Mit der Einführung des Familienbonus soll ab dem 1. Januar 2019 die erste nennenswerte Steuermaßnahme der türkis-blauen Regierung kommen. Am 10. Januar 2018 wurde mit einem Ministerbeschluss der „Familienbonus Plus“ beschlossen.

Hierfür werden 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Doch dieses Vorhaben erntet nicht nur Lob, viele Kritiker befürchten, dass die steuerliche Entlastung nicht bei denjenigen ankommt, die sie am Notwendigsten bräuchten.

Bei ärmlicheren Familien, welche zum Beispiel unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, kommt die steuerliche Entlastung nicht an. Zudem kritisieren viele die Voraussetzung, dass der Bonus nur an Familien ausbezahlt wird, wenn die Kinder in Österreich leben.

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Hierbei ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Daher wird voraussichtlich noch in einigen Belangen nachgebessert. Worauf sich die Regierung bislang geeinigt hat, kann man hier lesen.

Ersparnis für Familien durch den Familienbonus Plus

Familienbonus Plus – Die Details

Bei dieser Steuermaßnahme handelt es sich um einen Absetzbetrag, welcher einmal jährlich in einer Höhe von rund 1.500 Euro geltend gemacht werden kann. Der Familienbonus ist bis zum 18. Lebensjahr des Kindes wirksam.

Damit man den Betrag auch im Portemonnaie spürt, besteht die Möglichkeit diesen im Rahmen der Lohnverrechnung monatlich abzusetzen. Dabei sind aber lediglich Arbeitnehmer betroffen, welche über ein Monatseinkommen von 1.250 Euro verfügen und dessen Kinder in Österreich leben. Sollte das Gehalt darunter liegen, so soll man von einer geplanten Verbesserung des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages profitieren können.

Allerdings ist diese Verbesserung gegenwärtig nur ein Versprechen. Ob das umgesetzt wird und vor allem wie, lässt die Bundesregierung momentan noch offen. Der Familienbonus soll Anfang 2019 in Kraft treten, das bedeutet, dass die erste Arbeitnehmerveranlagung, welche den Beitrag berücksichtigt, im Jahr 2020 fällig wird.

Daher kann man im ersten Quartal 2020 mit einer Steuerentlastung rechnen. Sollte man sich entschließen, den Bonus monatlich im Rahmen der Lohnrechnung zu berücksichtigen, so kann man schon ab Januar 2019 mit einer Entlastung rechnen.

Bei Kinder, die bereits volljährig sind, besteht ein Anspruch auf eine steuerliche Entlastung von 500 Euro pro Jahr. Familien mit einem behinderten Kind würden durch die Steuerentlastung schlechtergestellt werden, so zumindest die Befürchtung des Behindertenrates. Diese Vorwürfe wurden aber durch das Finanz- und Familienministerium entkräftet. Zudem würde die erhöhte Familienbeihilfe nicht angetastet werden, versichert das Finanzministerium.

Quelle: https://www.foerderportal.at/familienbonus-plus/

Aufteilung der Steuerentlastung

Diese Steuerentlastung kann einerseits von einem einzigen Elternteil bezogen, oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist ebenfalls eine Teilung vorgesehen. Allerdings wird vorausgesetzt, dass der Unterhalt regelmäßig und vollständig geleistet wird.

Entfall des Kinderfreibetrags und der Betreuungskosten

Der Kinderfreibetrag von rund 440 Euro pro Kind oder 600 Euro, wenn sich die Eltern den Freibetrag teilen sollten und die Betreuungskosten für die Kinder, diese betragen bis zum zehnten Lebensjahr bis zu 2.300 Euro pro Kind, entfallen ab 1. Januar 2019.

Finanzminister Hartwig Löger betont hierbei, dass der Familienbonus fünfmal so stark wie die Betreuungskosten und der Kinderfreibetrag sein. Dank der direkten Reduzierung der Steuerlast soll rund 1.500 Euro mehr im Portemonnaie bleiben.

Bei den Betreuungskosten und dem Kinderfreibetrag verringert sich lediglich die Bemessungsgrundlage, diese wird zur Berechnung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer herangezogen. Das bedeutet, dass in der Haushaltskasse gerade einmal ungefähr 200 bis 300 Euro pro Monat oder 1150 Euro im Jahr übrig bleiben. Keine Deckelung gibt es für den Familienbonus Plus.

Wie können Alleinverdiener und Alleinerzieher profitieren?

Momentan können nur Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit zwei Kindern von der neuen Steuerentlastung profitieren, wenn das Haushaltseinkommen 2.300 Euro brutto beträgt. Allerdings erzielt dieses Einkommen nur ein Bruchteil aller Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher in Österreich.

Familienbonus für alleinerziehende Frauen

Auch der feministische Frauenring meldete sich zu Wort und erklärte, dass diese steuerliche Entlastung erneut auf den Rücken der Frauen ausgetragen wird. Denn Niedrigverdiener gehen wieder einmal bei der Sache leer aus. Der feministische Frauenring beschreibt weiter, dass die Sozialkürzungen die Armut verschärfte, hierbei sind Frauen immer stärker betroffen als die männliche Bevölkerung. Daher bleibt es abzuwarten, wie die Regierung die Absetzbeträge der Alleinverdiener- und Alleinerzieher reformiert.

Kinder von Geringverdienern

Ebenfalls verändert der Familienbonus Plus nichts bei Kindern, die in Armut aufwachsen. Obwohl es mittlerweile kein Geheimnis mehr ist, dass Kinder in ärmeren sozialen Schichten schlechtere Bildungschancen, eingeschränkte Möglichkeiten zur förderlichen Gestaltung der Freizeit und stärkere gesundheitliche Probleme haben.

Familienbonus Rechner und anschauliche Beispiele

  • Wenn eine Familie ein Haushaltseinkommen von 1.700 Euro brutto besitzt, so kann diese den Bonus voll ausschöpfen und zahlt in der Zukunft eine Lohn- bzw. Einkommenssteuer.
  • Sollte eine Familie mit zwei Kindern über ein Einzeleinkommen von 2.300 Euro verfügen, so können sie, laut Rechner, in der Zukunft 100 % der Steuerlast sparen.
  • Sollte dieselbe Familie über ein Einzeleinkommen von 2.500 Euro verfügen, so ist diese Familie von 80 % der Steuerlast befreit.
  • Sollte das Einzeleinkommen derselben Familie bei 3.000 Euro liegen, so kann die Steuerlast auf 55 % reduziert werden.

Familienbonus für Kinder im Ausland

Hier sind sich Juristen uneinig, ob die neue Regelung Familien mit Kindern im Ausland ausschließt. Laut dem Europarecht müssen alle Arbeiter, welche in Österreich arbeiten, vor dem Steuerrecht gleichgestellt sein.

Daher sprechen viele Europarechtler in diesem Zusammenhang von einer fehlenden Rechtsgrundlage. Die Regierung selbst sieht die ganze Sache allerdings anders. Laut ihren Ausführungen ist demzufolge eine Zulässigkeit gegeben. Wie dieses Problem in der Zukunft gelöst werden soll, bleibt abzuwarten.

950.000 Familien sollen profitieren

Laut dem Finanzministerium sollen rund 950.000 Familien samt 1,6 Millionen Kinder vom neuen Familienbonus profitieren. Laut Finanzminister Hartwig Löger sollen über 80 Prozent der Familien diesen Bonus voll ausschöpfen können.

Eine Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung zeigte im März, dass Familien mit einem mittleren Einkommen am stärksten profitieren. Hierbei handelt es sich um rund 30 % der Haushalte, auf diese entfallen 45 % der kompletten Entlastungssumme, auf die unteren 16 %. Die oberen 40 % erhalten dementsprechend 39 % der Gesamtentlastung.

So kann man den Familienbonus erhalten

Es soll noch im Detail geregelt werden, wie sich die Elternteile den Familienbonus aufteilen können. Sollten beide Eltern berufstätig sein, dann kann entweder ein Elternteil die komplette Steuerentlastung erhalten, oder diese wird 50:50 aufgeteilt.

Jedes andere Verhältnis ist nicht vorgesehen. Hierbei kann die Aufteilung für jedes Kind extra festgelegt werden, sofern mehrere Kinder im Haushalt leben. Zum Beispiel erhält der Vater für das erste Kind 1.500 Euro, aber für das zweite Kind je 750 Euro für Mutter und Vater. Allerdings kann man die festgelegene Aufteilung nicht mehrmals innerhalb eines Jahres verändern.

Quelle: https://www.kinder-ratgeber.at/familienbonus-plus-rechner-informationen/

Welche Möglichkeiten haben getrennt lebende Eltern?

Anfänglich war es für getrennte Elternteile eine Verpflichtung zur Halbe-Halbe-Aufteilung bestimmt. Allerdings entfallen diese im aktuellen Gesetzesentwurf. Laut dem Finanzministerium sollen von nun an getrennt lebende Elternteile die oben genannten Aufteilungsmöglichkeiten haben. Zudem war es für geschiedene Elternteile vorgesehen, dass jenes Elternteil 90 % des Bonus erhält, welche überwiegend die Kinderbetreuung übernimmt.

Abschaffung der Absetzbarkeit von Betreuungskosten

Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus Plus wird die Absetzbarkeit der Betreuungskosten für die Kinder abgeschafft. Die Nettokosten dieses Gesetzes wurden mit 750 Millionen Euro im Jahr 2019 und mit 1,19 Milliarden Euro ab 2020 beziffert. Hierbei wird ein Drittel des Steuerentfalls von den Ländern und Gemeinden geschultert.

Kritik am Familienbonus

Die SPÖ und die Liste Pilz vermissen bei der Maßnahme jegliche Verteilungsgerechtigkeit. Es werden überwiegend Familien profitieren, welche bereits über ein gutes Einkommen verfügen und dementsprechend wohlhabend sind.

Alle zwei Parteien sehen in dieser Maßnahme bloß eine Umverteilung von unten nach oben. Daher lehnen sie dieses neue Gesetz ab. Des Weiterem kritisiert die SPÖ die Benachteiligung von Frauen, da dieser Bonus überwiegend Vätern zugutekommt und insbesondere Alleinerzieherinnen zu kurz kommen. Die NEOS äußern zudem europarechtliches Bedenken gegenüber die parallel mit dem Bonus beschlossene Indexierung sämtlicher familienrelevanten Absetzbeträge.

Ist der Familienbonus Plus sinnvoll?

Es lässt sich natürlich darüber streiten, ob diese steuerliche Entlastung wirklich sinnvoll ist. Da Österreich im europäischen Vergleich in Sachen Transferleistungen für Kinder ohnehin schon gut da steht.

Dennoch kostet diese zusätzliche Förderung viel Geld und ob die einigermaßen wohlhabenden Menschen dieses Wahlzuckerl wirklich benötigen, lässt sich anzweifeln. Dort wo das Geld wirklich benötigt wird, kommt es leider nicht an, denn Schlechtverdiener haben nur sehr wenig bis gar nichts vom Familienbonus. 1,5 Milliarden Euro soll der neue Familienbonus kosten, durch den Wegfall der genannten Freibeträge wird die Staatskasse ab dem Jahr 2019 mit weiteren 1,2 Milliarden Euro belastet. Eine soziale Treffsicherheit sieht anders aus und die durchschnittliche Kinderzahl, auch Fertilitätsrate genannt, wird ebenfalls nicht steigen.

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