Eine möglichst hohe Rendite und damit satte Gewinne: Diesen Wunsch verbinden Anleger mit Aktien und Wertpapieren. Meist werden sie nicht enttäuscht. Allerdings freut sich nicht nur der Konsument, sondern auch der Staat.
Denn jeder Cent, der mit Aktien in Österreich verdient wird, unterliegt der Steuerpflicht. Diesbezüglich wurden in den vergangenen Jahren zwar einige Änderungen vorgenommen. Letztlich ist es aber weit weniger kompliziert, als es vielleicht den Anschein hat.
In der Regel müssen Sie als Sparer sich um nichts weiter kümmern. Nur in einigen Ausnahmefällen kann und sollte man aktiv werden, um kein Geld zu verschenken. Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Steuerberatung leisten können, sondern lediglich über die Grundlagen der Besteuerung von Aktien und Wertpapieren informieren.
Steuern auf Aktien
In Aktien zu investieren und Wertpapiere zu kaufen, gilt in Zeiten niedriger Zinsen als renditestarke Alternative zu Sparbuch und Tagesgeld. Gewinne lassen sich dabei vornehmlich auf zwei Wegen realisieren:
- Sie kaufen günstig Aktien in Österreich, warten bis der Kurs des Papiers steigt und verkaufen Ihre Anteile dann. Beispiel: Sie haben bei Ihrem Broker in Österreich seinerzeit 25 Euro pro Aktie bezahlt und 100 Anteile erworben. Insgesamt betrug Ihr Investment somit 2.500 Euro (plus Gebühren für den Kauf). Mittlerweile sind die Aktien aber nicht mehr 25 Euro, sondern 33 Euro wert. Kurzum: Je Aktie beträgt der Kursgewinn acht Euro, macht in der Summe 800 Euro (abzüglich der Gebühren für den Kauf und den Verkauf, die der Broker in Österreich berechnet). Diesen Gewinn müssen Sie in Österreich versteuern.
- Die zweite Option, die auf lange Sicht deutlich effektiver sein kann, als die Gewinne durch Kursveränderungen, sind die regelmäßigen Ausschüttungen der Dividende. Ob, wann und in welcher Höhe Aktiengesellschaften Dividenden zahlen, lässt sich vorab nur erahnen. Laufen die Geschäfte gut, gibt es zumeist eine Dividende. Auf der anderen Seite kann die Dividende aber auch gestrichen oder gekürzt werden. Das kommt vor allem in Krisenzeiten immer wieder vor. Wenn, dann wird eine Dividende je Aktie gezahlt. Beispiel: Sie haben 100 Aktien des Unternehmens in Ihrem Depot, erhalten Sie 100 Mal die Dividende. Bei einer Ausschüttung von 0,75 Euro je Anteil, wären das zum Beispiel 75 Euro, die dann der Kapitalertragssteuer unterliegen.
Wie werden Wertpapiere besteuert?
Die entscheidende Frage: Wie werden Wertpapiere besteuert? In Österreich greift, wie bereits erwähnt, die sogenannte Kapitalertragsteuer (KESt). Maßgeblich ist Paragraf 27a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes:
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen
- 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von 25%,
- 2. in allen anderen Fällen einem besonderen Steuersatz von 27,5%
und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen (§ 2 Abs. 2) zu berücksichtigen, sofern nicht die Regelbesteuerung (Abs. 5) anzuwenden ist.
Konkret heißt das:
- Zinsen, die auf Girokonten oder Sparbüchern gutgeschrieben werden, besteuert der Staat mit 25 Prozent.
- Für Aktien und generell Wertpapiere wie zum Beispiel Fonds und ETF wird ein Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent veranschlagt. Diese 27,5 Prozent gelten seit 2016. Bis 2015 wurden Kapitalerträge in Österreich pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Beispielrechnungen
Zinsertrag / Dividende | Steuersatz (KESt) | Zu zahlende Steuer | |
---|---|---|---|
Sparbuch, Girokonto | 500,00 € | 25,00% | 125,00 € |
Aktien | 500,00 € | 27,50% | 137,50 € |
Sparbuch, Girokonto | 1.000,00 € | 25,00% | 250,00 € |
Aktien | 1.000,00 € | 27,50% | 275,00 € |
Abgeltungssteuer – Wertpapierbesteuerung in Österreich
Der große Vorteil für Sie als Konsument: Sie müssen nicht erst Taschenrechner, Papier und Stift zur Hand nehmen und selbst berechnen, wie hoch die Kapitalertragssteuer auf Ihre Gewinne ist. Das übernimmt der Broker in Österreich für Sie. Denn die Kapitalertragssteuer funktioniert als Abgeltungssteuer.
Was heißt das? Der Broker oder die depotführende Bank versteuert automatisch alle Gewinne – ob nun Dividenden oder Veräußerungsgewinne – und führt den entsprechenden Betrag in Ihrem Namen an das Finanzamt ab.
Man spricht in dem Zusammenhang von einer Abgeltungssteuer, weil Ihre Steuerschuld damit bereits abgegolten ist und Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Keine Formulare, kein Stress – sondern ganz einfach die Freude über den Gewinn, den Sie mit Aktien in Österreich erzielt haben.
Wie werden in Österreich Wertpapiere aus dem Ausland besteuert?
Etwas komplizierter wird das Thema Steuern auf Wertpapiere in Österreich, wenn Sie Ihre Gewinne nicht nur hierzulande, sondern auch im Ausland erzielen. Das ist bereits der Fall, wenn Sie Aktien aus Deutschland, den USA oder einem anderen Staat kaufen oder aber Fonds erwerben, deren Fondsgesellschaft nicht in Österreich, sondern beispielsweise in Luxemburg ansässig ist.
Bei einer solchen Konstellation sollten Sie sehr genau rechnen und müssen Sie sich gegebenenfalls selbst darum kümmern, dass Ihr wohlverdienter Gewinn nicht zum größten Teil von Steuerforderungen geschluckt wird. Möglich macht es das Doppelbesteuerungsabkommen, das Österreich mit vielen Ländern geschlossen hat.
- Sie als Steuerzahler profitieren von dieser Regelung. Denn nur so ist es Ihnen möglich, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Das ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, lohnt sich aber – insbesondere, wenn es sich um höhere Beträge handelt.
- Trauen Sie es sich nicht selbst zu, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel von einem Steuerberater. Bei geringen Beträgen hingegen sollte Sie überlegen, ob sich die Mühe tatsächlich rentiert.
Was besagt das Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich?
Wenn Sie inländische Aktien besitzen, ist es relativ einfach: Der Broker in Österreich behält die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent ein und zahlt sie an das Finanzamt. Da die Steuer an der Quelle erhoben wird, also in Österreich, spricht man von einer Quellensteuer.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie in Ihrem Portfolio Aktien ausländischer Unternehmen haben. Liegen in Ihrem Depot etwa Aktien aus Deutschland, wird die Dividende zunächst in Deutschland besteuert (ausländische Quellensteuer) und danach in Österreich mit der Kapitalertragssteuer. Ohne das Doppelbesteuerungsabkommen würden sie also zweimal zur Kasse gebeten und müssten zweimal Steuern auf Ihre Aktiengewinne zahlen.
In Österreich gilt: Der Quellenstaat, in unserem Beispiel Deutschland, darf maximal 15 Prozent einbehalten. Der österreichische Fiskus erhält bei Tagesgeld- oder Sparbuchzinsen dann noch 10 Prozent und bei Dividenden sowie sonstigen Wertpapiergewinnen 12,5 Prozent. In der Summe ergibt sich daraus der bekannte Wert von 25 bzw. 27,5 Prozent.
Inländische Kapitalertragsteuer | 27,50 Prozent |
---|---|
Anrechenbare ausländische Quellensteuer | 15,00 Prozent |
Verbleibende inländische Kapitalertragsteuer | 12,50 Prozent |
Da viele Nationen, so auch Deutschland, einen höheren Steuersatz auf Kapitalerträge als 15 Prozent haben, können Sie als Anleger die Differenz zurückfordern. Ansprechpartner ist die ausländische Steuerbehörde, die für diese Zwecke meist entsprechende Formulare zur Verfügung stellt.
Um dieses Steuerkonstrukt anhand deutscher Aktien zu verdeutlichen: In Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Kapitalerträge derzeit 26,375 Prozent. Dieser Wert setzt sich aus der Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 Prozent und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (bezogen auf die Abgeltungssteuer) zusammen.
Damit liegt die ausländische Quellensteuer bei Aktien aus Deutschland 11,375 Prozent über den anrechenbaren 15 Prozent, die laut Doppelbesteuerungsabkommen erhoben werden dürfen. Diese Differenz kann man sich erstatten lassen.
Staat (Quellenstaat) | Deutschland | Luxemburg |
---|---|---|
Ausländische Quellensteuer | 26,375% | 15,00% |
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar | 15,00% | 15,00% |
Inländische Kapitalertragssteuer (Österreich) | 27,50% | 27,50% |
Inländische. Kapitalertragsteuer abzüglich der anrechenbaren ausländische Quellensteuer | 27,50% | 27,50% |
- 15,00% | - 15,00% | |
= 12,50% | = 12,50% | |
Gesamtbesteuerung (ausländische Quellensteuer plus noch zu zahlende inländische Kapitalertragsteuer) | 26,375% | 15,00% |
+ 12,50% | + 12,50% | |
= 38,875% | = 27,50% | |
Besteht ein Rückforderungsanspruch? | Ja | Nein |
Rückforderung = ausländische Quellensteuer | 26,38% | 15,00% |
Rückforderung = ausländische Quellensteuer abzüglich Prozentsatz laut Doppelbesteuerungsabkommen | -15,00% | -15,00% |
= 11,375% | = 0,00% |
Die Differenz fällt je nach Land, aus dem die Aktien bzw. Wertpapiere stammen, unterschiedlich aus. In Frankreich beträgt der Steuersatz zum Beispiel 30 Prozent, ebenso in Schweden. In den Niederlanden und den USA ergibt sich aufgrund des niedrigen Steuersatzes von 15 Prozent hingegen kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Wichtig: Der Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden, und zwar stets in dem Land, in dem die Quellensteuer oberhalb der vereinbarten 15 Prozent einbehalten wurde. Dazu müssen in der Regel Nachweise erbracht werden, dass die Kapitalertragsteuer in Österreich gezahlt wurde.
Steuer auf Finanzprodukte
Die Steuervorschriften und das Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich auf alle Finanzprodukte in Österreich anwenden. Ob Sie ein paar Euro auf dem Tagesgeldkonto sparen, Festgeld nutzen oder Ihr Kapital in Wertpapiere investieren, ist unerheblich. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Aktien, Fonds, ETFs, Zertifikate oder Anleihen handelt.
Wichtig sind vor allem die beiden Steuersätze:
- 27,5 Prozent für Aktien und Co.
- 25,0 Prozent für Zinsen von Sparbücher und Girokonten
Einbehalten wird die Kapitalertragsteuer, sobald ein Gewinn erzielt wird. Das heißt beim Sparbuch, sobald die Zinsen gutgeschrieben werden, und bei Aktien, sobald die Dividende fällig ist. Für Sie als Kunde erfolgt der Steuerabzug automatisch. Die Abgeltungssteuer wird von Ihrer Bank oder Ihrem Broker in Österreich abgeführt.
Was gilt bei einem Broker im Ausland?
Haben Sie sich nicht für einen Broker in Österreich, sondern für ein ausländisches Unternehmen entschieden, haben Sie mit Blick auf die Steuerlast deutlich mehr Arbeit. Denn der ausländische Broker kann für Sie keine automatische Steuerabgeltung vornehmen.
Sie sind dann in der Pflicht und müssen die mit Aktien oder Ihrem Sparvermögen erzielten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung aufführen. Der einzige Vorteil: Sie zahlen die Steuer auf Aktien und Co. mit einem gewissen zeitlichen Versatz.
Steuern bei Fonds- und ETF-Sparplänen in Österreich
Direkt in Aktien zu investieren, ist zwar ein Weg, den immer mehr Konsumenten einschlagen. Deutlicher einfacher ist der Einstieg in die Welt der Wertpapiere über einen Sparplan. Empfohlen wird gemeinhin – insbesondere mit Blick auf die Kosten – ein ETF-Sparplan.
Damit investieren Sie auf einen Schlag in zig Unternehmen. Das können Aktiengesellschaften nur aus Österreich, nur aus Europa, aber auch aus der ganzen Welt sein. Die deutsche Stiftung Warentest rät zu ETF, die auf dem Index MSCI World basieren. Ein solcher ETF bündelt 1.600 Aktien aus 23 Industrienationen.
Auch steuerrechtlich sind ETFs und Fonds durchaus interessant. Es gilt zwar nach wie vor die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Doch es gibt zumindest eine Besonderheit bei thesaurierenden Fonds – also Fonds, die Gewinne nicht an den Sparer auszahlen, sondern wieder investieren.
Die Erträge thesaurierender Fonds werden nicht zu 100, sondern vorerst nur zu 60 Prozent mit 27,5 Prozent besteuert. Die übrigen 40 Prozent des Gewinns werden versteuert, sobald der Fonds oder ETF verkauft wird. Somit wird die Besteuerung zumindest teilweise aufgeschoben.
Das heißt: Der nicht versteuerte Anteil der Erträge kann im Laufe der Zeit weitere Gewinne generieren. Daraus ergibt sich immerhin ein kleiner steuerlicher Vorteil. Auch hier gilt: Sie als Konsument müssen sich keine Gedanken um Steuersatz und Prozentzahlen machen. Hierum kümmert sich Ihr Broker in Österreich bzw. Ihre Depotbank.
Fazit
Mit wenigen Ausnahmen – zu denen unter anderem Aktien ausländischer Unternehmen gehören – sind Aktien, Fonds, ETFs und Co. steuerrechtlich genauso einfach zu handhaben wie das klassische Tagesgeld.
Bei Wertpapieren greift in Österreich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent, die als Abgeltungssteuer direkt von Ihrem Broker in Österreich oder der depotführenden Bank an den Fiskus gezahlt wird. Kurzum: Sie haben mit Aktien und ETF keinerlei und wenn überhaupt nur wenig Mehrarbeit bei der Steuerklärung. Da lohnt es sich, über den Kauf von Aktien oder die Einrichtung eines ETF-Sparplans nachzudenken.
Wichtige Begriffe zu Steuern auf Aktien
- Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer wird für Kapitalerträge erhoben. Dazu zählen Zinsen, die auf dem Sparbuch oder mit dem Tagesgeldkonto erwirtschaftet wurde, ebenso wie Dividendenzahlungen bei Aktien.
- Abgeltungssteuer: Die Kapitalertragsteuer in Österreich ist eine typische Abgeltungssteuer. Da die Steuern direkt vom Broker oder der Bank an das Finanzamt abgeführt werden, ist die Steuerschuld des Kunden damit abgegolten. Daher die Bezeichnung Abgeltungssteuer.
- Quellensteuer: Quellensteuer besagt, dass die Steuer direkt an der Quelle abgezogen wird. Dabei wird nach der inländischen und der ausländischen Quellensteuer unterschieden. Häufig sind auch ausländische Quellensteuern als Abgeltungssteuer ausgelegt.
- Doppelbesteuerung: Wenn im Ausland bereits Quellensteuer bezahlt wurde – etwa bei ausländische Aktien – und der Ertrag anschließend auch im Inland versteuert wird, spricht man von einer Doppelbesteuerung. Um den Steuerzahler nicht über Gebühr zu belasten, gibt es mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen.