In Österreich wird die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen regelmäßig ermittelt.

So wird die Sicherheit im alltäglichen Straßenverkehr gewährleistet. Bei einem maroden PKW ist es schließlich nur eine Frage der Zeit bis der Fahrer, die Beifahrer oder andere Verkehrsteilnehmer durch technische Gebrechen gefährdet werden.

Das „worst case Szenario“ sind bestimmt defekte Bremsen. So können einige Tonnen Stahl schnell zu einer unkontrollierbaren Gefahr werden.

Das §57a Pickerl dient also in erster Linie dem Gemeinwohl, obwohl viele Autobesitzer von den wiederkehrenden Prüfungsterminen und deren Kosten genervt sein können. Letztlich geht es aber nur um die Aufrechterhaltung von der angesprochenen Sicherheit und zu einem gewissem Maße des Wertes des Autos.

Hinweis: Als erste Anlaufstelle für die Überprüfung sollte immer der eigene Automobilclub, wie der ÖAMTC oder Arbö, gewählt werden. Die dortigen Angebote bieten meist ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.

Tipp: Rechtzeitig Pickerl machen lassen

Was wird bei der § 57a Begutachtung alles überprüft?

Eine ganze Reihe von wichtigen Gerätschaften wird einem Test unterzogen, wenn die Pickerl-Prüfung ansteht. Zu diesen verkehrswichtigen Einzelteilen gehören neben der Karosserie und den Reifen ebenso die Beleuchtung oder sonstige, moderne Aussattung. Von besonderer Bedeutung sind selbstverständlich der Motor und die Bremsen. Für all die folgenden Punkte existiert ein genau gesetzlich definierter Prüfkatalog.

Tipp: Wen Sie neben der Pickerl Überprüfung ihr Auto mit aktuellen Komponenten wie beispielsweise Anhängerkupplungen oder einem Dachträger für vielseitige Einsatzzwecke ergänzen möchten finden Sie unter der Domain kupplung.at ein vielseitiges Angebot. Nutzen Sie die Pickerl Begutachtung gleich für weitere Wünsche rund um ihr Auto!

Wie werden die Bremsen genau überprüft?

Verschiedenste Bestandteile der Bremsanlage und die zugehörigen Komponenten werden ganz genau unter die Lupe genommen:

  • Sind die Bremsbeläge abgenutzt?
  • Wie ist der Zustand der Bremsflüssigkeit?
  • Unter welchem Druck stehen die Leitungen?

Diese und viele weitere Fragen werden beim Check von mehr als 30 unterschiedlichen Komponenten geklärt. Dabei wird meist ein Bremsenprüfstand verwendet, der die Normen der EU bezüglich Bremsendruck prüft. So muss die Betriebsbremse beispielsweise eine Bremskraft von 50 Prozent und die Festellbremse eine Kraft von 16 Prozent aufweisen, damit das Auto in Europa unterwegs sein darf. All dies wird durch die § 57a Begutachtung festgestellt.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • spürbarer Druckabfall durch Luftaustritt
  • Manometer arbeitet fehlerhaft
  • Handbremsventil gebrochen oder beschädigt
  • Bremskraftverstärker ohne Wirkung

Wie wird der Motor getestet?

Zwei besondere Punkte sind für diese Prüfung ausschlaggebend. Auf der einen Seite geht es um eventuelle Mängel und auf der anderen Seite um die Umwelteinflüsse des Wagens bzw. welche Emissionen er abgibt. Der Auspuff kann auch mit dieser Prüfung in Verbindung stehen und diese Komponente schließen wir folglich hier mit ein.

Den Nummer 1 Störfaktor stellt austretendes Öl dar. Die Substanz verschmutzt die Umwelt und sollte eigentlich im Motor als Schmiermittel dienen, was bei Lecks fehlen würde. Zudem kann eine unzureichende Verbrennung für erhöhte Emissionen führen. Das Pickerl stellt sicher, dass diese Schadquellen nicht vorhanden sind.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • Die Auspuffanlage ist undicht und sorgt für höhere Lärmentwicklung
  • Bauteile zur Emissionsminderung schadhaft
  • Flüssigkeitsverlust
  • Motoren mit oder ohne Fremdzündung

Hinweis: Vor Reparaturen im Motorraum scheuen sich zahlreiche Autobesitzer, da es beispielsweise beim Austausch der Ölwanne schnell sehr teuer werden kann.

Welcher Prüfung werden die Räder unterzogen?

Jeder Wagenbesitzer kennt die notwendige Profilhöhe für die Reifen im Winter wie im Sommer. Dafür ist kein Mechaniker notwendig. Doch einen feinen Haarriss in der Felge erkennt ein normaler Konsument nicht. Trotzdem kann dieses praktisch unsichtbare Manko zu schweren Reifenschäden führen. Außerdem muss die volle Funktion der Federung bei der Begutachtung sicher gestellt werden.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • Achskörperbruch
  • geringes Spiel der Achsaufhängung
  • hoher Verschleiß der Federung
  • Wirkungslosigkeit der Stoßdämpfer

Wie wird die Lenkvorrichtung geprüft?

Seit die meisten PKWs mit Servolenkung fahren, bemerken wir gar nicht mehr, welchen Belastungen dieses System ausgesetzt ist. Wenn die Lenkung versagen würde, dann wäre dies fast so schlimm, wie ein Defekt der Bremsen. Aus diesem Grund wird das Lenksystem bei der § 57a Pickerl-Prüfung nicht ausgelassen.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • Endanschlag der Lenkung ohne Wirkung
  • Schwergängigkeit
  • Lenksäule ist gelockert
  • Undichtheit beim Lenkgetriebe

Welchen Tests wird die Windschutzscheibe und die Beleuchtung unterzogen?

Dem Laien erscheint auch diese Kontrolle erst einmal einfach und beinahe schon überflüssig. Ob alle Lampen brennen, kann immerhin jeder selbst feststellen, indem rund um das angelassene Auto spaziert. Aber sind die Leuchtkörper auch tatsächlich richtig justiert? Außerdem kann ein defekter Defroster große Auswirkungen auf die Sicht des Fahrers haben.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • Befestigung unzureichend
  • Scheinwerfer zu hoch und niedrig
  • Schaltfehler
  • Scheiben ohne Genehmigungszeichen

Welche weiteren Komponenten werden geprüft?

Neben den genannten Bauteilen muss selbstverständlich auch die Karosserie und die sonstige Ausstattung eines modernen Wagens vollkommen intakt sein. Da die modernen Fahrzeuge einem technischen Wunderwerk gleichen, wird dieser Bestandteil der § 57a Begutachtung zunehmend komplexer. Moderne Mechaniker müssten beinahe schon eine IT Studium abgeschlossen haben, wenn die Hersteller nicht so viele Hilfsmittel zur Verfügung stellen würden.

Auszüge aus dem Prüfkatalog:

  • Allgemeiner Zustand des Rahmens
  • Kraftstoffbehälter undicht
  • Einbau lose
  • Retraktor nicht funktionsfähig

Wie oft muss das § 57a Pickerl erneuert werden?

In Österreich gilt bezüglich der Begutachtung das sogenannte „3,2,1 Prinzip“. Das bedeutet ein Auto muss 3 Jahre nach seiner Erstanmeldung zur Begutachtung. Danach dürfen nur mehr 2 Jahre verstreichen und nach dieser Prüfung muss das Pickerl jedes Jahr erneuert werden.

Da gerade bei Gebrauchtwagen die Erstanmeldung weit zurück liegt, sind es Autobesitzer meist gewohnt sich jährlich zur Prüfung anzumelden. Es existierten jedoch einige Fristen, welche diese Regelung etwas lockern.

Mit dem Pickerl Rechner vom ÖAMTC können Sie unter http://www.oeamtc.at/portal/oeamtc-pickerl-rechner+2500+1128017 genau berechnen wann ihre nächste Überprüfung fällig ist.

Wie sieht die zeitliche Toleranz bei der Begutachtung aus?

Grundsätzlich beträgt die Frist bis zur Neuausstellung des Pickerls 6 Monate. Da die Frist ein Monat vor dem eigentlichen Termin beginnt, muss die Begutachtung bis spätestens 4 Monate nach der eigentlichen Fälligkeit angefertigt werden. Viele Autobesitzer kennen diese 4-monatige Gnadenfrist und nutzen sie auch gerne. Das Datum des genauen Stichtages richtet sich nach der Erstanmeldung. Es wird jedoch meist nur der zugehörige Monate beachtet.

Hinweis: Wer jedoch immer die maximale Toleranz ausnützt, wird die Begutachtung immer weiter nach hinten verschieben und so gefährliche Defekte in Kauf nehmen.

Welchen Unterschied macht die Farbe des Pickerls?

Das weiße Pickerl ist sehr weit verbreitet, da eine große Gruppe von Fahrzeugen in diese Kategorie fällt:

  • Autos mit Benzinmotor und Katalysator
  • Autos mit einem Dieselmotor, der wenig Abgase erzeugt
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung (nach dem 1. 10. 1988)
  • Motorräder, die wenig Abgase erzeugen
  • Elektro-Autos und andere Kraftfahrzeuge

Sobald ein Kfz nicht in diese Kategorien fällt, erhält es ein grünes Pickerl. Die Begutachtung läuft jedoch bei beiden Arten ähnlich ab.

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