Das Finanzamt gilt nicht gerade als der beste Freund der Österreicher und Österreicherinnen. Dies macht sich auch daran bemerkbar, dass nach wie vor viele Menschen in Österreich darauf verzichten, einen Lohnsteuerausgleich anzugehen.

  • Info: Man sollte den Lohnsteuerausgleich 2019 möglichst schnell durchführen – Umso rascher hat man das Geld, das man vom Finanzamt retour bekommt zur Verfügung. Im Jahr 2020 kann die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für die Jahre 2019,2018,2017,2016 und 2015 durchgeführt werden.
  • Tipp: Für das Jahr 2014 ist der Lohnsteuerausgleich nur noch bis zum 31.12.2019 möglich.
  • Wer noch offene Fragen zum Thema Lohnsteuerausgleich hat und Informationen zu den aktuellen Änderungen für 2019/2020 benötigt sollte sich bei den Steuertagen der Arbeiterkammer beraten lassen oder einen Termin  bei der Steuerberatung ausmachen.

 

Die Arbeitnehmerveranlagung 2019/2020 und häufig gestellte Fragen

Gleich zu Beginn sollen im Rahmen eines FAQs oft gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten aufgelistet werden. Dieser Überblick soll es vereinfachen, sich einen Überblick zu verschaffen.

Was ist die Lohnsteuer?

  • Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.

Wer gilt als Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sind natürliche Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen.

Was ist unter einem Lohnsteuerausgleich zu verstehen?

Der Lohnsteuerausgleich ist in Österreich unter den Begriffen Arbeitnehmerveranlagung, Jahresausgleich, Steuerausgleich oder Jahresausgleich bekannt. Arbeitnehmer können mittels Formular oder auch online vom zuständigen Finanzamt (Wohnort) Geld zurückfordern, das anteilig zu viel bezahlt wurde bzw. ihnen rechtlich zusteht.

Verspricht eine Arbeitnehmerveranlagung automatisch Geld?

Es kommt bei einem Jahresausgleich nicht garantiert zu einer Rückzahlung, doch die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.

Lohnsteuerausgleich 2014 - Worauf achten?
Lohnsteuerausgleich 2014 – Worauf achten?

Wie kann der Steuerausgleich via Internet durchgeführt werden?

Es ist notwendig, sich vorab bei FinanzOnline zu registrieren. Details sind unter www.finanzonline.at in Erfahrung zu bringen. In Folge kann die Veranlagung einfach und schnell auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden.

Ist FinanzOnline nur etwas für Internet-Profis?

Nein. Das FinanzOnline Portal ist bewusst überaus anwenderfreundlich gestaltet, sodass auch Bürger mit Grundanwenderkenntnissen den Steuerausgleich via Internet durchführen können.

Was ist eine Pflichtveranlagung?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zwingend notwendig, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Verpflichtung ist einerseits gegeben, wenn das Gesamteinkommen (pro Jahr) mehr als 12.000 Euro betragen hat, andererseits, wenn andere Einkünfte die Pflichtveranlagungsgrenze von 730 Euro überschreiten, wenn im Kalenderjahr zumindest zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen wurden, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde oder wenn der Meldepflicht über Änderungen der Verhältnisse zur Pendlerpauschale und/oder zum Kinderbetreuungszuschuss nicht nachgekommen wurde.

Wann spricht man von einer Antragsveranlagung?

Wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt. Eine Antragsveranlagung kann ohne besonderen Grund beantragt werden. Die Abgabe der Lohnsteuererklärung (Formular L1) gilt als Antrag.

Wohin mit dem ausgefüllten Formular?

Die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) kann beim zuständigen Finanzamt persönlich abgegeben werden oder via Post oder Internet über FinanzOnline übermittelt werden. Im Falle von internationalen Sachverhalten (Formular L1i) oder in Zusammenhang mit Kindern (Formular L1k) sind diese Formulare mitzusenden.

Sind dem Antrag irgendwelche Unterlagen hinzuzufügen?

Nein. Lohnzettel und Belege (Rechnungen, Bestätigungen oder Zahlungsbelege) für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sollten jedoch für sieben Jahre aufbewahrt werden, da diese im Falle einer Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.

Wie kommt das Finanzamt dann an die Jahreslohnzettel?

  • Dafür sind die Arbeitgeber und andere Institutionen zuständig, von denen im vergangenen Jahr Einkünfte bezogen wurden.
  • Diese haben bis zum 25. Februar Zeit, die Einkünfte beim Finanzamt mittels der Jahreslohnzettel bekannt zu geben. Sind alle Einkunftsnachweise beim Amt eingelangt, kann der Steuerausgleich verschickt werden.

Wie lange muss auf das Geld gewartet werden?

Wichtig: Genaue Angaben führen zu weniger Wartezeit
Wichtig: Genaue Angaben führen zu weniger Wartezeit

Wenn die Daten beim Finanzamt eingelangt sind und alle Angaben ihre Richtigkeit haben, dauert die Bearbeitung etwa einen Monat. Daraufhin erfolgt der Bescheid und das Geld landet quasi zeitgleich auf dem Konto.

Woran kann es liegen, dass sich Verzögerungen einstellen?

Oft sind unkorrekte Angaben ausschlaggebend.

Wurden beispielsweise die Bank- oder Adressdaten falsch angegeben, kommt es zur falschen Bearbeitung des Antrags, woraus erhebliche Verzögerungen resultieren. Es gilt, sich bei der Durchführung des Lohnsteuerausgleichs Zeit zu nehmen und vor dem Abschicken der Daten alle Angaben noch einmal genau zu überprüfen.

Ab wann kann die Arbeitnehmerveranlagung durchführt werden?

Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 01.01. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Sollte das Abschicken des Antrags nicht funktionieren, kann das Fehlen des Jahreslohnzettels dafür ausschlaggebend sein.

Wie lange hat man Zeit, den Lohnsteuerausgleich zu erledigen?

Bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Beispiel: Der Antrag für den Lohnsteuerausgleich 2014 kann bis Ende Dezember 2019 gestellt werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform

Es gibt nach wie vor Menschen, die das Internet als fremdes Terrain empfinden. Aus diesem Grunde besteht weiterhin die Möglichkeit, den Lohnsteuerausgleich auf dem bereits bekannten Wege zu arrangieren. Es gibt folgende Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung:

  • L 1
  • L 1k
  • L 1i

Alle Formulare sind in maschinenlesbarer Form gestaltet. Entscheidend ist, dass nur Originalformulare Verwendung finden dürfen und keine Kopien, da diese maschinell nicht lesbar sind. Wer die Erklärung via Post oder persönlich abgeben möchte, dem steht ein Bestellservice für die Erklärungsformulare zur Verfügung.

Für jedes Kind muss das Formular L 1k mitbestellt werden, bei Auslandseinkünften das Formular L 1i. Damit eine optimale Verarbeitung gewährleistet werden kann, sollten die folgenden Tipps Beachtung finden – dadurch kann eine rasche Bearbeitung gefördert werden:

  • Das Formular ist in Blockschrift (Großbuchstaben) auszufüllen.
  • Ausschließlich schwarze oder blaue Tinte verwenden.
  • In jedes Kästchen nur einen Buchstaben, eine Ziffer oder ein Sonderzeichen einfügen.
  • Textfelder sind von links nach rechts auszufüllen, Betragsfelder rechtsbündig.
  • Leerbleibende Felder müssen frei gelassen und nicht durchgestrichen werden.
  • Anmerkungen außerhalb der vorgesehenen Felder können nicht maschinell gelesen werden.
  • Schleichen sich in den Betragsfeldern Fehler ein, erfolgt die Korrektur, indem der falsche Betrag zur Gänze unkenntlich gemacht wird: Die gesamte Zahl wird dann neben, über oder unter den Eintragungsfeldern angeführt.

Die Arbeitnehmerveranlagung in elektronischer Form

Wer mit dem Internet einigermaßen vertraut ist, kann die Arbeitnehmerveranlagung online erledigen. Die elektronische Variante birgt viele Vorteile in sich. So kann der Lohnsteuerausgleich jederzeit bequem im heimischen Wohnzimmer erfolgen und dem Finanzamt schnell übermittelt werden. Zunächst wird die Webseite von FinanzOnline aufgerufen.

Bei Fragen: Einfach an die FinanzOnline Hotline wenden
Bei Fragen: Einfach an die FinanzOnline Hotline wenden

Wer noch keine Zugangsdaten hat, um sich einzuloggen, kann sich online anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die notwendigen Zugangskennungen (Teilnehmer-ID, Benutzer-ID und PIN) mit Rückscheinbrief (RSa) zugesandt. Im Folgenden werden die Vorteile von FinanzOnline aufgelistet:

  • Rund um die Uhr ist eine kostenlose Anwendung möglich.
  • Der herkömmliche, gefürchtete Amtsweg wird vermieden, er erfolgt nämlich stressbefreit via Internet.
  • Änderungen von personenbezogenen Grunddaten sind jederzeit von zu Hause aus durchführbar (z.B. Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer).
  • Bei Bedarf können zu jeder Zeit aktuelle Abfragen des Steuerkontos und Steueraktes getätigt werden.
  • Die Zustellung des Bescheides landet im persönlichen elektronischen Briefkasten (Data-Box) plus E-Mail-Verständigung.
  • Handysignatur
  • Es ist keine spezielle Software vonnöten.
  • Die Benutzerführung ist optimal (Online-Hilfe, Hotline).
  • Es wird auch eine behindertengerechte Anwendung geboten.

Was bedeutet der Begriff „Handysignatur“?

Abgesehen von dem bewährten Login mit Zugangskennungen und der Bürgerkarte kann der Einstieg in FinanzOnline nun auch mit dem Handy erfolgen. Die Handysignatur kann mit FinanzOnline oder der Bürgerkarte aktiviert werden. Sollten die Teilnehmercodes in Vergessenheit geraten, kann die Zustellung der neuen Zugangskennungen auch direkt auf das Handy erfolgen. In vielen Fällen kann durch die Handysignatur der persönliche Gang zur Post oder zu einem Finanzamt also vermieden werden.

Was bedeutet der Begriff „Fastviewer“?

Die FinanzOnline Hotline 0810/22 11 00 ist von Montag bis Freitag, zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Österreichweit gilt der Ortstarif. Die Anwendung Fastviewer erlaubt es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Eingaben auf dem eigenen Bildschirm zu zeigen. Dadurch ist es möglich, eine überaus zielgerichtete Hilfe in Anspruch zu nehmen und Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen.

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