Bei den Beitragssätzen zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in Österreich zurzeit noch zwischen Arbeitern, Angestellten und anderen Versicherten Gruppen unterschieden. Die Berechnung orientiert sich am Bruttolohn.
Beratung zur Krankenversicherung in Österreich
Liegt dieser über der Höchstbeitragsgrundlage von 3.840 EURO pro Monat bzw. 53.760 EURO pro Jahr erfolgt keine Beitragsberechnung des die Grenze überschreitenden Lohns. Eine Servicegebühr in Höhe von 10,-EURO pro Jahr wird für die im Jahr 2005 eingeführte e-Card erhoben. Und zwar zum 15. November für das Folgejahr.
Die prozentuale Berechnung
Arbeiter Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil Pensionäre
Arbeiter 3,95% 3,7%
Landarbeiter 3,80% 3,7%
Angestellte 3,82% 3,83%
Öffentlich Bedienstete 4,20% 3,60% 4,75%
Selbständige 9,10%
Landwirte 7,50%
Pensionäre 4,95%
Wer sind in Österreich die einzelnen Träger
Als Erstes sei hier die Gebietskrankenkassen für jedes österreichische Bundesland erwähnt.
Für die Zuständigkeit ist der Sitz der Arbeitsstätte des Versicherungsnehmers maßgebend.
Versichert sind hier Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Heimarbeiter und auch die Vorstandsmitglieder einer AG. Ebenso Bezieher von Pensionsgeldern nach dem ASVG (wohnsitzorientiert) und Leistungsbezieher nach AIVG.
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA).
Hier ist versichert, wer in Österreich im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder durch Wahl bzw. Entsendung eine Staatsfunktion bekleidet. Bedienstete des Bundes (seit 01.01.1999 im Dienst) und Bedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden (seit 01.01.2001 im Dienst) und Bedienstete der Universitäten sind ebenfalls in der BVA pflichtversichert.
Das Versicherungsverhältnis dort bleibt bei Pensionierung erhalten.Die Betriebskrankenkassen versichern ihre eigenen Angestellten und deren Angehörige; berechtigter Anspruch vorausgesetzt.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ist zuständig für Selbständige und Freiberufler und auch Bezieher einer Pension nach GSVG.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gilt für alle selbständigen Land- und Forstwirtschaftler in Österreich sowie ihre hauptberuflich mitarbeitenden Familienmitglieder und Pensionäre.
Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau versichert die Bediensteten der öffentlichen und privaten Bahnen incl. deren Eigenbetriebe und Hilfseinrichtungen.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger fast alle Krankenkassen zusammen.
Was Versicherungsnehmer sonst noch wissen sollten
Versicherungsnehmer und Ihre berechtigt mitversicherten Familienmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft für medizinisch notwendige Behandlungen versichert. Allerdings ist in Österreich ein Selbstbehalt von 20% zu zahlen. Es besteht auch keine freie Arzt- oder Krankenhauswahl.
Es kommt letztlich darauf an, ob der bevorzugte Arzt, insbes. Facharzt, bzw. das gewünschte Krankenhaus einen Vertrag mit der Versicherung des Versicherungsnehmers abgeschlossen hat.
Wenn Sie als Versicherungsnehmer diese Einschränkungen umgehen möchten ist eine Zusatz- oder Privatversicherung unumgänglich. Sie bietet dann die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Wartezeiten für Behandlungen und Operationen usw. verkürzen sich.
Die Tarifwahl Sonderklasse ist optimal für den Fall der stationären Versorgung.
Über die gesetzlich gegebene Grundversorgung hinaus genießen Sie:
- freie Arztwahl auch in Privatkliniken
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- kürzere Wartezeiten für Behandlungen und Operationen
- Abdeckung der Begleitkosten bei stationärer Aufnahme des Kindes sowie
- die Wahl der Behandlungsmethode.
Der Tarif Privatarztwahl als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet darüber hinaus weitere Annehmlichkeiten.
Dazu gehören:
Akupunktur
Chiropraktik
Homöopathie
verordnete Heilbehandlungen (Massagen, Gymnastik, Logopädie, Ergo- und Manualtherapie)
verordnete psychotherapeutische und tagesklinische Behandlungen
Auch Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte sind in diesem Leistungspaket enthalten. Zusätzliche Honorare für Ärzte ohne Kassenvertrag werden übernommen.
Die dritte zusätzliche Variante ist die Taggeld Versicherung.
Sie kann folgende Leistungen umfassen:
> Stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung
> Stationäre Aufenthalte in Hospizen oder Palliativstationen
> notwendige Aufenthalte in Kur- oder Genesungsheimen sowie für
> erforderliche Interimspflege.
Je nach dem welchen Tarif der Versicherungsnehmer für sich wählt wird ein Taggeld in Höhe von 25,- bis 120,- Euro pro Tag gezahlt.
Damit können vom Versicherungsnehmer die anfallenden Kosten für:
* Hilfe im Haushalt und Kinderbetreuung
* Telefonkosten
* Heilbehelfsartikel (z. B. orthopädische Schuheinlagen oder Blutzuckermessgeräte)
* Verdienstausfälle
* Selbstbehalte der Anstallten für spezielle Wahlbereiche (Arzt, Krankenhaus)
abgedeckt werden.
Beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung gelten bezüglich der zu zahlenden Prämie mehrere Kriterien:
Das Alter
Das Geschlecht
Der Gesundheitszustand
Die Höhe der Selbstbeteiligung
Geografischer Abdeckungsradius (z. B. nur Österreich, europaweit oder weltweit)