufsrecht, sowie spezielle, besondere Vereinbarungen werden darin gefunden. Nicht alle sind für den Verbraucher interessant, einige scheinen ihm gänzlich überflüssig zu sein, ein paar sind aber sehr wohl wichtig und sollten bekannt sein. Dies geht auch aus dem Ratgeber-Artikel auf N-TV zum Lesen der AGB hervor.
1.1 Was ist in den Bedingungen zu lesen?
Es sind zum Teil ähnliche Bedingungen zu finden, zum Teil aber auch unterschiedliche.
In den Nutzungsbedingungen von Facebook ist zum Beispiel ein Hauptaugenmerk auf das Teilen der Inhalte und Informationen gelegt – kein Wunder, immerhin lebt ein soziales Netzwerk davon, dass Beiträge geteilt und kommentiert werden und dass sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind
.Im Fall des Online-Shops Raab-Verlag ist dagegen eher die Vorgehensweise wichtig: Welches Widerrufsrecht habendie Kunden? Ab wann beginnt der verbindliche Kaufvertrag? Die Kunden bekommen hier klar erläutert, was sie von einem Geschäftsabschluss zu erwarten haben, auch im Hinblick auf die Haftung und den eventuellen Eigentumsvorbehalt.
Eine weitere Branche, die Nutzervereinbarungen benötigt, sind die Online-Spiele. Die meisten können über die Plattform Steam von jedem PC gespielt werden; dafür muss sich der Nutzer nur mit seinem Account einloggen und die entsprechenden Spieldaten vom Steam-Server herunterladen.
Dieses System wird gern genutzt, da so das Problem der verloren gegangenen CD nebst Aktivierungsschlüssel nicht mehr vorhanden ist.
In der Vereinbarung dieser Plattform sind daher vor allem die Lizenzrechte der Spiele wichtig. Hier wird eines deutlich: Wenn einmal die AGB gelesen wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass nun alle Rechte und Pflichten, die darin stehen könnten, bekannt sind. Je nach Wirtschaftszweig werden andere Fokussierungen gelegt, sodass immer wieder etwas Neues darin zu finden ist.
1.2 Wann müssen sie akzeptiert werden?
Da die AGB den Kaufvertrag beschließen, sind sie vor dem Bezahlen zu akzeptieren.
Bei Spielen und sozialen Plattformen muss ihnen vor Abschließen der Registrierung zugestimmt werden. Bei einem einmaligen Zustimmen bleibt es aber meist nicht: Sofern etwas darin geändert wurde, bekommen die Nutzer wieder das Feld angezeigt mit der Bitte, den Änderungen zuzustimmen.
Erst, wenn sie dies tun, können sie das Produkt oder den Online-Shop erneut nutzen. In einigen Fällen ist es daher regelmäßig alle paar Monate nötig, die Änderungen erneut anzunehmen – ein für viele Nutzer nerviges Unterfangen, bei dem sie einfach nur das erforderliche Häkchen setzen, dem Schriftstück ansonsten aber keine Aufmerksamkeit schenken.
2. Fallen der AGB für den Verbraucher
Die Verkäufer wissen, dass nur die wenigsten Menschen die AGB wirklich lesen. Dies bedeutet, dass Fallen eingebaut werden können, denen die Nutzer unwissend zustimmen. Das Problem ist aber: Durch das Häkchen, das die Verbraucher setzen, stimmen sie nicht nur den AGB zu, sondern geben auch an, dass sie diese gelesen haben. Der Wortlaut der Zustimmung ist meist: „Ich habe die AGB gelesen und verstanden und stimme diesen zu.“ Es ist daher wichtig, sich über die Folgen bewusst zu sein, die das Nichtlesen der Bedingungen haben kann.
Eine gute Möglichkeit, diese vor Augen zu haben, ist die häufigsten Fallen zu kennen und die AGB dahingehend zu untersuchen. Seriöse Verkäufer lassen sich dadurch erkennen, dass die Geschäftsbedingungen einfach dargestellt sind – eine verständliche Formulierung und eine gute Lesbarkeit machen dies unter anderem aus. Da aber oft Juristen des Unternehmens diese anfertigen und es keine Kapazitäten gibt, sie verständlicher zu formulieren, wird zumindest dieser Aspekt auch von seriösen Anbietern häufig vernachlässigt.
2.1 Werbeversprechen nicht blind vertrauen
Ein Vertragsabschluss mit einem neuen Smartphone für einen Euro, nebst den üblichen Vertragsgebühren – dies ist ein Werbeversprechen, dass sehr bekannt ist und gerne von den Mobilfunkanbietern durchgeführt wird. Allerdings ist hier das Kleingedruckte zu beachten: Dieses Werbeversprechen wird in den AGB meist drastisch eingeschränkt: Die Smartphones, die darunter fallen, werden ebenso wie der Vertrag vorgegeben, zudem gilt das Angebot in den meisten Fällen nur für Neukunden. Werbeversprechen sollte daher nicht blind vertraut werden.
Besonders bei diesen ist es essentiell, das Kleingedruckte und die AGB zu lesen, damit der Kunde wirklich das erhält, was er bekommen möchte. Die Sprüche auf Werbezetteln sind rechtlich nicht bindend, diese dürfen nicht für komplett bare Münze genommen werden. Auch bei Reiseportalen im Internet ist Vorsicht geboten: Versicherungen, die per Häkchen vorausgewählt sind, können die Reise ungleich teurer machen. Rechtens ist dieses Vorauswählen aber schon, der Verbraucher muss bei der Buchung immerhin selbst aufpassen, zu welchen Konditionen er zustimmt. Das Häkchen kann übrigens einfach entfernt werden, sodass die Reise wieder zu dem im Angebot angebotenen Preis erhältlich ist.
Quelle und Tipps: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=28057&pn=2
2.2 Spezielle Kündigungsbedingungen
Im Allgemeinen wird von einer vierwöchigen Kündigungsfrist bei Verträgen ausgegangen. Schriftlich ist diese einzureichen, meist mit dem Zusatz „fristgerecht zum…“ oder „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
In den AGB können aber spezielle Bedingungen stehen, wie zum Beispiel eine Kündigungssperre von 24 Monaten. Einige bieten auch an, den Vertrag nur einmal alle 12 Monate zu kündigen – wird die Frist verpasst, läuft er für ein weiteres Jahr, mit allen damit verbundenen Kosten.
Andersherum ist hier aber auch mit Einschränkungen zu rechnen – einige Anbieter setzen eine Klausel in die AGB, die ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt, wenn sie eine missbräuchliche Nutzung feststellen. Diese Klausel ist aber meist unwirksam, da der Verbraucher im Normalfall vor der Kündigung eine Abmahnung erhalten muss.
2.3 Das unwissende Zustimmen zum Sammeln von benutzerbezogenen Daten
Wer sich in einem sozialen Netzwerk anmeldet oder in Online-Shops etwas kauft, gibt meist personenbezogene Daten an; den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum und eine E-Mailadresse beispielweise. Neben den Datenschutzhinweisen ist auch in den AGB vermerkt, wie mit diesen umgegangen wird. Am besten ist es, wenn sie nur für die beabsichtigte Aktion genutzt werden.
In einigen Fällen ist es aber auch geregelt, dass die Daten zu statistischen Zwecken gesammelt werden oder aufgrund des Anzeigens personalisierter Werbung genutzt werden können; in den Facebook-Nutzungsbedingungen heißt es beispielsweise unter Punkt 10: „Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden.“ Wer damit nicht einverstanden ist, muss auf die Nutzung des sozialen Netzwerks verzichten – nur die wenigsten werden über diesen speziellen Aspekt aber wahrscheinlich Bescheid wissen.
3. Was halten die Experten von den AGB?
Anhand der ausgeführten Thematik bezüglich der AGB ist es sinnvoll, diese zu lesen. Experten sehen dies aber nicht allzu eng. Auch diese lesen nur selten die vollständigen AGB, sondern überfliegen sie eher, bevor sie das Häkchen setzen. Aber auch diese werden immer wieder von einigen Klauseln in diesen Bestimmungen überrascht; plötzliche Zusatzkosten beispielsweise.
Diese müssen eigentlich transparent kommuniziert werden. Ein nach Vertragsabschluss höherer Preis, ohne dass dies vorher ersichtlich wurde, ist nicht rechtsgültig. Es stellt sich allerdings die Frage, wie einem solchen Vorfall zu begegnen ist. In diesem Fall sind am besten die Experten des Verbraucherschutzes zu befragen – diese kennen die Problematik der AGB zur Genüge und wissen, gegen welche Klauseln auch nach der Zustimmung noch vorgegangen werden kann.
Abbildung : Der Verbraucherschutz ist gut organisiert und hilft Kunden gegen unlautere Vertragsklauseln in den AGB.
3.1 Gut organisierter Verbraucherschutz
AGB, die den Verbraucher unverhältnismäßig stark benachteiligen, sind meistens nicht rechtskräftig. Kunden können sich dagegen nur mit einem Nicht-Abschluss des Vertrages wehren – in Juristensprache wird von einer „verdünnten Willensfreiheit“ gesprochen. Aus diesem Grund werden die AGB vom Gesetz kontrolliert, der Verbraucherschutz ist über die unterschiedlichen Regelungen informiert und kann entsprechende Beratungen anbieten.
Einige unwirksame AGB-Klauseln können beispielsweise folgende sein:
- Verstöße gegen gewisse gesetzliche Verbote
- Ungewöhnlicher Inhalt
- Überraschende Bestimmungen
- Festlegung einer Nebenleistung, wie den Zahlungsarten oder Lieferbedingungen
Wenn Verbraucher durch diese Regelungen Schwierigkeiten bekommen, können sie sich an den Verbraucherschutz wenden. Zusammen wird meist eine zufriedenstellende Lösung gefunden; in einigen Fällen können die Verhandlungen allerdings bis zum Gericht führen – dies ist aber eher der Einzelfall und nur bei wirklich hohen Geldsummen zu erwarten.
3.2 Wichtige Passagen überfliegen
Auch Experten haben keine Zeit, immer die gesamten AGB durchzulesen, wenn sie etwas im Internet bestellen oder sich bei einem sozialen Netzwerk anmelden. Der Tipp, den diese für einen haben, lautet: Nur die wichtigsten Passagen überfliegen. Darunter fallen die Privatsphäre- und Datenschutzbestimmungen, die Kündigungsfristen, eventuell anfallende Kosten durch Zusatzangebote sowie die Haftungsbedingungen. Je nach persönlicher Erfahrung können auch andere Punkte noch wichtig sein.
Quelle: http://www.webmarketingblog.at/2010/11/22/agb-lesen-hilft-sparen/
Generell muss daher nicht alles gelesen werden; in sozialen Netzwerken kann beispielsweise der Aspekt des Umgangs mit anderen Nutzern beim Lesen ignoriert werden, immerhin sollte jedem Menschen klar sein, dass rassistische oder andere beleidigende Äußerungen in sozialen Netzwerken eine Regelwidrigkeit sind.
Wer noch nicht weiß, welche Punkte für ihn wichtig sind, kann die AGB überfliegen, in dem er sich die Überschriften anschaut und bei Themen, die ihm wichtig erscheinen, den entsprechenden Absatz liest. Dies ist eine Vorgehensweise, die oft genutzt wird, um auch besondere Richtlinien zu entdecken – diese sind meist in einem gesonderten Punkt aufgeführt.
4. Die AGB zu lesen, ist zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend nötig
Die eingangs gestellte Frage ist relativ einfach zu beantworten. Die AGB sind wichtig, da sie die Vertragsgrundlage zwischen Verbraucher und Anbieter bilden – sie müssen aber nicht zwingend gelesen werden. Klauseln, die den Nutzer zu sehr benachteiligen, sind unwirksam – egal, ob sie bekannt sind oder nicht bei Anerkennung der Bedingungen. Stattdessen sollten die wichtigen Punkte gelesen werden, damit versteckte Kosten oder spezielle Kündigungsfristen bekannt sind.
Vor allem der letzte Aspekt ist wichtig – der Kunde muss nicht nur wissen, unter welchen Aspekten er kündigen darf, sondern auch, ob der Anbieter den Vertrag aufheben kann und welche Voraussetzungen dafür gelten müssen.
Die Mehrheit der Personen, die die AGB manchmal bis meistens lesen, machen es daher genau richtig: Generell immer alle durchzulesen, ist nicht nötig. Entsprechende Änderungen in bestehenden AGB sollten aber durchgelesen werden, sowie diejenigen Klauseln in den Bestimmungen, die persönlich wichtig für einen sind – für einige ist dies der Datenschutz, besonders in Onlineshops, da hier auch sensible Daten wie die Kontoverbindung oder die Kreditkartennummer angegeben werden, für andere eher die Angaben zu ihrem geistigen Eigentum. Dies ist vor allem in sozialen Netzwerken wichtig, in dem Fotos, Videos aber auch Texte beliebig oft geteilt werden können.