Weihnachten steht vor der Tür und was eigentlich ein freudiges Ereignis sein sollte, kann schnell zu einer zusätzlichen Belastung werden.
Schon lange ist Weihnachten nicht mehr nur das Fest der Liebe, bei dem es darum geht besonders viel Zeit mit der eigenen Familie zu verbringen und im gemütlichen Beisammensein das christliche Fest zu feiern.
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Im Vordergrund stehen dieser Zeit oftmals Geschenke und diese verursachen hohe Kosten. Nicht immer können diese Kosten vom normalen Einkommen aufgefangen werden. Dennoch wollen wahrscheinlich die meisten Familien gerade den Kindern ein Weihnachtsfest inklusive Geschenke ermöglichen.
Viele Arbeitgeber entscheiden sich dafür, neben dem üblichen Gehalt noch ein Weihnachtsgeld zu zahlen. Dieses wird auch als 14. Gehalt neben der Urlaubsbeihilfe bezeichnet. Diese Sonderzahlung ist ein besonderes Dankeschön und viele Familien sind auf diese Zahlung schon fast angewiesen.
Wie hoch genau kann diese Sonderzahlung ausfallen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hier erfahren Sie, unter welchen rechtlichen Grundlagen die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt und ob Sie darauf einen Anspruch haben.
Die Geschichte des Weihnachtsgeldes
Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist keine neue Tradition und ist nicht etwa mit der Kommerzialisierung des Weihnachtsfestes verbunden.
Schon lange gilt die Tradition, dass Geschenke an Weihnachten vergeben werden, um damit anderen eine Freude zu bereiten. Darauf geht auch der Ursprung des Weihnachtsgeldes zurück und die Idee war, dass die Arbeitgeber eine kleine Sonderzahlung leisteten, damit die Arbeitnehmer sich die Geschenke leisten konnten.
Den Ursprung findet das Weihnachtsgeld bereits im 19. Jahrhundert. Dort haben Fabrikbesitzer den Arbeitern eine besondere Belohnung für Ihre Arbeitsleistung gegeben. Diese bestand zu Beginn aber nicht aus der Zahlung eines zusätzlich Lohns, sondern aus Naturalien und Sachgegenstände. Die Arbeitgeber haben den Arbeitern also auf einer gewissen Art und Weise selber ein Geschenk bereitet und dieses übergeben. Dies wurde vor allem als nette Geste und zur Belohnung der Arbeiter angesehen.
Erst im 20. Jahrhundert hat sich langsam die Zahlung eines zusätzlichen Monatsgehaltes durchgesetzt. Verantwortlich waren hierfür vor allem Gewerkschaften, die anstelle der Sachgeschenke die Zahlungen einforderten. Das Weihnachtsgeld wurde fest in den Kollektivverträgen der Arbeiter festgeschrieben und damit wurde auch die rechtliche Grundlage für die Zahlung festgeschrieben.
Bis heute wird das Geld noch als Weihnachtsremuneration bezeichnet, welches auf die Sachgeschenke des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Somit hat die zusätzliche Belohnung an Weihnachten eine lange Tradition und den Gewerkschaften ist es zu verdanken, dass diese als zusätzliche Zahlung erfolgt und nicht mehr in Naturalien ausgegeben wird.
Wer hat einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht für die Arbeitnehmer allerdings nicht. Da es sich um eine Sonderzahlung handelt, können die Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie ein Weihnachtsgeld auszahlen möchten oder dies nicht möglich ist.
Viele Unternehmen entscheiden sich daher, auf das Weihnachtsgeld zu verzichten. Gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten machen es erforderlich, dass die Arbeitnehmer auf das Geld verzichten müssen.
Ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat, wird in seinem individuellem Arbeitsvertrag geregelt. Dort kann bereits der Anspruch festgeschrieben sein und dann ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, sich an diese Vereinbarung zu halten. Wurde im Arbeitsvertrag die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht festgeschrieben, dann hat der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch darauf.
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer in einer Branche tätig ist, die über einen Kollektivvertrag verfügt. Hier werden die Regelungen des Kollektivvertrages herangezogen und diese müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. In der Regel verfügen die Kollektivverträge über einen Anspruch auf das Weihnachtsgeldes und darauf kann sich der Arbeitnehmer berufen.
Generell gilt jedoch, dass es auf den individuellen Arbeitsvertrag ankommt, ob ein Weihnachtsgeld ausgezahlt wird oder nicht. Ist im Arbeitsvertrag keine Zahlung des Weihnachtsgeldes vereinbart worden, dann besteht auch kein rechtlicher Anspruch.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes
Ob ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht, hängt also vom Kollektivertrag und dem eigenem Arbeitsvertrag ab. Besteht ein Anspruch auf diese Sonderzahlung, dann ist es natürlich interessant zu wissen, wie hoch diese Zahlung ausfallen wird. Schließlich hängt davon auch ab, wie umfangreich die Geschenke ausfallen werden.
Die Höhe des Weihnachtsgeldes hängt ebenfalls vom Kollektivvertrag ab. Findet kein Kollektivvertrag eine Anwendung, dann ist die Höhe in Ihrem individuellem Arbeitsvertrag geregelt.
In den meisten Fällen beträgt das Weihnachtsgeld einen vollen Monatslohn. Daher findet auch die Bezeichnung des 13. oder 14. Monatslohns eine Anwendung, wenn über das Weihnachtsgeld gesprochen wird.
Es kann aber auch vorkommen, dass das Weihnachtsgeld etwas geringer ausfällt. Dies ist abhängig davon, wie die Höhe in den Arbeitsverträgen geregelt ist. Überstunden und sonstige Zusatzzahlungen finden auf das Weihnachtsgeld nur dann eine Anwendung, wenn dies ausdrücklich im Kollektivvertrag geregelt wurde. In den meisten Fällen ist es aber üblich, dass das Weihnachtsgeld sich nur auf den Grundlohn bezieht und die Überstunden keinen Einfluss auf die zusätzliche Zahlung haben.
Anders sieht dies bei Teilzeitbeschäftigten aus. Leisten diese regelmäßig Mehrstunden, die nicht in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben wurden, dann muss dies beim Weihnachtsgeld berücksichtigt werden. Bei den Mehrstunden handelt es sich nicht um Überstunden, sondern diese werden gesondert betrachtet.
Der Zeitpunkt der Auszahlung
Wann das Geld vom Arbeitgeber ausbezahlt wird und dieses auf dem Konto eingeht, hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Arbeitsvertrages zusammen. Das Weihnachtsgeld wird in den meisten Fällen in der Vorweihnachtszeit ausgezahlt. Dies bezieht sich auf die Monate November und Dezember. Wann genau das Geld ausgezahlt wird, hängt jedoch wiederum von vertraglichen Bestimmungen fest.
Da das Geld aber traditionell genutzt wird, um Geschenke zu bezahlen wird dieses in der Regel bereits vor Weihnachten ausgezahlt.
Die Sonderzahlung, bei unterjähriger Beschäftigung
Ein Sonderfall besteht, wenn die Anstellung nicht für das komplette Jahr gültig war und die Arbeit erst während des laufenden Jahres aufgenommen wurde. Hier muss anerkannt werden, dass die volle Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht verhältnismäßig ist, wenn die Leistung nicht über das komplette Jahr erbracht wurde. Schließlich gilt das Weihnachtsgeld auch als Bonus für die geleistete Arbeit und daher ist die Zahlung des vollen Weihnachtsgeldes bei unterjähriger Beschäftigung nicht nachvollziehbar.
Daher ist vertraglich in den meisten Fällen geregelt, dass das Weihnachtsgeld anteilig an der Beschäftigungsdauer ausbezahlt wird. Wurde die Arbeit also nur ein halbes Jahr durchgeführt, dann halbiert sich auch das Weihnachtsgeld.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie beispielsweise zu Beginn des Jahres noch in dem Unternehmen beschäftigt waren und es im Laufe des Jahres zu einer Entlassung kommt? In diesen Fällen besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf das Weihnachtsgeld. Dieses wird nur ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis auch zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht.
In bestimmten Fällen kann jedoch weiter ein Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld bestehen. Dies ist zum Beispiel bei der Arbeitnehmerkündigung der Fall.
Es kann sogar dazu kommen, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss. Wurde kurz nach der Auszahlung der Prämie das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet, kann dieser das Recht besitzen das Weihnachtsgeld zurückfordern zu können. Mindestens besteht jedoch die Möglich der Rückverrechnung, also das zumindest der zu viel gezahlte Anteil zurückgefordert wird.
Das Weihnachtsgeld bei Krankheit
Das Weihnachtsgeld wird hauptsächlich als Anerkennung für die geleistete Arbeit gewährt. Wenn eine Krankheit die Ausübung der Tätigkeit verhinderte, dann hat dies keine Auswirkungen auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Selbst eine längerfristige Krankheit kann nicht als Grund herangezogen werden, um das Weihnachtsgeld zu mindern.
Anders sieht es allerdings aus, wenn es andere Gründe für die Abwesenheit gab. Lag zum Beispiel eine Abwesenheit aufgrund einer Elternschaft vor, dann darf das Weihnachtsgeld um diese Dauer der Abwesenheit gekürzt werden. Da es sich hierbei um eine selbstgewählte Abwesenheit handelt, muss der Arbeitnehmer auch mit den Konsequenzen leben.
Gleiches gilt auch bei einer Abwesenheit durch Bildung der Pflege. Das Weihnachtsgeld wird dann anteilig gekürzt und nur der Anteil ausbezahlt, bei dem der Arbeitnehmer tatsächlich seine Arbeitsleistung erbracht hat.
Die Versteuerung des Weihnachtsgeldes
Normalerweise bedeutet ein höheres Einkommen auch die Zahlung von mehr Steuern. Wie wirkt sich die Zahlung des Weihnachtsgeldes auf die eigenen Steuern aus und was muss hierbei beachtet werden?
Der Staat hat bezüglich solcher Sonderzahlungen höhere Freiheiten eingeräumt. Diese Zahlungen werden nicht wie das übliche Gehalt versteuert, sondern es bestehen eigenständige Regeln.
Hierfür gilt, dass das Weihnachtsgeld nicht die Höhe von zwei Monatsgehältern übersteigen darf. Ist das Weihnachtsgeld geringer, dann besteht grundsätzlich ein Freibetrag von 620 Euro, welcher steuerfrei ist. Dies ist unabhängig vom sonstigen Einkommen zu betrachten.
Der Anteil, der über dem Freibetrag hinausgeht wird, mit einem Steuersatz von 6 Prozent fix versteuert. Für den Prozentsatz ist die Höhe des restlichen Einkommens unerheblich. Es kann sogar der Fall sein, dass der gesamte Weihnachtsbonus steuerfrei bleibt. Dies ist dann möglich, wenn das Jahressechstel den Betrag von 2.100 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall bleibt das gesamte Weihnachtsgeld steuerfrei.
Somit bietet der Staat den Arbeitgebern eine sehr gute Möglichkeit einen günstigen Weihnachtsbonus auszubezahlen, der nur mit einem sehr geringen Steuersatz belastet wird. Der Arbeitnehmer kann fast über die komplette Höhe des Weihnachtsgeldes selber verfügen und davon die Geschenke kaufen und das Weihnachtsfest finanzieren.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben aus steuerlicher Sicht also einen Vorteil davon, wenn ein Weihnachtsbonus gezahlt wird. Damit wird auch die lange Tradition aus dem 19. Jahrhundert bis heute fortgesetzt und Arbeitgeber können mit dieser Sonderzahlung eine besondere Anerkennung zeigen.