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Kündigung für einen Handyvertrag – Wie vorgehen beim Kündigen?

Um einen Handyvertrag zu kündigen, sollte man sich erst einmal die Vertragslaufzeit anschauen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, da sie sonst ungültig ist. Man kann zum Beispiel einen Brief verfassen und hineinschreiben, dass man den Vertrag Fristgerecht zum Ablaufdatum kündigen möchte.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Man kann den Vertrag in manchen Fällen auch mit einer Monatsfrist oder gar fristlos kündigen, wenn zum Beispiel eine Beitragserhöhung als Grund festgestellt und angegeben werden kann. Man sollte zu den Kündigungsfristen auch in den Vertrag schauen oder sich mit der Service-Hotline in Verbindung setzen.

Tipp – Beim Anbieter gezielt nachfragen und sich die Kündigung bestätigen lassen!

Man sollte nach Absendung der Kündigung etwa eine Woche warten und dann bei dem Anbieter anrufen, um nachzufragen, ob die Kündigung angekommen ist, damit man weiß, dass der Vertrag auf jeden Fall gekündigt wird. Es kann nämlich sein, dass der Brief verloren geht und die Kündigung nicht ankommt. Im schlimmsten Fall muss man eine weitere Frist abwarten. Dies lässt sich somit vermeiden.

Tipp: Rechtzeitig Alternativen suchen!

Man sollte sich während der Kündigungsfrist schon einmal nach einem neuen Anbieter umsehen, damit man bei Ablauf der Kündigungsfrist direkt in einem neuen Vertragsverhältnis zu einem anderen Anbieter steht und somit weiter alle Vorteile des Handys nutzen kann. Man sollte sich außerdem die Kündigungsdokumente speichern und angeben, wann man diese weggeschickt hat, damit bei Unklarheiten ein Beweismittel vorliegt, falls zum Beispiel der Altanbieter sagt, er hätte diese Kündigung nie bekommen.

Beschwerde-Möglichkeit bei Nichtbearbeitung nutzen

Außerdem sollte man auf den Kündigungstermin drängen und somit regelmäßig beim Anbieter anrufen und nachfragen, wie weit die Bearbeitung ist, um kurz vor Fristende bei Nichtbearbeitung eine Beschwerde einreichen zu können.

Tipp: Ansprechpartner notieren!

Man sollte auch immer notieren, mit wem man wann gesprochen hat und wer die Kündigung bearbeitet, um einen direkten Ansprechpartner zu haben, auf dessen Aussagen man sich berufen kann und den man im Notfall auch verklagen kann, falls es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden gibt, wobei die Firma meistens dafür haftet und den zuständigen Sachbearbeiter von seiner Haftung weitestgehend befreit.

Wann kann man Schadenersatz verlangen?

Allerdings kann man im Fall der Fälle vor Gericht Schadensersatz verlangen, den die Firma aufbringen muss. Man sollte somit die Kündigung nicht einfach wegschicken und nichts tun. Manche unzufriedenen Kunden haben das schon gemacht und kamen in jahrelange Streitereien mit dem Anbieter, weil etwas schiefgelaufen ist und keiner zur Verantwortung gezogen werden konnte.

Somit waren diese Kunden auf sich alleingestellt und hatten keine Chance, irgendwelche Ansprüche zu erheben, weil keine Schuld anerkannt werden konnte. Im den meisten Fällen hieß es, dass die Kunden schuld waren, da sie besser auf den Kündigungsverlauf hätten Acht geben sollen.

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Kategorie: Sparen

Über David Reisner

Ich, David Reisner, betreibe das Projekt Mytoday Österreich mit einem Überblick über aktuelle Finanzthemen in Österreich. Mit den Vergleichen rund um Kredit, Geldanlage, Versicherungen und Tarife ist es mein Ziel, meinen LeserInnen beim Sparen zu helfen und die besten Produkte für individuelle Bedürfnisse bereitstellen zu können.

Als Autor für mehrere Finanzseiten und Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich betreue ich neben Mytoday weitere Projekte aus dem Bereich Finanzen wie beispielsweise Förderportal und Finanzer.

Privat gelten meine Interessen dem Tanz, Sport, Musik und dem Besuch von Veranstaltungen sowie aktuellen Neuigkeiten aus Wirtschaft und Technik.

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