Viele Menschen versuchen den Traum der Selbständigkeit zu leben. Unabhängigkeit, endlose Möglichkeiten, Eigenverantwortung und kein nerviger Boss über ihnen. Doch der Traum kann sich schnell zu einem Albtraum wandeln.
Diese Berufsgruppe muss sich mit höheren Risiken auseinandersetzen. Über die Möglichkeiten, sich selbständig machen zu können in Österreich und mögliche Risiken und Informationen zum Thema „Neue Selbständige“ bietet unser Ratgeber einen Überblick.
Für wen eignet sich die Selbständigkeit?
Die Eigenverantwortung bringt mit sich, dass Sie sich um die meisten Angelegenheiten selbst kümmern müssen. Wenn Sie Monat für ein Monat ein sicheres Einkommen auf Ihrem Konto wiederfinden wollen, ist die Selbständigkeit in der Alpenrepublik womöglich nicht die passende Alternative. Wir klären Sie zu diesen Themen nun auf.
Ist die Selbstständigkeit wirklich so unattraktiv?
Häufig ist zu vernehmen, dass diese Ausübung als Schuldenfalle zu betrachten ist, auch in Deutschland. Wenn wir nun die Statistik in der Alpenrepublik zu Rate ziehen, so ist ein klares Bild zu sehen. So wurde untersucht, wie viele Menschen zehn Jahre nach Gründung der Firma noch selbständig leben bzw. tätig sind. Das Ergebnis sind über 80 Prozent. Es gibt jedoch einen kritischen Punkt, der sich in den letzten Jahren verstärkt hat.
Wichtig: Vorsicht vor Scheinselbständigkeit
Die Scheinselbständigkeit. Dabei ist nicht unbedingt gemeint, dass der Verbraucher einen Vorteil daraus beziehen will. Vor allem die Arbeiterkammer rührt dahingehend die Trommel. Firmen stellen Verbraucher immer öfter über einen Werkvertrag ein, sie fallen somit steuerrechtlich unter die Selbständigkeit, werden aber wie Angestellte behandelt.
Was ist der Hintergrund? Die Firma scheut sich vor der sozialen Verantwortung. Für Steuern, die Vorsorge und Krankenversicherung ist der vermeintliche Selbständige nun in der Verantwortung. Sollten Sie dahingehend Fragen oder Probleme haben, so ist die Arbeiterkammer eine hervorragende Anlaufstelle. Wir wollen auf diesen Aspekt nun näher eingehen und Ihnen wichtige Auskünfte unterbreiten.
Was sind neue Selbständige?
Diese Bezeichnung betrifft nun die Verbraucher, die in der Regel einen Werkvertrag innehaben. Für diese Tätigkeiten benötigt es keine Gewerbeberechtigung. Das heißt, dass sie frei auszuüben sind. Bekannte Beispiele dafür sind Autoren oder Vortragende. Die WKO informiert unter https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Sozialversicherung-fuer-selbststaendig-Erwerbstaetige/Neue_Selbstaendige.html direkt über die Details zum Thema neue Selbständige und worauf es hierbei zu achten gilt.
Wichtig: Was ist ein Werkvertrag?
Wichtig ist jedoch an dieser Stelle die Bedeutung von einem Werkvertrag. Laut dem ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) gibt ein Werkvertrag vor, dass der Vertragspartner eine Herstellung eines Werkes übernimmt und dafür ein Entgelt kassiert. Der Fokus erfolgt dabei auf der Dienstleistung. So wird das Ergebnis bezahlt bzw. der Erfolg, was zur logischen Konsequenz hat, dass kein Stundenlohn vorhanden ist.
Das sind die Merkmale für den Werkvertrag
- Sie sind unabhängig vom Auftraggeber.
- Sie müssen die Tätigkeit nicht persönlich ausführen.
- Sie sind nicht weisungsgebunden.
- Sie verfügen über eine unternehmerische Struktur (Computer, Laptop, Schreibtisch, Bürozubehör, etc.).
Wer erfolgt die Versicherung in der Selbständigkeit?
Hier kommen wir nun zu einem sehr interessanten Bereich, den viele Verbraucher in dieser Richtung vernachlässigen. Die zuständige Anlaufstelle ist die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, abgekürzt SVA. Sie müssen Ihre Tätigkeit dieser Behörde unter zwei Umständen melden:
- Entweder Sie haben ein jährliches Bruttoeinkommen, das 6,453,36 € übersteigt
- oder Sie gehen noch einer anderen Erwerbstätigkeit nach, sodass die Grenze von 4,743,72
Euro Gültigkeit besitzt.
Wichtig: Grenzen beachten und Zuschläge vermeiden
Dabei müssen Sie beachten, dass der Bezug einer Pension, von Krankengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld oder sonstige Sonderunterstützungen dazu führen, dass die untere Grenze einzuhalten ist. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie Ihre Arbeit nicht melden müssen, so kann Sie das teuer zu stehen kommen.
Wann wird die Sozialversicherung informiert?
Spätestens dann, wenn Sie den Einkommenssteuerbescheid erhalten, wird auch die SVA darüber informiert, ob Sie oberhalb einer vorgegebenen Grenze liegen. Bei Versäumnissen ist mit einem Zuschlag von 9,3 Prozent zu rechnen. Allerdings sind Sie dabei nicht nur krankenversichert. Sie erhalten als zusätzliche Service-Leistung eine Pensionsversicherung und eine Unfallversicherung.
Wenn Sie sich darüber informieren wollen, wie hoch Ihre zu leistenden Beiträge sind, so gibt es Versicherungsrechner von der SVA, die Sie im Internet finden. In der Regel ist es jedoch so, dass 27 Prozent vom Nettoeinkommen von der SVA beansprucht werden. Wir weisen Sie in diesem Ratgeber darauf hin, dass Sie über das Jahr verteilt ausreichend Geld auf die Seite legen sollten.
Wie steht es um die Steuerpflicht für Selbständige in Österreich?
Diese Gruppe der Wirtschaft ist zwar nicht lohnsteuerpflichtig, aber einkommenssteuerpflichtig. Das heißt, dass Sie im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Dabei ist das Formular E1 auszufüllen. In Papierform haben sie dafür bis zum 30. April des Folgejahres Zeit, über FinanzOnline bis zum 30. Juni.
Diese Fristen lassen sich dadurch verlängern, indem die Erklärung von einem Steuerberater vorgenommen wird. Sollten sie zuvor noch keine derartige Tätigkeit ausgeführt haben, so müssen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Wir empfehlen Ihnen außerdem FinanzOnline. Sämtliche Belange lassen sich zu jeder Zeit und vollkommen unkompliziert über das Internet ausführen. Sollten Sie noch weitere Auskünfte benötigen, sollten Sie die Website des Finanzamtes besuchen.
Wie gründen Sie eine Firma – Selbständig machen in Österreich?
Ob nun in der Alpenrepublik oder in Deutschland, wenn Sie ein Gewerbe ausführen möchten, benötigen Sie eine Gewerbeberichtigung, die Ausnahme haben wir Ihnen gerade eben in diesem Artikel beschrieben.
Das heißt vor allem, dass Sie sich auch damit auseinandersetzen müssen, welche Rechtsform für die Gründung in Frage kommt. Beispielsweise GmbH, Limited oder Inhaberfirma. Umfangreiche Tipps zum Thema „Selbständig machen“ liefert das Bundesministerium für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/ich-mache-mich-selbststaendig/selbststaendig-machen.html .
Haben Sie ein Startkapital unter 1.000 Euro, ist die Form Limited zu empfehlen. Ab 10.000 Euro ist die GmbH gängig. Bei einer Inhaberfirma müssen Sie nur Eintragungsgebühren zahlen, allerdings tragen Sie die volle private Haftung. Auch steuerrechtliche Anliegen haben eine Auswirkung auf die Wahl der Rechtsform. Anschließend müssen Sie eruieren, ob die Pflicht vorherrscht, eine Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen. Bei einer GmbH, AG oder Genossenschaft liegt der Pflichtfall vor.
Was ist der Unterschied zwischen einem offenen und einem geschützten Gewerbe?
Beachten Sie außerdem, dass Sie nicht jedes Gewerbe einfach so verfolgen können, was in diesem Artikel ebenfalls schon Anklang gefunden hat. Nehmen wir als Beispiel den Begriff Autor her. Im Endeffekt kann sich jeder Bewohner der Alpenrepublik als Autor bezeichnen, wenn er einen Blog führt oder ein noch so unbedeutendes Buch veröffentlicht hat. Es gibt nämlich Ausübungen, die geschützt sind, und welche, die nicht geschützt sind. Die genauere Differenzierung finden Sie beispielsweise bei der Wirtschaftskammer. Wenn Sie selbständig als Industriemechaniker arbeiten wollen, so benötigten Sie freilich einen entsprechenden Nachweis, etwa eine Meisterprüfung.
Wo können Sie sich Auskünfte zur Gründung einholen?
Die meisten Verbraucher haben starke Bedenken, wenn es um die Gründung einer Firma bzw. eines Unternehmens geht. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Wenn Sie sich einigermaßen viel zutrauen, dann ist das Internet als Ansprechpartner ausreichend. Zum Thema „Mitarbeiter einstellen“ liefert zum Beispiel der Ratgeber auf http://www.jungunternehmermagazin.at/mitarbeiter-einstellen-das-muessen-jungunternehmer-wissen/ gute Orientierungspunkte.
Tipp: Vernetzen mit Gründungsseminaren
Doch unsere Kultur ist durch Kommunikation und Sozialisation geprägt. Gründerseminare sind dafür eine ideale Plattform. Tauschen Sie sich doch mit Leidensgenossen aus und hören Sie erfahrenen Hasen zu. Viele Verbraucher kämpfen zu Anfang mit den rechtlichen und finanziellen Belangen. Holen Sie sich die nötigen Informationen zur Sozialversicherung, zu den Steuern und den verschiedenen Unternehmensformen. Auch was Förderungen betrifft, ist ein solches Seminar einen Besuch wert.
Wie können Sie Schwachpunkte ausmerzen?
Verbraucher, die von selbständigen Tätigkeiten träumen, hegen oftmals allzu illusorische Vorstellungen. Es werden einzig die positiven Seiten betrachtet, aber die Schwächen der Idee gerne vernachlässigt. Dabei ist genau dieser Punkt so unheimlich wichtig, um das Risiko minimieren zu können. Das heißt zum einen, dass Sie Rat bei Freunden und Bekannten suchen sollten.
Tipp: Lassen Sie sich beraten
Womöglich kennen Sie jemanden, der bereits in der Selbstständigkeit tätig ist. Stellen Sie dieser Person doch einige Fragen und lassen Sie sich inspirieren. Geht es schließlich darum, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen, dann ist der Businessplan ein wichtiger Schritt in Richtung Gründung und Finanzierung.
Wenn Sie Geld von einer Bank benötigen, wird dies kaum ohne Businessplan vonstattengehen. Dabei erhalten Sie beispielsweise Hilfe von der Wirtschaftskammer oder dem Arbeitsmarktservice. Außerdem hilfreich sind Universitäten, Fachhochschulen und private Organisationen. Es gibt auch Wettbewerbe, in denen der beste Businessplan auserkoren wird, wobei jeder Mitbewerber davon profitiert, da jeder Plan von Experten kostenlos begutachtet wird. Außerdem finden Sie auf unserer Plattform einen umfangreichen Ratgeber zu diesem Bereich, der viele Hilfestellungen bietet.
Worauf müssen Sie achten bei der Gründung?
Wir haben Ihnen nun eine Fülle an Auskünften geboten. Dabei wurden einige wichtige Punkte angesprochen, die Sie in einem jeden Fall zu beachten haben. Als Service wollen wir Ihnen zum Abschluss hin noch einige wichtige Fragen und Anregungen liefern, die Sie bei Ihrem Vorhaben unbedingt beachten sollten, wobei die wichtigsten Aspekte aus diesem Artikel ebenfalls Erwähnung finden.
- Was ist bei der Gründung zu beachten? (Rechtsform, Eintragungspflicht in das Handelsregister, Sozialversicherung)
- Handelt es sich um ein Einzelunternehmen oder benötigen Sie Mitarbeiter?
- Wie sieht die Finanzierung aus? (Eigenkapital, Kredite, Förderungen, Versicherungen, Businessplan)
- Wie können Sie Ihr Unternehmen bewerben? (Zeitung, Radio, Internet, Social Media)
- Wo erhalten Sie die besten Tipps und Anregungen? (Wirtschaftskammer,Arbeitsmarktservice, Finanzamt, private Organisationen)
- Lassen Sie sich bei Fragen und Unklarheiten immer fachgerecht beraten, agieren Sie nicht blindlings auf eigene Faust – das kann sich schnell rächen.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg beim Selbständig machen in Österreich und bei ihrer Gründung – Nutzen Sie die Zeit sinnvoll und erstellen Sie einen Businessplan sowie ein Konzept für ihre Finanzierung und überlegen Sie sich die einzelnen Schritte.