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Behindertenausweis 2020 in Österreich beantragen – Voraussetzungen, Vorteile, Antrag, Parkausweis/Parken

Wieder am Leben teilhaben – ein Behindertenpass macht’s möglich

Menschen mit Einschränkungen, die von Geburt an oder infolge eines Unfalls spezielle Bedürfnisse haben, fühlen sich, nicht ganz ohne Grund, in die Ecke gedrängt. Ungefragt bekommen sie von wildfremden Ratschläge, Mediziner, Physiotherapeuten und Sozialarbeiter attestieren ihnen körperliche, geistige oder seelische Defizite.

Wir informieren zum Thema Behindertenausweis 2020 in Österreich beantragen mit Infos zu Voraussetzungen, Vorteilen, dem Antrag sowie dem Thema Parkausweis & Parken mit Behindertenausweis in Österreich.

Dabei verkleinern oft bloß äußere Umstände ihren Bewegungsradius. Ein barrierefreies Umfeld wäre für die Teilnahme am Gesellschaftsleben von enormer Bedeutung.

Der österreichische Staat stellt sich seiner Verantwortung und stellt Betroffenen einen Behindertenpass aus. Als Rechtsgrundlage dafür gilt der § 40 des Bundesbehindertengesetzes.

Was ist ein Behindertenpass?

Darunter versteht man einen Lichtbildausweis in Scheckkartengröße, der auf fünf Jahre befristet ist. Vor dem ersten Jänner 2016 ausgestellte, unbefristete Behindertenausweise haben ihre Gültigkeit behalten.

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Wichtig: Selbstbestimmtes Leben und Arbeiten
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Bestehende Einträge bleiben, wenn die Voraussetzungen dafür weiter bestehen, ebenfalls gleich. Der Ausweis dient als Nachweis für den Grad der Behinderung und berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen sowie steuerlichen Vorteilen.

Welche Daten finden sich auf der Karte?

Mithilfe eines Passfotos weist der hellbeige-signalrote Behindertenausweis seinen Besitzer als Berechtigten, im Sinne des Behindertenschutzgesetzes, aus. Unter dem Bild befindet sich die Ausweisnummer, rechts daneben der Name, das Geburtsdatum, der Grad der Versehrtheit.

In der rechten unteren Ecke sitzt ein QR-Code, praktisch für das rasche Abrufen von Informationen zum Dokument und seinen Zusatzeintragungen. Die Fälschungssicherheit gewährleistet ein Hologramm mit dem österreichischen Bundesadler. Die Hinterseite kennzeichnet ein Raster, in das ergänzende Informationen in Piktogrammform eintragen werden. Wenn metallische Knochenverbindungen im Körper des Kartenbesitzers implantiert sind, weisen Buchstaben und Zahlen darauf hin.

Wer stellt das Dokument aus?

Anträge nimmt das österreichische Sozialministeriumservice entgegen.
Kontakt:

  • Adresse: Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
  • Telefon: 01/58831
  • Webseite: www.sozialministeriumservice.at
  • Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr/Freitag 8:00 – 14.30 Uhr

TIPP

Im Netz funktioniert die Antragstellung für den Behindertenpass und die Anerkennung als begünstigter Behinderter reibungslos. Mit einem Klick lassen sich alle Formulare und die Legende für die Zusatzeintragungen herunterladen. Ganz ohne Lauferei und Wartezeit.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung nötig?

1. Für den Erstantrag braucht die Behörde ein

  • farbiges EU-Passfoto. Das ist ein Profibild mit Schärfe, Kontrast und einfarbig hellem Hintergrund, eine Frontalaufnahme mit ernstem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund, welches nicht älter als 6 Monate sein darf. Weiters
  • aktuelle Befunde zur Erkrankung, zum Unfall, beides in Kopie, sowie eine
  • Meldebestätigung, ebenfalls in Kopie.

2. Ändert sich der Gesundheitszustand, muss ein Antrag auf Neufeststellung eingebracht werden. Dafür brauchen bereits eingereichten Unterlagen nicht nochmals vorgelegt werden. Sehr wohl benötigt werden aktuelle, medizinische Befunde.

3. Wer seinen Behindertenpass verliert oder wem er gestohlen wird, für den gibt es die Möglichkeit einer Neuausstellung.

Welche Kosten verursacht ein Behindertenpass?

Kurz gesagt, keine. Weder die Erst- noch die Folgeausstellung und schon gar nicht die Änderung, verursachen irgendwelche Kosten oder Gebühren.

Wann gehören Betroffene zu den begünstigten Behinderten?

Begünstigt wird, und das unabhängig vom Behindertenausweis, bei wem der Grad einer Behinderung oder Erwerbsfähigkeitsminderung über 50 % liegt.

Dafür wird ihm oder ihr ein eigener Bescheid vom Sozialministeriumservice ausgestellt. Dieser Status bringt folgende Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, einen

  • erhöhten Kündigungsschutz, verbunden mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist und der Zustimmung durch den Landesausschuss des Sozialministeriums, die
  • Förderung in den Bereichen Arbeit, Ausbildung, Lohn, Mobilität, Selbstständigkeit. Dazu zählen auch Lohnbeihilfen, die das Entgelt oder den Arbeitsplatz sichern, der
  • erhöhte Urlaubsanspruch, abhängig vom Inhalt des Kollektiv- und Dienstvertrags,
  • ein, beim Finanzamt beantragbarer Lohnsteuerfreibetrag, sowie die
  • Fahrpreisermäßigung bei der Österreichischen Bundesbahn.

Ob dieser Prozentsatz einer Behinderung vorliegt, entscheidet die Landesstelle des Sozialministeriumservice, das frühere Bundessozialamt. Dazu haben Betroffene eine Untersuchung beim ärztlichen Sachverständigen der Behörde.

Der Antragsteller muss auf jeden Fall österreichischer Staatsangehöriger, EU- oder Schweizer Bürger, anerkannter Flüchtling oder zum Aufenthalt berechtigter Drittstaatsangehöriger sein, der einer Arbeit nachgeht. Dazu zählen Menschen mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte. Ausgenommen von diesem Status sind Schüler, Studenten, Pensionisten, Arbeitssuchende. Sie können aber ohne Probleme einen Behindertenpass beantragen.

Wie hoch ist die Chance auf einen Behindertenpass?

Erkennt die Behörde einen Behinderungsgrad von unter 50 % an, wird sie die Ausstellung eines Ausweises ablehnen.

Der negative Bescheid lässt sich beeinspruchen, viel dürfte sich dadurch aber nicht ändern. Menschen ab einer Einschränkung von 25 % haben die Möglichkeit, einen pauschalierten Steuerfreibetrag in Abzug zu bringen. Dieser verringert das Einkommen und mindert die Steuerlast. Dabei handelt es sich um Jahresfreibeträge von 75 bis 726 Euro.

TIPP

Halten Sie, falls das Finanzamt einen Nachweis über die Körperbeeinträchtigung will, die amtliche Bescheinigung oder den Behindertenausweis stets griffbereit.

Auf welche Weise verbessert der Behindertenpass das tägliche Leben?

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auf der Rückseite des Ausweises symbolisierte Zusätze eingetragen. Dazu zählt der Hinweis, dass die

  • 1. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, für Menschen mit dauerhafter Bewegungseinschränkung, unzumutbar ist. Symbol dafür: das durchgestrichene Bahnzeichen. Weiters findet sich dort die
  • 2. Fahrpreisermäßigung nach dem Behindertengesetz. Erkennbar ist sie am Zugsymbol mit den Euromünzen. Die Österreichische Bundesbahn halbiert, ab einem Behindertengrad von 70 %, den Preis für Einzeltickets innerhalb Österreichs. Auch dort zu finden ist die Kennzeichnung über den
  • 3. Bedarf einer Begleitung oder Zusatzperson. Symbolisiert wird er durch zwei stilisierte Menschen. Einer davon mit Gehhilfe. Ebenfalls wichtig ist der
  • 4. Bedarf des Ausweisbesitzers nach einem Rollstuhl oder die Information über eine
  • 5. schwere Hörbehinderung. Als Symbol dient ein Ohr, in das kein Schall eindringt. Für die hochgradige
  • 6. Sehbehinderung steht das halbe Auge.
  • 7. Blind, gehörlos, taubblind haben ihre gewohnten Zeichen ebenso wie der
  • 8. Bedarf nach einem Assistenzhund. Das kann ein Blindenführhund, ein Signal- oder Servicehund sein.
  • 9. Prothesen, Implantate, Orthesen und Fälle von Epilepsie finden Platz auf der Rückseite des Behindertenpasses.

Wie hilft der Zusatz der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel?

§ 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass einem Behinderten mit besagtem Zusatzeintrag ein kostenloser Parkausweis auszustellen ist. So ist es zum Beispiel für einen Menschen mit einem apallischen Syndrom und seinen Pflegepersonen kaum möglich, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln aufzuhalten. Für den Transport ist ein behindertengerechtes Fahrzeug, mit dem ohne Einschränkungen geparkt werden kann, unverzichtbar wichtig.

Welche Unterlagen sind für einen Parkausweis notwendig?

Wenn ein gültiger Behindertenpass vorhanden ist, kann dafür im Netz sofort das Antragsformular ausgefüllt werden.

Gut zu wissen …

Wer keinen Behindertenpass mit dazu passendem Eintrag besitzt, hat das mit der Einreichung für den Parkausweis gleich miterledigt. Die Unterlagen sind die Gleichen wie beim oben beschriebenen Erstantrag.

Wenn ein Sachwalter bestellt wurde, das kann ein Familienangehöriger, ein Verein, Notar oder Rechtsanwalt sein, dann ist dieser Beschluss mitzusenden. Ebenso der Nachweis über einen akademischen Abschluss oder eventuell die gültige Aufenthaltsbestätigung bei nicht EU-Bürgern. Alles nur in Kopie. Alte Parkausweise, die bis Ende 2000 ausgestellt wurden, sind ungültig, können aber neu beantragt werden.

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Kategorie: Allgemein

Über David Reisner

Ich, David Reisner, betreibe das Projekt Mytoday Österreich mit einem Überblick über aktuelle Finanzthemen in Österreich. Mit den Vergleichen rund um Kredit, Geldanlage, Versicherungen und Tarife ist es mein Ziel, meinen LeserInnen beim Sparen zu helfen und die besten Produkte für individuelle Bedürfnisse bereitstellen zu können.

Als Autor für mehrere Finanzseiten und Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich betreue ich neben Mytoday weitere Projekte aus dem Bereich Finanzen wie beispielsweise Förderportal und Finanzer.

Privat gelten meine Interessen dem Tanz, Sport, Musik und dem Besuch von Veranstaltungen sowie aktuellen Neuigkeiten aus Wirtschaft und Technik.

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