Einen Wohnkredit in Österreich aufzunehmen ist mit verschiedenen Fragen verbunden. Wie genau funktioniert es? Und können Betroffene mit Fördermittel rechnen? Außerdem muss zwischen einem Neubau, Hauskauf, Ausbau und Sanierung unterschieden werden.
Erleichtert wird das Ganze mit einer passenden Finanzierung. Doch in Österreich gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?
Und wie hoch kann die Förderung sein? Die Antworten dazu sowie weitere Tipps & Tricks rund um das Thema „Fördermittel in den Bundesländern für den Wohnkredit in Österreich“ soll der folgende Ratgeber beantworten.
Was sind Fördermittel?
Zunächst einmal lohnt es sich den Begriff Fördermittel näher anzusehen. Denn viele können sich nichts darunter vorstellen. Grundsätzlich ist jeder Staatsbürger in Österreich in der Lage eine Förderung zu beantragen. Dazu müssen sie vor allem volljährig und Eigentümer bzw. Miteigentümer sein. Der Staat fördert lediglich den Hauptsitz.
Allerdings sehen nicht alle Fördermittel gleich aus. Ganz im Gegenteil. Je nach Bundesland kann es zu Unterschieden kommen. In manchen Ländern wird es als Wohnungswesen bezeichnet und in anderen als Wohnbauförderung.
Weiterhin gibt es verschiedene Arten von Fördermitteln. Wie hoch die Förderung letztendlich sein wird, hängt ebenfalls von mehreren Faktoren ab. Die Maßnahmen je nach Bundesland können sich stark unterscheiden.
Tipp: Neben dem Thema Förderungen ist es vor dem Bau einer Immobilie oder dem Kauf sinnvoll, sich mit den Kosten für einen Wohnkredit und den aktuellen Zinsen auseinanderzusetzen. Im Überblick zum Thema Tipps für Bauherren und Käufer als Ratgeber von Interhyp gibt es umfangreiche Empfehlungen, worauf man achten sollte.
Kurz zusammengefasst lässt sich die Förderung beantragen in allen Bundesländern Österreichs wie:
- Wien
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Burgenland
- Steiermark
- Kärnten
- Salzburg
- Tirol
- Vorarlberg
Was wird vom Staat gefördert?
Wesentlich interessanter wird es bei der Frage was überhaupt vom Staat gefördert wird und was nicht. Meist jedoch kommt die Wohnbauförderung in folgenden Situationen zum Einsatz:
- -> Errichtung eines Eigenheims
- -> Kauf eines Eigenheims bzw. einer Wohnung
- -> Reihenhaus
Dabei handelt es sich um die Klassiker. Ebenfalls muss erwähnt werden, dass es je nach Vorhaben unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen sind. Das betrifft zum Beispiel das Alter des Objektes oder die Anzahl an Wohnfläche.
Doch es fallen noch weitere Dinge in diese Kategorie wie:
- => An- und Zubauten einer Wohnfläche
- => Sanierungen wie der Tausch von Fenstern
- => Fernwärmeanschluss
- => Dachbegrünungen
- => Maßnahmen für barrierefreies Wohnen
- => Passivhäuser
Fördermittel zu beantragen ist in Österreich alles andere als leicht. Die Bundesländer unterscheiden sich in vielen Bereichen voneinander und bestimmte Voraussetzungen gilt es ebenfalls zu erfüllen. Wer die Förderung beantragen kann, zeigt der nächste Abschnitt.
Wer kann die Fördermittel beantragen?
Besonders interessant sind Fördermittel für private Personen. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, die wir im nächsten Abschnitt genauer behandeln. Leistungen variieren je nach Bundesland und lassen sich nicht einheitlich definieren.
Voraussetzungen für eine Wohnbauförderung
Nicht jeder, der in Österreich wohnt, kann auch automatisch einen Antrag für Fördermittel stellen. Das funktioniert nicht. Es müssen vorgegebene Anforderungen erfüllt werden.
Kurz und knapp fallen darunter:
- Staatsbürgerschaft
- Alter
- Einkommen
Unter Staatsbürger wird ein in Österreich geborenen Bürger verstanden. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen EU-Mitglied oder sonstige Mitgliedschaft. Dazu muss der Betroffene volljährig sein. Ganz wichtig dabei das Einkommen. Als Grundlage des Berechnung gilt das Jahreshaushaltseinkommen, sofern eine Familie besteht.
Anders hingegen sieht es bei unselbstständigen Erwerbstätigen aus. Dort gilt das Einkommen abzgl. der Werbungskosten sowie Lohnsteuer. Bei Selbstständigen sind die Abzüge von Bundesland zu Bundesland anders. Jedoch wird das Einkommen oft falsch aufgefasst.
Einen Überblick gibt es auch auf help.gv.at zum Thema Förderung von Wohnräumen und Beihilfen der Behörden mit Infos und Details zu den Voraussetzungen im jeweiligen Bundesland.
Nicht in diese Kategorie fallen:
- -> Waisenrenten, welche gesetzlich geregelt sind
- -> Pflegegeld
- -> Familienbeihilfe
- -> Leistungen, die aus einer Behinderung vorgehen
- -> Unterhaltszahlungen für Kinder
Dabei handelt es sich um die gängigsten Verwechslungen. Genauere Übersicht erhält man beim jeweiligen Bundesland. Nicht dabei vergessen werden darf, dass diese Höhe des Jahreseinkommens einer Höchstgrenze unterliegt.
Bei einem Einpersonenhaushalt variiert die Grenze zwischen 35.000 und 40.000 € im Jahr. Bei einem Zweipersonenhaushalt hingegen liegt sie bis zu 65.000 €. Kommen dann noch weitere Personen hinzu, erhöht sich der Betrag für jede weitere Person. Zum Teil liegen die Beiträge von den Bundesländern weit auseinander.
Manchmal kann es vorkommen, dass die Grenze überschritten wird. Trotzdem sehen noch einige Bundesländer eine Förderung vor. Jedoch sollte sich das in Grenzen halten.
Förderungen in den einzelnen Bundesländern
Nun zu der Frage wo die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern liegen.
Um sich eine bessere Übersicht schaffen zu können, gehen wir im folgenden Abschnitt auf alle Bundesländer sowie dessen Grenzen ein.
1) Wien
- – 1 Person: 54.560 €
- – 2 Personen: 81.300 €
- – 3 Personen: 92.000 €
- – 4 Personen: 102.690 €
- – jede weitere Person: 5.980 €
2) Niederösterreich
- – 1 Person: 45.000 €
- – 2 Personen: 70.000 €
- – jede weitere Person: 8.000 €
3) Oberösterreich
- – 1 Person: 39.000 €
- – 2 Personen: 65.000 €
- – jede weitere Person im Haushalt ohne Einkommen: zusätzlich 6.000 €
4) Burgenland
- – 1 Person: 38.000 €
- – 2 Personen: 65.000 €
- – 3 Personen: 66.500 €
- – 4 Personen: 68.000 €
- – 5 Personen und mehr: 70.000 €
5) Steiermark
- – 1 Person: 40.800 € (Errichtung Eigenheim), 46.300 € (Kauf Eigentumswohnung)
- – 2 Personen: 61.200 € (Errichtung Eigenheim), 68.450 € (Kauf Eigentumswohnung)
- – jede weitere Person: zusätzlich 5.400 € (Errichtung Eigenheim/Kauf Eigentumswohnung)
6) Kärnten
- – 1 Person: 38.000 €
- – 2 Personen: 55.000 €
- – 3 Personen 61.000 €
- – 4 Personen: 67.000 €
- – jede weitere Person: zusätzlich 6.000 €
7) Salzburg
- – 1 Person: 35.880 €
- – 2 Personen: 55.200 €
- – 3 Personen: 59.340 €
- – 4 Personen: 66.240 €
- – 5 Personen: 70.380 €
- – 6 Personen: 74.520 €
- – mehr als 6 Personen: zusätzlich 80.040 €
8) Tirol
- – 1 Person: 3.000 €
- – 2 Personen: 5.000 €
- – 3 Personen: 5.370 €
- – jede weitere Person: 370 €
9) Vorarlberg
- – 1 Person: 3.250 €
- – 2 Personen: 5.800 €
Die oben genannten Werte können noch etwas variieren. Deswegen macht es Sinn sich zuvor direkt an das jeweilige Amt oder Behörde zu werden und nach den genauen Beträgen zu fragen. Dann sollte nichts mehr schiefgehen.
Fazit
Wer in Österreich ein Haus kaufen oder bauen möchte, sollte sich intensiv mit den Fördermittel vom Staat beschäftigen. Selbes gilt natürlich für Wohnungen. Außerdem müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Das betrifft zum einen das Erreichen der Volljährigkeit und zum anderen ein bestimmtes Einkommen kombiniert mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft. Zudem ist die Höhe der Förderung in nicht jedem Bundesaland gleich. Es kann genauso passieren, dass das eine mehr zahlt und das andere weniger. Hier gilt es sich zu informieren. Die Werte können oben nochmal nachgelesen werden. Unter Berücksichtigung dieser Punkte wird der Wohnkredit in Österreich zum Kinderspiel.